Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,ich habe am 3.09. einen Alg II Antrag gestellt,der noch nicht bewilligt ist.Benötigt wird Alg II ab Oktober. Da mein Sohn 19 und meine Tochter 22 zur Bedarfsgemeinschaft zählen, musste sie eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.
Sie mussten sofort eine Maßnahme zur Eingliederung im Berufsbildungszentrum antreten.Mein Sohn hat nun ab 1.11 eine Zivildienststelle.Er würde also von Oktober bis Ende November mit zur Bedarfsgemeinschaft zählen und dann zur Haushaltsgemeinschaft.
Jetzt meine Frage
Da wir noch keinen Bewilligungsbescheid haben und auch erst für nächsten Monat Alg II beantragt haben, müssen beide trotzdem diesen Monat zum Berufsbildungszentrum, also quasi ohne Bezahlung?
Vielen Dank für Ihre Anwort
Gruß Sabine
Hallo Sabine!!
Gilt der ALGII Antrag erst wirklich ab 01.10 oder wird ALGII schon ab 03.09 bewilligt? Wenn der Antrag erst ab 01.10. läuft, also ab diesem Datum erst Hartz4 bewilligt wird, müssten beide eigentlich erst ab Oktober in die Maßnahme.
Aber soweit ich weiß, läuft beim Jobcenter immer alles ab Erstantragstellung und das wäre dann der 03.09.
Aber ich würde mich da noch einmal genau beim Jobcenter erkundigen, auch wie sich das mit der Bezahlung verhält und ab wann nun der Hartz4 Antrag läuft.
Allerdings bei uns war das bis jetzt immer so, dass es immer alles sofort läuft, sobald die Eingliederungsvereinbarung untersrieben wurde.
Aber wie schon geschrieben., lieber nochmal zum Jobcnter gehen. Sicher ist sicher.
Lieben Gruss
Phoebe
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Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, Danke für die schnelle Antwort.Ich habe eben mit der AHa geredet.Ja sie müssen sofort aktiviert werden obwohl nicht mal feststeht ob wir etwas bekommen.Gruß Sabine
ja natürlich sonst bekommt ihr gar kein geld sorry das ist leider so in diesem staat. lg nadine
ja natürlich sonst bekommt ihr gar kein geld sorry das ist
leider so in diesem staat. lg nadine
Hi nadine, ich dachte nur weil ja noch nicht feststeht ob wir überhaupt etwas bekommen.Aber trotzdem vielen Dank lg Sabine
so ist das aber die wollen ja sehen das ihr was dafür tut und ich denke das ihr was bekommen werdet auch wenn es nen krümmel vom kuchen ist aber ihr müsst das trotzdem machen, da sind sie hart drin.Lg nadine
Da wir noch keinen Bewilligungsbescheid haben und auch erst
für nächsten Monat Alg II beantragt haben, müssen beide
trotzdem diesen Monat zum Berufsbildungszentrum, also quasi
ohne Bezahlung?
Hallo Sabine,
ich denke, die o.g. Frage zielt nur auf den rechtlichen Aspekt. Ich kann mir vorstellen, dass die ARGE keine rechtliche Handhabe bis zum Eintrittsdatum hat.Dies gilt natürlich nur, wenn Ihre Kinder derzeit von keinem Bezug des Alg II profitieren. Sollte sich die ARGE querstellen und die Teilnahme verlangen, bleibt Ihnen die Möglichkeit, ein Widerspruchsverfahren einzuleiten. Hierfür sollten sie sich im Vorfeld rechtlich beraten lassen. Sollten Sie keine finanziellen Mittel haben, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. In der Regel wird eine Beratungshilfe von zuständigen Amtsgericht bewilligt. Genaueres entnehmen Sie bitte unter http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe. Einen Antrag auf Beratungshilfe finden Sie unter: http://www.justiz.de/Formulare/agI1.pdf.
Da ich kein Rechtsanwalt bin, weiß ich nicht genau wie ein möglicher Rechtsstreit ausgeht wird. Es stellt sich jedoch die Frage, ob ein Konfrontationskurs mit der ARGE sinnvoll ist. Haben Sie schon Kontakt zu ihrem/er Integrationsfachkraft bzw. Fallmanager/in gehabt? Wenn nicht, lassen Sie sich doch einen Termin geben und erklären sie Ihre Vorbehalte und Ängste.
