Hartz IV: Was passiert nach dem Bewilligungszeitra

Hallo!

Fordert die Arbeitsagentur einen Beschäftigungsnachweis, wenn der Bewilligunszeitraum(Hartz IV) abgelaufen ist.

Hallo!

Fordert die Arbeitsagentur einen Beschäftigungsnachweis, wenn
der Bewilligunszeitraum(Hartz IV) abgelaufen ist.

Hallo,

Arbeitslosengeld II (im Volksmund „Hartz IV“) wird von der ARGE gezahlt, nicht von der Agentur für Arbeit.
Sprechen wir hier also von der ARGE oder von der AA??

Einen Beschäftigungsnachweis wovon???

Gruß

wir reden von der ARGE.

Es geht darum, ob die ARGE wissen will, wie man Geld verdient nachdem der Bewilligungszeitraum vorbei ist.

Bsp. man bekommt noch alg2 bis zum 30.9 und kann verlängern, macht dies aber nicht. Also man reicht das Schreiben nicht ein. Will die ArGE dann wissen was man macht?

Hallo,

Die ArGe dürfte zumindest daran interessiert sein, wie der " Fall " dann weitergeht. ( Es könnte ja auch nur ein Termin durch den Antragssteller versäumt worden sein )

In Sinne der sogenannten " Mitwirkungspflicht " sollte dann doch kooperiert werden, damit die Angelegenheit sauber abgeschlossen werden kann. ( Dafür hat man bereits unterschrieben )

Es könnte auch abschließend noch zu prüfen sein, ob bisherige Leistungen richtig berechnet / ausgezahlt wurden. Wäre mit einem Folgeantrag zu rechnen, oder könnte die Akte geschlossen werden ?

Die Fallmanager haben leider auch nur Kristallkugeln, die rein als unfunktionale Deko dienen könnten…ergo dürften sie auch mit abschließenden Informationen rechnen.

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Es ist schon möglich, dass die ARGE dann mal nachfragt, aber nicht zwingend.

Wieso will man denn kein Alg II mehr beziehen? Da Person X vorher Leistungen benötigt, wird er/sie das ja auch weiterhin tun?

Hllo,

Es geht darum, ob die ARGE wissen will, wie man Geld verdient
nachdem der Bewilligungszeitraum vorbei ist.

Bsp. man bekommt noch alg2 bis zum 30.9 und kann verlängern,
macht dies aber nicht. Also man reicht das Schreiben nicht
ein. Will die ArGE dann wissen was man macht?

Nein. Wenn man kein Alg will, hat die ARGE auch kein Interesse, wie du deinen Lebensunterhalt bewerkstelligst.
Gruß
Otto

Hallo DerDa,

Bsp. man bekommt noch alg2 bis zum 30.9 und kann verlängern,
macht dies aber nicht. Also man reicht das Schreiben nicht
ein. Will die ArGE dann wissen was man macht?

alg2 wird im voraus für den Folgemonat bewilligt. Die ArGe will also mindestens wissen, ob es in diesem Folgemonat Einkünfte gegeben hatte.

Also wäre in deinem Beispiel wichtig zu wissen, ob man dieses tatsächlich bis zum 30.9. bekommen hatte, also für den Sept. würde das bedeuten, dass die letzte alg2-Zahlung am 30.8. erfolgte.

Diese wäre teilweise oder ganz zurückzuerstatten, sofern man im laufenden Monat 09 für selbigen irgendwelche Einkünfte erfolgt wären. Und das wollen die schon ziemlich sicher nachgewiesen haben.

Gruß

Annie

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Hallo,

Arbeitslosengeld II (im Volksmund „Hartz IV“) wird von der
ARGE gezahlt, nicht von der Agentur für Arbeit.

Es gibt aber nicht überall eine ARGE. Von daher wird das AlG II durchaus auch von der Agentur für Arbeit gezahlt.

Sprechen wir hier also von der ARGE oder von der AA??

Was macht das für ein Unterschied? Ich kenne mich mit der Abgrenzung zwischen ARGE - BA nicht aus.

Es gibt Kommunen, da leistet die AA (BA) den Regelsatz und die KDU die Gemeinde.

Diphda