Hartz IV: Zwang zum Umzug

In einer 50 m²-Mietwohnung wohnen Mutter (bezieht Hartz IV) und volljährige Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft.

Nachdem die Tochter nun für ein Jahr als Aupair ins Ausland gegangen ist, verlangt die Arbeitsagentur von der Mutter, dass sie sich eine kleinere Wohnung sucht (dafür hat sie ein halbes Jahr Zeit).
Als die Mutter der Arbeitsagentur erklärte, dass die Tochter nach dem Jahr wieder zurück in die Wohnung zieht, antwortete das Amt: „Das ist egal, Sie können ja dann wieder umziehen.“ Die Kosten für den Umzug zahlt natürlich das Amt.

Kann die Mutter dem Umzug entgehen oder muss sie 2 x in einem Jahr auf Kosten des Steuerzahlers umziehen?

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Hallo,

wieder so ein schönes Beispiel für die irrwitzige Denkweise mancher Sachbearbeiter.

Leider habe ich gerade nicht so viel Zeit, um Quellen zu wälzen. Ich melde mich morgen nochmal zu dem Thema.

Viele Grüße

Samira

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Für eine Person setzt die ARGE 45 oder 50 qm an und den jeweiligen Mietspiegel des angehörigen Landratsamt.
Wenn natürlich die Miete (die für 2 Personen i.O. war) die Mietobergrenze für eine Person überschreitet, kann die ARGE nach dem halben Jahr entweder den Umzug verlangen oder nur den verminderten Mietbetrag (Mietobergrenze für eine Person) zahlen.

Somit müsste die Mutter den Restbetrag auf die volle Miete aus eigener Tasche bezahlen