Eine andere Frage zielt auf die Vorbehalte (ihrer Kinder) gegen einen Eintritt ins BBZ. Ich gehe davon aus, dass ihre Kinder bisher noch keine Ausbildung absolviert haben. Warum wäre ein Aufschub von knapp einem Monat sinnvoll? Wäre ein individuelle Einstieg ins BBZ im Oktober nicht mehr zu gewährleisten? Sollten ihre Kinder keiner (sinnstiftenden) Tätigkeit nachgehen und zu Hause nur „rumsitzen“ wäre auch ein „unbezahlter“ Schulbesuch sinnvoll und strukturgebend. Sie sollten zumindest ihre Tochter zu einer Teilnahme motivieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Ja auf jeden Fall müssen Ihre Kinder dies tun. Wenn der Sohn den Zivi antritt, dan natürlich nicht.
Würde mich auch nicht dagegen stellen, da sonst eine Kürzung der Bezüge vollzogen werden kann. Auch wenn noch keine Bezüge erteilt sind. Bei nicht mitarbeiten, sind die da leider sehr schnell.
Hallo Sabine,
ganz wichtig: Anegegebene Termine auf jeden Fall einhalten!!! Wenn man das nicht macht kann es zu Konsequenzen kommen, die mit einer Sperrung von Hartz4 enden!!!
Also auch wenn dir dieser Termin völlig unsinnig vorkommt: hingehen!
Paralell dazu jedoch vor Ort (Nein, bloss nicht telefonisch - bei der Arge erinnert sich hinterher niemand an irgendwelche Vereinbarungen und Zusagen!) das Ganze nochmals abklären. Und wenn es heisst, der TErmin müsse nicht wahrgenommen werden, lass es dir „auf die Schnelle ganz kurz“ schriftliche bestätigen. Und schau, dass bei deiner Akte eingetragen wird, dass du an dem Tag zum Info-Gespräch da warst!!!
Leider - aber es ist nun mal so - ticken nun auch für dich/euch die Uhren anders! Also grundsätlich SCHRIFTLICH alles machen! Du brauchst, wenn es Differenzen gibt, immer schriftliche Unterlagen!!! Bedauerlich, dass es den Betroffenen niemals in solcher Eindringlichkeit gesagt wird! Solltest du telefonieren - schreib auf, Datum / Uhrzeit und mit wem!
Mein ganz persönlicher Rat: erstelle darunter ein „Gedachtsnisportokoll“ direkt nach dem Telefonat. Wenn du in einem halben Jahr den Inhalt des Gespräches widergeben sollst… könntest du das sonst? Sichere dich nun immer gut ab!
Zum Thema Vermögen: Check, wie hoch dein Sprvermögen sein darf. Solltest du darüber liegen: umschichten zu den Kindern - aber die dürfen auch nicht über ihren Satz kommen. Ansonsten „ausgeben“!. Rechnung aufheben!!! Ich brauchte unbedingt eine neue Schrankwand, weil die alte nach 20 Jahren zusammen gefallen war.
Dein Auto sollte nicht mehr als 5.000 Euro wert sein! Nein - nicht verkaufen, du schriebest Verluste - aber deine Hauswerkstatt kann doch eine Preisschätzung machen… ("Ich überlege, was ich noch bekame… Und diesen Zettel hebst du auch gut auf!!!)
Denkst du daran, deine Freibeträge für Bewerbungen zu beantragen? Diese müssen immer VORHER!!! beantragt werden.
Du vershickst im Montat 20 Bewerbungen… ok… dann fordere den entsprechenden Betrag für diese Bewerbungen.
Wenn du diese per e-Mail machen willst, was gar nicht so schlecht ist (kommt aber auch ein wenig auf deinen Beruf an) lass auf jeden Fall eine Empfangsbestätigung machen - (unter Optionen findest du das in deinem MailProgramm).
So, ich hoffe, dass ich dir so einiges beantworten konnte. Sorry, dass die Antwort mit Verspätung kommt - ich war bis gestern im Krankehnhaus und kam erst mittags heim. Gestern hatte ich keine Kraft, um hier die Emails abzurufen…
Ich wünsche dir ganz ganz viel Glück bei der Suche nach einer neuen Stelle und die Kraft für Euch Drei
zaubermaus
Hallo Zaubermaus,danke für deine Antwort ,hat mir sehr geholfen.Bewerbungskosten bekomme ich nicht erstattet
die Kassen sind leer ^^
mal sehen wie es weitergeht
Ich wünsche dir alles Gute und gute Besserung
LG Sabine
Hallo Sabine,
ganz wichtig: Anegegebene Termine auf jeden Fall
einhalten!!! Wenn man das nicht macht kann es zu
Konsequenzen kommen, die mit einer Sperrung von Hartz4
enden!!!
