Hartz-IV-Weiterbewilligung und Monatskarte

Habe am vergangenen Dienstag meinen Weiterbewilligungsantrag auf Hartz IV gestellt und dabei die Kostenübernahme für eine Monatskarte meines Großraum-Verkehrsverbundes mit beantragt, da mir ja für die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen dieser finanzielle Aufwand entsteht. Leider sind sie nicht übernommen worden.

Was kann man nun tun??

Habe am vergangenen Dienstag meinen Weiterbewilligungsantrag
auf Hartz IV gestellt und dabei die Kostenübernahme für eine
Monatskarte meines Großraum-Verkehrsverbundes mit beantragt,
da mir ja für die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen dieser
finanzielle Aufwand entsteht. Leider sind sie nicht übernommen
worden. Was kann man nun tun ??

Für jedes Vorstellungsgespräch Reisekostenübernahme beantragen und zwar VORHER

Hallo

Für jedes Vorstellungsgespräch Reisekostenübernahme beantragen
und zwar VORHER

So isses. Wenn das Amt dich zu bestimmten Terminen schickt, müssen sie zwar eigentlich auch die Kosten übernehmen. Aber normalerweise sollte schon vorab geklärt werden (z.B. schriftlich in der Eingliederungsvereinbarung) , wieviel pro Monat überhaupt für Bewerbungskosten übernommen werden. Ich glaube, es sind in der Regel jährlich max. 260 Euro/ um die 20 Euro im Monat. Aber am besten erkundigen, wie dein Amt das handhabt.

LG

Hallo

Für jedes Vorstellungsgespräch Reisekostenübernahme beantragen
und zwar VORHER

So isses. Wenn das Amt dich zu bestimmten Terminen schickt,
müssen sie zwar eigentlich auch die Kosten übernehmen. Aber
normalerweise sollte schon vorab geklärt werden (z.B.
schriftlich in der Eingliederungsvereinbarung) , wieviel pro
Monat überhaupt für Bewerbungskosten übernommen werden. Ich
glaube, es sind in der Regel jährlich max. 260 Euro/ um die 20
Euro im Monat. Aber am besten erkundigen, wie dein Amt das
handhabt.

Reisekosten zu Vorstellungsterminen haben nix mit Bewerbungskosten für schriftl.Bewerbungen zu tun,dort ist die Obergrenze bei 260€s, Reisekosten unterliegen dieser Grenze nicht

LG

Wallflower

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Hallo Ihr !!

Vielleicht hab` ich mich da falsch ausgedrückt:

Ich meine weder die Bewerbungskostenübernahme, die zu den UBV-Leistungen gehört (Unterstützung der Beratung und Vermittlung) und auch nicht die Reisekosten. Das ist mir schon bekannt, dass man sich für Fahrten zu Vorstellungsterminen bspw. DB-Fahrkarten vom JobCenter besorgen kann, da die diese über ihr Firmen-Abonnement ausstellen dürfen.

Ich habe die Kostenübernahme für eine Monatsfahrkarte als zusätzlichen persönlichen Aufwand bei meinem Hartz-IV-Weiterbewilligungsantrag mit angegeben und eine Kopie dieser Fahrkarte mit beigefügt.
Am Tresen meiner zuständigen Agentur wurde mir versichert, dass ich das durchaus tun könnte, jedoch wurde die Bewilligung abgelehnt (kann man ja dem Berechnungsbogen des Bewilligungsbescheids entnehmen).

Kann man diese Entscheidung nun anfechten oder nicht??

Danke und Gruß, Micha!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Reisekosten zu Vorstellungsterminen haben nix mit
Bewerbungskosten für schriftl.Bewerbungen zu tun,dort ist die
Obergrenze bei 260€s, Reisekosten unterliegen dieser Grenze
nicht

Stimmt natürlich - sorry. :wink:

LG