Hartz IV - Was ist mit der wertvollen Militaria - Sammlung?

Hallo liebe Leute, wünsche ein glückliches neues Jahr 2019!

Leider beginnt meins nicht so glücklich…
Ich habe schwere gesundheitliche Probleme (dilatative Kardiomyopathie, ernste Sache), bin seit längerem arbeitslos und werde nun ALG2 beziehen müssen.

Nun zur Frage: Ich besitze eine kleine Militariasammlung, die ich persönlich etwa auf einen Wert von ca. 5000 € schätze, wobei man das nie genau sagen kann, wieviel jemand für ein Stück bezahlen würde.
Wenn ich diese Sammlung nun im ALG2 Antrag angebe, fällt sie dann unter einen gewissen Freibetrag, den ich, glaub ich haben müßte? (Bitte mit einfachen Worten erklären, Gesetzestexte verwirren mich…)

Und zweitens, wenn ich später dann einzelne Teile dieser Sammlung veräußere, um z. B. Autoreparaturen zu bezahlen, wird das dann als Einkommen gerechnet? Oder kann ich das so machen?

MfG
Stefan

Was niemand weiß macht niemand heiß :wink:

Ist doch nur wertloser Spielkram…oder?

Was niemand weiß… - okay, was das Angeben im Antrag betrifft. Nur was ist, wenn ich davon mal was verkaufe, was dann auf meinem Kontoauszug auftaucht?
Werden Konten regelmäßig geprüft oder wie läuft das?

ähm…wenn du nicht gerade jeden Tag 100Artikel bei ebay vertickst merkt das wohl Niemand.
Allerdings sollte man über Transaktionen auch einfach die Klappe halten(!)…Auch wenn man stolz ist etwas für einen astronomischen Preis vertickt zu haben.

Zur Klarstellung: Die ist keine Aufforderung zu einem Vergehen. Es stellt nur meine rein persönliche Meinung zum vorliegenden Sachverhalt dar.
komprende!?

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Das könnte noch unter der Grenze für das erlaubte Schonvermögen liegen - dessen Höhe hängt von deinem Alter ab.

Wenn du später etwas davon verkaufst, wird das Geld nicht als Einkommen angerechnet, denn es handelt sich dabei um eine sog. Vermögensumwandlung.

Allerdings solltest du dieses vermögen in diesem fall vorher auch angegeben haben, denn wenn auf den Kontoauszügen höhere Beträge für ebay-Verkäufe auftauchen, kann das Jobcenter durchaus hellhörig werden und nachfragen.

Nein, nicht regelmäßig, aber es kommt vor. Dann hast du die Auszüge der letzten 6 Monate vorzulegen. Du hast doch sicher einen Freund, der auch über ein Konto verfügt und nicht im Bezug ist, oder…?

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Ich bin 42 Jahre alt, verheiratet und habe 3 Kinder.
Also müßte das mit dem „Schonvermögen“ und der „Umwandlung“ bei Bedarf hinhauen…

Das war eben mein Gedanke. Schon klar, daß jemand die Sammlung nicht unbedingt angeben müßte und ggfs. „schwarz“ vertickern könnte, aber wenn es ganz legal geht, ist es auch wesentlich einfacher, und man ist auf der sicherern Seite…

Ich nehme an, daß das Jobcenter keine „Nachmeldung“ der Sammlung akzeptieren würde?

Comprende, Amigo!
Gracias por el consejo!

Danke für die Antwort.
Nein, das mit den vertrauenswürdigen Freunden ist leider das Problem…
„Vertrau mir dein Leben an, aber niemals deine Frau oder dein Geld!“ - Gilt leider für alle meine Freunde und Angehörige.

denada

Nunja…wie schon geschrieben hat die Sammlung ja nur einen emotionellen Wert da ja mit Sicherheit keine Edelmetalle „verbaut“ sind…oder? Ein Zinnsoldat (zB.) hat ja nur seinen reinen Materialwert…ob ein reicher Weltverbesserer dafür 100Milliarden Rubel hinlegt kann ja keiner wissen…oder?

Es wird regelmäßig überprüft, welche Konten man besitzt, und wenn da eins auftaucht, das beim Antrag nicht benannt wurde, also z.B. ein vergessenes Sparbuch aus der Kinderzeit mit 0,50 Euro drauf, dann wird erstmal angenommen, von dem Vermögen könne man leben. Dann muss man schnell Gegenteil beweisen.

Die Kontoumsätze können sie nicht selber kontrollieren (Bankgeheimnis), aber sie können verlangen, dass man seine Auszüge vorlegt. Es wäre also ständiger Stress, wenn man da geheime Einkünfte hätte. Die müsste man ja auch vor seinen Kindern geheim halten, wer weiß, was die sonst anderen Kindern übelwollender Nachbarn erzählen.

Übrigens : Wer Alg 2. bezieht, sollte sich dringend mit den ihn betreffenden Gesetzen schlau machen, damit er zu seinem Recht kommt. Vielleicht hat es sich gebessert, aber fehlerhafte Bescheide sind wohl immer noch keine Seltenheit.

Mit Frau und Kind ist das noch komplizierter, aber das Schonvermögen ist auch höher. Übrigens hat jeder Haushalt (oder sogar jeder Haushaltsangehörige?) nochmal zusätzlich 750 Euro an Schonvermögen.

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Danke für deine Antwort.
Ja, den Streß würde ich mir gerne ersparen.
Gesetzestexte hab ich mir schon durchgelesen, aber da raucht mir der Kopf! Würde ich sowas verstehen, würde ich wohl auch kein Hatz IV Empfänger werden.

Deshalb war meine Frage:
Zählt so eine nicht genau bezifferbare Sammlung als Vermögen, und fällt dieses bei einem Schätzwert von 5000€ bei mir als 42jährigen verheirateten Familienvater unter Schonvermögen.
Würde ich mit meinem jetzigen Wissen mit „ja“ beantworten. Jemand dagegen?

Zweite Frage:
Kann ich dieses Schonvermögen bei Bedarf scheibchenweise umwandeln, z. B. online veräußern?
Müßte ich nun dank eurer Antworten auch mit „ja“ beantworten, da selbst bei einer Prüfung meiner Kontoauszüge nichts passieren könnte. Richtig?

Ja und ja.

Es ist auch erlaubt, andere Dinge, die nicht unter Vermögen fallen und bei Antragsstellung nicht aufgeschhlüsselt werden müssen, aber im persönlichen Besitz sind, später zu verkaufen, also beispielsweise gebrauchte Kinderkleidung.

Problematisch wird es, wie gesagt, nur, wenn es sich um wertvolle Gegenstände handelt, die zum Vermögen zählen, oder wenn das Ganze nach gewerbsmäßigenm Handel aussieht.

Ehrlichkeit ist dabei immer das Beste - irgendwelche krummen Sachen kommen früher oder später doch nur raus.