Hartz IV Wohnungsangebotsablehnung wegen 6,6 m²

Hallo an alle,

ich las jetzt das sich die Kosten für die Angemessenheit der Unterkunft bei Hartz IV anhand der Wohngeldtabelle / mietstufen orientiert. Nun weiß ich aber nicht, welche Mietstufe bei uns herrscht. PLZ 16225 & 16227

Wir bewohnen gersde eine Whg. mit knapp 59 m² und 4 Personen. Es ist eine 3-Raum Whg. wobei ein Zimmer ca. 10m² eine Etage höher über den Hausflur zu erreichen ist. Also zu viert bewohnen wir eigendlich eine 2 Raum WhG. Miete warm 405 € = Kalt 4,80€/m².

Nun haben wir eine Whg. mit 96,6 m² gefunden wo die Kaltmiete 4,50 €/m² beträgt also nach Tabelle genau im Limit. Nur die 6,6 m² zu viel. Jetzt wollen se uns noch einen Prüfdienst schicken um zu schauen ob es überhaupt notwendig ist auszuziehen. Dieser war aber schon im Sommer 11 da und stimmte zu. Zu der Zeit hatten wir auch nen Angebot aber das Amt brauchte ja 3 Wochen um jemanden zu schicken= Whg. weg. Was kann man tun bitte bitte helft uns.Unsere Kinder sind 5Jahre und 9 Wochen.

Über zusendungen von Links oder so würde ich mich sehr freuen

Andreas

Hallo,
HABEn sIE DAS SCHRIFTLICH mit der Überprüfung 2011 ob ein Umzug notwendig ist und dies dann bereits 2011 bewilligt wurde? Wenn ja bitte beim Jobcenter SB vorlegen bez. kopieren und in einem Brief vermerken das Anhand der Kopie eine erneute Prüfung als reine Schikane gesehen wird u. sie das Gefühl haben das der SB die Unterschrift des Mietvertrages verzögern möchte, damit Ihr Umzug platzt.Desweiteren:
Das Bundessozialgericht lässt in einem Grundsatzurteil nach § 22 SGB verlauten, das eine angemessene Wohnfläche sowie einen angemessenen Wohnstandard,den Mietpreis wiedergibt , dARAUS ERRECHNET SICH DANN DER als angemessenen vorgesehene Mietzins. DARIN BESTEHT DER VORTEIL, DASS AUCH EINE GRÖßERE WOHNUNG VOM JOBCENTER ÜBERNOMMEN WERDEN MUSS, WENN DER MIETZINS EINER VERGLEICHBAREN WOHNUNG MIT DEN ALS ANGEMESSEN GELTENDEN QUADRATMETERZAHLEN ÜBEREINSTIMMT. Die Whg. plus die Ausstattung, Lage ebenso die Bausubstanz muss den einfachen Bedürfnissen genügen und darf keinen Luxuswohnstandard aufweisen. In den örtlichen Mietspiegeln können Sie die für Ihren Raum geltenden Mietpreise ermitteln. Die meisten Mietspiegel ihrer Stadt oder Gemeinde können sie im Internet finden. Hier findet Ihr
Mietspiegel:
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/regiona…

In Städten oder Gemeinden, in denen es weder Mietspiegel noch andere Quellen gibt, um die ortsübliche Vergleichsmiete festzustellen, muss auf die Wohngeldtabelle nach dem Wohngeldgesetz zurückgegriffen werden. Diese Daten muss Ihnen die Wohngeldstelle aushändigen.
Anbei noch einige für Sie interessante Links (kopieren und in der Menüleiste einfügen)
1.) http://www.hartz-4-empfaenger.de/umzug-bei-hartz

2.) http://www.hartz-4-empfaenger.de/umzug

3.) http://www.sozialticker.com/widersprueche
unter diesem Link findet Ihr folgenden Musterbrief:
Untätigkeitsandrohung….wenn das Amt nicht in die Puschen kommt…

Melde mich morgen wieder, suche nur noch etwas die Dringlichkeit der schnellen Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch das Amt betreffend. ich rate Ihnen
alles in schriftlicher Form abzufassen und zu vermerken das Sie nur eine schriftliche Antwort akzeptieren… Denn nur so können Sie gegebenenfalls einen Widerspruch schreiben oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde wenn SB die Bearbeitung absichtlich verzögert. Nehmen Sie einen Begleiter als Zeuge mit, Freunde,Kumpels, ect. Sie sind die Glaubwürdigkeit betreffend, besser wie die Lebensgefährtin(die bezeugt ja schon im eigenen Interesse ihre Aussage ( könnte man denken wenn die Angelegenheit vielleicht zu einer höheren Instanz weitergeleitet wird). Abgabe der Unterlagen immer durch einen SB bestätigen lassen.
So bis später
medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o. bezahlte Beraterin.Dies sind meine Erkenntnisse und
Erfahrungen die ich hier weitergebe…

Hallo,

also wenn das aus Erfahrungen stammt, musst du ja schon soviel sch… durchhaben Mannomann. Lese morgen nochmal genauer(sorry heute),aber schonmal sehr interessant.

Ich glaub zwar ich bin etwas spät geb aber trotzdem mal meinen Senf noch dazuDas ist immer so eine Sache wenn die immer nach Quadratmetern gehen dann wäre die Ablehnung gerechtfertigt! Heißt ja nicht das sie nicht umziehen können jedoch wird evtl. nur die bisherige Miete übernommen! Die Behörde sichert sich nur gegen evtl. entstehende unangemessene Forderungen bzgl. Betriebskostenabrechnung ab. desweiteren werden mit einer fehlenden Zusicherung auch keine Umzugskosten etc. bewilligt! Es kommt halt drauf an wie die Betriebskosten liegen und die Miete gesamt ob die Kosten zu gering angesetzt werden und ob abzusehen ist das Ddie Wohnung schon im ersten jahr Unangemessen wird etc. Das kann man so aus der Ferne schlecht beurteilen da bräuchte man die Richtlinie des Landkreises das komplette Mietangebot etc.!

LG Wuja