Also auch wenn dir dieser Termin völlig unsinnig vorkommt:
hingehen!
Paralell dazu jedoch vor Ort (Nein, bloss nicht telefonisch -
bei der Arge erinnert sich hinterher niemand an irgendwelche
Vereinbarungen und Zusagen!) das Ganze nochmals abklären. Und
wenn es heisst, der TErmin müsse nicht wahrgenommen werden,
lass es dir „auf die Schnelle ganz kurz“ schriftliche
bestätigen. Und schau, dass bei deiner Akte eingetragen wird,
dass du an dem Tag zum Info-Gespräch da warst!!!
Leider - aber es ist nun mal so - ticken nun auch für
dich/euch die Uhren anders! Also grundsätlich SCHRIFTLICH
alles machen! Du brauchst, wenn es Differenzen gibt, immer
schriftliche Unterlagen!!! Bedauerlich, dass es den
Betroffenen niemals in solcher Eindringlichkeit gesagt wird!
Solltest du telefonieren - schreib auf, Datum / Uhrzeit und
mit wem!
Mein ganz persönlicher Rat: erstelle darunter ein
„Gedachtsnisportokoll“ direkt nach dem Telefonat. Wenn du in
einem halben Jahr den Inhalt des Gespräches widergeben
sollst… könntest du das sonst? Sichere dich nun immer gut
ab!
Zum Thema Vermögen: Check, wie hoch dein Sprvermögen sein
darf. Solltest du darüber liegen: umschichten zu den Kindern -
aber die dürfen auch nicht über ihren Satz kommen. Ansonsten
„ausgeben“!. Rechnung aufheben!!! Ich brauchte unbedingt eine
neue Schrankwand, weil die alte nach 20 Jahren zusammen
gefallen war.
Dein Auto sollte nicht mehr als 5.000 Euro wert sein! Nein -
nicht verkaufen, du schriebest Verluste - aber deine
Hauswerkstatt kann doch eine Preisschätzung machen… ("Ich
überlege, was ich noch bekame… Und diesen Zettel hebst du
auch gut auf!!!)
Denkst du daran, deine Freibeträge für Bewerbungen zu
beantragen? Diese müssen immer VORHER!!! beantragt werden.
Du vershickst im Montat 20 Bewerbungen… ok… dann fordere
den entsprechenden Betrag für diese Bewerbungen.
Wenn du diese per e-Mail machen willst, was gar nicht so
schlecht ist (kommt aber auch ein wenig auf deinen Beruf an)
lass auf jeden Fall eine Empfangsbestätigung machen - (unter
Optionen findest du das in deinem MailProgramm).
So, ich hoffe, dass ich dir so einiges beantworten konnte.
Sorry, dass die Antwort mit Verspätung kommt - ich war bis
gestern im Krankehnhaus und kam erst mittags heim. Gestern
hatte ich keine Kraft, um hier die Emails abzurufen…
Ich wünsche dir ganz ganz viel Glück bei der Suche nach einer
neuen Stelle und die Kraft für Euch Drei
zaubermaus
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,ich habe am 3.09. einen Alg II Antrag gestellt,der noch
nicht bewilligt ist.Benötigt wird Alg II ab Oktober. Da mein
Sohn 19 und meine Tochter 22 zur Bedarfsgemeinschaft zählen,
musste sie eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.
Hallo, leider weiss ich dies nicht so genau, deswegen antworte ich dir nicht darauf.
ein guter tip,…Krankheit kann keiner vorausschauen…
)
liebe grüsse
maggie
Sie mussten sofort eine Maßnahme zur Eingliederung im
Berufsbildungszentrum antreten.Mein Sohn hat nun ab 1.11 eine
Zivildienststelle.Er würde also von Oktober bis Ende November
mit zur Bedarfsgemeinschaft zählen und dann zur
Haushaltsgemeinschaft.
Jetzt meine Frage
Da wir noch keinen Bewilligungsbescheid haben und auch erst
für nächsten Monat Alg II beantragt haben, müssen beide
trotzdem diesen Monat zum Berufsbildungszentrum, also quasi
ohne Bezahlung?
Vielen Dank für Ihre Anwort
Gruß Sabine