Hallo liebe Leute, wünsche ein glückliches neues Jahr 2019!
Leider beginnt meins nicht so glücklich…
Ich habe schwere gesundheitliche Probleme (dilatative Kardiomyopathie, ernste Sache), bin seit längerem arbeitslos und werde nun ALG2 beziehen müssen.
Nun zur Frage: Ich besitze eine kleine Militariasammlung, die ich persönlich etwa auf einen Wert von ca. 5000 € schätze, wobei man das nie genau sagen kann, wieviel jemand für ein Stück bezahlen würde.
Wenn ich diese Sammlung nun im ALG2 Antrag angebe, fällt sie dann unter einen gewissen Freibetrag, den ich, glaub ich haben müßte? (Bitte mit einfachen Worten erklären, Gesetzestexte verwirren mich…)
Und zweitens, wenn ich später dann einzelne Teile dieser Sammlung veräußere, um z. B. Autoreparaturen zu bezahlen, wird das dann als Einkommen gerechnet? Oder kann ich das so machen?
MfG
Stefan