wie ist das, wenn jemand Hartz VI bezieht und trotzdem etwas dazu verdienen möchte? Kann man Rechnungen über seine Steuernummer schreiben und wenn ja, wieviel darf man dazu verdienen? Die Steuernummer bekommt man ja beim Finanzamt. Muss man dann eine Steuererklärung abgeben?
Gibt es sonst irgendetwas was dringend dabei beachtet werden müsste?
bis zu Hartz VI hats der gute Peter Hartz gott sei dank nicht geschafft. Wenn du hier mal die Suchfunktion bemühen würdest, findest du bestimmt alle Antworten, das ist schon reichlich abgehandelt worden
LG
Mikesch
abber HartzIV/ALG2 eintippern
LG
Mikesch
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du kannst „dazu“ verdienen, soviel du willst und kannst. Allerdings wirst du recht schnell soviel Einkommen aus eigener Tätigkeit haben, dass du gar nicht mehr auf ALG2 angewiesen bist. Das freut den Beitragszahler und dürfte dich dann ärgern. Wer exakt solche Fragen stellt (wieviel darf ich dazuverdienen ohne ALG2 zu verlieren) ist m.E. ein Sozialschmarotzer, denn er könnte ja ganz offentsichtlich mehr verdienen um sich selbst zu ernähren, möchte es aber einfach nicht. Immer schön am Limit bleiben um keine ALG Ansprüche zu verlieren.
Auf Einkommen muss man natürlich Steuern zahlen und eine Steuererklärung abgeben, denn die öffentlichen Gelder werden ja nicht vom Baum gepflückt, sondern aus dem Steueraufkommen (fast) aller bestritten.
Tja, ich würde auch gerne meine Grundsicherung vom Staat bekommen um dann noch steuererei was dazu zu verdienen. Die Frage ist nur, wie das ganze Sozialsystem funktionieren würde, wenn das jeder so täte …
Gruß
S.J.
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Das war eine normale Frage. Du musst nicht gleich persönlich werden. Ob ich betroffen bin, sonstwer oder es nur eine allgemeine Frage war, geht Dich - mit Verlaub gesagt - einen feuchten Dreck an!
Der erste ist: Wie funktioniert die Anrechnung eigener Einkünfte auf ALG II?
Der zweite ist: Wie funktioniert selbständige Tätigkeit?
Zum zweiten Teil:
Falls es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, muss diese bei der zuständigen Gemeindebehörde angemeldet werden („Gewerbeschein“). Falls es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, muss diese beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.
Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit werden zusammen mit allen anderen Einkünften in der Einkommensteuererklärung erklärt.
Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt von der Höhe der Umsätze ab (Stichwort: Kleinunternehmer).
Die vorhandene Steuernummer kann auf Rechnungen verwendet werden. Mit Erfassung der selbständigen Tätigkeit wird durch das FA eine neue Steuernummer vergeben. Wenn diese vorliegt, muss diese verwendet werden.
Sinnvoll ist es, sich in diesem Zusammenhang eine USt-Identifikationsnummer zu besorgen. Die kann alternativ zur Steuernummer verwendet werden, und das Mißbrauchsrisiko ist geringer.
Zum ersten Teil kann ich Dir nichts Präzises sagen.
bis zu Hartz VI hats der gute Peter Hartz gott sei dank nicht
geschafft.
Ich meinte Hartz IV.
Wenn du hier mal die Suchfunktion bemühen würdest,
findest du bestimmt alle Antworten, das ist schon reichlich
abgehandelt worden
Habe ich bereits, da steht nix zur Steuernummer. Vielleicht
wirst Du ja fündig ?!
ich hab hier schon paar mal geschrieben, dass selbstädige Sachen verboten sind, weil dir niemand die Einhaltung der 14,9 Stunden/pro Woche bestätigen kann und das AA dich ab 15 Std komplett cancelt und dann jeden Monat dein Einkommen sehen will und dann wird unter Umständen wieder aufgestockt, also Bürokratie pur
ich hab hier schon paar mal geschrieben, dass selbstädige
Sachen verboten sind, weil dir niemand die Einhaltung der 14,9
Stunden/pro Woche bestätigen kann und das AA dich ab 15 Std
komplett cancelt und dann jeden Monat dein Einkommen sehen
will und dann wird unter Umständen wieder aufgestockt, also
Bürokratie pur
Warum soll Selbständigkeit und ALGII nicht funktionieren?
Bei mir ging es problemlos. ALGII Bezug im Erziehungsurlaub. Dann selbständige Tätigkeit von 20 Wochenstunden aufgenommen. Gewerbe angemeldet, Steuernummer besorgt und beim Amt eine Einkünfte Selbsteinschätzung abgegeben. Daraufhin habe ich mein ALGII ganz normal weiterbekommen, mußte aber jeden Monat die Abrechnung einreichen. Danach wurde dann die Höhe des ALGII neu berechnet und monatlich angepasst. Also, warum soll die Arge denn die Leistung von vornherein streichen, nur weil sich jemand selbständig macht?