hartz4

Liebe/-r Experte/-in,
in meinem Umfeld gibt es eine Person, Hartz 4 Empfänger.
Diese Person hat die Möglichkeit, eine Stelle anzunehmen:
„400 Euro für 66,67 Stunden, ergo 6 Euro die Stunde, ergo ca. 17 Wochenstunden“.
ABER, da diese Person denn mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten würde, wäre sie dann ja nicht mehr erwerbslos.
UND der Verdienst wäre denn ja wesentlich geringer als der jetzt bezogene Hartz 4 Satz, inkl. Miete usw.
Meine Fragen sind…
1.) Hätte diese Person denn Anspruch auf „begleitendes Hartz 4“??
2.) Und wie hoch würde dieses denn ausfallen??

Mit Dank für Eure Mühe und viele Grüße
Lothar

Hallo Lothar!

Selbst wenn man für 400€ und mehr als 15 Std.je Woche arbeitet, bekommt man weiterhin Hartz4. Diese 400€ werden vom Bedarf abgezogen, und der Rest wird bezahlt.
Viele Geringverdiener müssen so ihren Lebensunterhalt oder Mietzuschuß beschreiten.
Es gibt kostenlose Hartz4 Rechner im Internet, dort kann man dann den Bedarf bzw. den Zuschuß berechnen.
Wenn Ihr Bekannter/ Bekannte aber mit dem Arbeitgeber redet, und er auf der Bescheinigung nur 15 Std einträgt, dann würde sich nicht viel ändern, wobei von den verdienten 400€ 165€ abgezogen werden und 235 € vom Regelsatz abgezogen werden. Man kann dabei die Entfernungs KM geltend machen, und die bekommt man dann auch angerechnet.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Herzliche Grüße
Momo

Hallo,
natürlich kannst du auf 400 euro-basis arbeiten. Nur es wird dir alles über 120 Euro von deinem normalen Unterhalt, bzw. von der Miete runtergekürzt,…was dann noch bleibt, darfst du behalten,…nennst du das begleitendes Hartz4 ?? dann ja !!
suche dir lieber nen Job auf geringfügiger Basis und verdien den Rest schwarz, das lohnt sich mehr und du bist immerhin angemeldet,…:wink:
Gruss maggie

in meinem Umfeld gibt es eine Person, Hartz 4 Empfänger.
Diese Person hat die Möglichkeit, eine Stelle anzunehmen:
„400 Euro für 66,67 Stunden, ergo 6 Euro die Stunde, ergo ca.
17 Wochenstunden“.
ABER, da diese Person denn mehr als 15 Stunden die Woche
arbeiten würde, wäre sie dann ja nicht mehr erwerbslos.
UND der Verdienst wäre denn ja wesentlich geringer als der
jetzt bezogene Hartz 4 Satz, inkl. Miete usw.
Meine Fragen sind…
1.) Hätte diese Person denn Anspruch auf „begleitendes Hartz
4“??
2.) Und wie hoch würde dieses denn ausfallen??

Mit Dank für Eure Mühe und viele Grüße
Lothar