Hartz IV was passiert bei einer Heirat, wenn ein Partner arbeiten geht ?

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde passieren wenn wir heiraten ???

Hallo bine6,
also wenn ihr nicht zusammen wohnt, dann ändert sich durch die Heirat einiges. Dann seid ihr ab dem Datum der Heirat eine Bedarfsgemeinschaft (BG) und das Einkommen des Partners wird mit angerechnet.
Wenn ihr schon zusammen wohnt, dann würde sich nichts ändern. Denn dann werdet ihr ja jetzt schon als eheänliche Gemeinschaft gemeinsam berücksichtigt (also Anrechnung des Einkommen des Partners).

Ich hoffe dir so etwas geholfen zu haben
Gruß Marty

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde passieren wenn
wir heiraten ???

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde passieren wenn
wir heiraten ???

Dann seit ihr verheiratet!

Hallo,

um antworten zu können müsste ich zunächst mal wissen,
ob Sie schon mit ihm zusammen wohnen und eine
Bedarfsgemeinschaft sind?

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde

passieren wenn

wir heiraten ???

Hallo Bine6,

das hängt davon ab, ob ihr jetzt schon eine Bedarfsgemeinschaft bildet, oder nicht. Wohnt ihr jetzt schon zusammen? Oder würdet ihr erst bei einer Hochzeit zusammenziehen?

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde passieren wenn
wir heiraten ???

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Wenn Sie heiraten, dann wir sich folgendes grundlegend ändern.
Alle Einkommen werden zusammen veranlagt und der Berechnung zu Grunde gelegt,
Ihre Wohnflächenanspruch bei zwei Personen erhöht sich auf max. 65 qm. Die entsprechenden Mietkosten müssen angepaßt werden.
Ihr Bedarf muß auf 2 Personen berechnet werden.

Es kann auch möglich sein, daß Sie durch die Heirat keinerlei Anspruch auf HARTZ IV mehr haben.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde passieren wenn
wir heiraten ???

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde passieren wenn
wir heiraten ???

Guten Abend.
In welchem bezug stellen Sie die Frage?
Wenn Sie bisher nicht in einer Bedarfsgemeinschaft sind, werden Sie dann zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft geführt. Das Einkommen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft wird berücksichtigt bei der Berechnung der Leistungen.

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde passieren wenn
wir heiraten ???

Wie soll man das beantworten ?? Ein paar Infos wären zu Erfassung der Falllage schon hilfreich !

Wohnt ihr zusammen in 1 Wohnung?
wenn ja, lebt ihr zusammen als Bedarfsgemeinschaft?
Oder als 2 Menschen in einer Wohngemeinschaft die bisher keine Wirtschaftsgemeinschaft angegeben haben?
Bekommt nur er Hartz IV?
Wenn nein, wovon lebst Du ?
Arbeitet einer von Euch?
Wenn ja wieviel Einkommen hat er im Monat, wieviel Vermögen ist vorhanden?

Wenn ich die Falllage kenne, kann ich vermutlich auch die Frage beantworten.#

Grundsätzlich ist es so das nach Heirat eine Wirtschaftsgemeinschaft besteht wo einer für den anderen finanziell einsteht.

Gruß Gwenhyfar

Hallo,

damit bildet ihr -logischerweise- eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft, was soviel heißt, das dein Einkommen mit angerechnet wird. In der Ehe wird es in der Regel so gehandhabt, das der eine für den anderen mit aufkommt. Bei der ALG-II-Berechnung erst recht.

Im Klartext: Dein Einkommen -sofern Du arbeitest- wird bei der Neuberechnung Deines Freundes/Mannes mit angerechnet.

Gruss, Pete

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde passieren wenn
wir heiraten ???

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde passieren wenn
wir heiraten ???

Dann wärt ihr eine Bedarfsgemeinschaft und füreinander genseitig unterhaltsverpflichtet. Der einzige Unterschied zum (wilden) Zusammenleben besteht darin, dass ein Ehepartner über den anderen krankenversichert ist.
Hans

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde passieren wenn
wir heiraten ???

dann würdet ihr eine Bedarfsgemeinschaft bilden und dein Einkommen würde bei ihm angerechnet.

Hallo,
das kann ich so nicht sagen, es kommt darauf an, was er verdient usw…

Wenn du mir nähere Infos gibst, kann ich vielleicht weiter helfen.
Gruss Karin

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde passieren wenn
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Dann muss Dein Freud dies dem Arbeitsamt sofort im voraus mitteilen und Dein Einkommen wird bei der Berechnung seines Anspruches neu berechnet - im Klartext, Deine Kohle wird berücksichtigt! Ciao Elke

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde passieren wenn
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Hallo Bine,

„das kommt drauf an…“
Damit will ich sagen, ein bisschen mehr Info wäre hilfreich.

Gruß
Burkard

Hallo,
wenn ihr heiratet verringert sich sein Regelsatz von 359,-€ auf 322,-€, Hinzu kommt, solltest du arbeiten, so wird dein Einkommen auf euer beider Anspruch angerechnet. Gleichzeitg erhöhen sich die Freigrenzen für Vermögen für euch beide. Auch dürftet ihr gemeinsam eine größere Wohnung anmieten, so diese nach SGB II-Richtlinien von der Grundmiete her angemessen ist.

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde passieren wenn
wir heiraten ???

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde passieren wenn
wir heiraten ???

hallo,
dann seit ihr eine bedarfsgemeinschaft und und euer beider, oder hier dein einkommen wird der bedarfsgemeinschaft angerechnet. es kann also passieren, das dann kein hartz mehr gezahlt wird, weil dein einkommen für beide ausreichend ist.

Also, ich würde mal behaupten, dass wäre schlecht. Nach meiner Kenntnis muss dann der Partner mit Job den anderen Partner unterstützen. Erkundigt euch vorher. Es kann sein, dass der Partner dann kein Hartz IV mehr erhält. Das gleiche Prinzip besteht auch bei einer nicht-ehelichen, aber häuslichen Gemeinschaft, selbst wenn es Gleichgeschlechtlich ist. Ist mir so gegangen. Bekomme kein Hartz IV mehr - mein Partner verdient. Wir waren in der Beweislast, dass kein Verhältnis besteht, aber das war leider nicht möglich.

Gruß
Ritchie

Hallo,
mein Freund ist Hartz IV Empfänger. Was würde passieren wenn
wir heiraten ???

Hallo Bine 6, zunächst bitte ich um Verständnis, dass ich erst jetzt antworte. Ich war im Urlaub.

Eigentlich ändert sich nur dann etwas, wenn Ihr (erst) nach der Heirat zusammen zieht und dann eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Dann wird das gesamte Erwerbseinkommen (dazu gehören die unterschiedlichsten Einkommenswarten, wie z.B. Unterhaltsleistungen, Kindergeld etc.) zusammengezählt und dem Hartz-IV Bedarf gegenüber gestellt. Bleibt also „unter dem Strich“ noch eine Lücke, wird nur noch dieser Betrag „aufgefüllt“.

Solltest Ihr jetzt schon in einer Wohnung zusammen wohnen, ändert sich nichts… (Es sei denn, das Hartz IV Amt weiß nichts von Eurer gemeinsamen Wohnung…)

MfG und Gottes Segen, Dein Klaus

sorry,
Frage ist mir weggerutscht. Noch aktuell?

Gruß
strandperle02