hartz4

Liebe/-r Experte/-in,

heut berichte ich über einen mir dubiosen Fall.
In der Zeit bis 26,10.09 bezog ich Übergangsgeld vom Rentenamt. Da dieses Geld den ALGII Regelleistungsbetrag für den Rest des Monats überschnitt (Zuflussprinziep) steht mir also keine Auszahlung von Harz-geldern mehr zu !
Aber ich bekam den Überschuss der Betriebskostenabrechnung am 05.10. mit der Miete gutgeschrieben (also nicht im Bezugszeitraum von ALGII ).
Nun bekam ich Post in welcher mir dieser BK-Überschuss auf den Monat November angerechnet wird.

Gibt es wirklich eine Klausel die dieses zulässt ? Es sind ca. 160€ und ich könnte heulen !

Guten Tag,

Die Gutschriften von der Betriebskostenabrechnung werden in diesem Monat vom Hartz 4 abgezogen wo die Gutschrift wirkt. Wen die Gutschrift in diesem Monat zutrifft ist es Rechtens was das Hartz 4 Amt gemacht hat. Wurde dir die Gutschrift schon gewährt wo du noch vom Rentenamt Geld bezogen hast befinde ich mir da fraglich in einer Zwickmühle. Aber logisch würde dies das Rentenamt was angehen und nicht dem Hartz 4 Amt.

Hallo.
Einkünfte werden nach dem Zuflussprinzip angerechnet.
Bei einer Gutschrift ist es nicht so. Gemäß § 22 SGB II sind diese im Folgemonat anzurechnen.
Es ist daher schon zulässig.

Hallo.
Einkünfte werden nach dem Zuflussprinzip angerechnet.
Bei einer Gutschrift ist es nicht so. Gemäß § 22 SGB II sind
diese im Folgemonat anzurechnen.
Es ist daher schon zulässig.

Aber zum Zeitpunkt der Gutschrift befand ich mich noch nicht im ALG2 Bezug.
Ginge man davon aus das nur noch die lezten 1-2 Tage des Monats Harz4 Anrechnungszeitraum wären, so müsste man allea zuvor gutgeschriebene zurückzahlen und die 2 Bezugstage hätte man denen 5-fach zurückgezahlt.?

Hallo!
Wenn aber nachdem die Gutschrift erfolgt, z. B. im Oktober AlG II (ab November) bezogen wird ist es rechtmäßig wenn die Gutschrift auf die Miete angerechnet wird. Im Umkehrschluss mit Nachzahlungen wäre das ähnlich, dass diese trotz das man vorher nicht im Bezug war die Nachzahlung geprüft werden muss.
Alles andere ist jedoch nicht rechtmäßig. Also man kann nicht die Gutschrift welche man beispielsweise im Oktober erhalten hat nicht im Januar des anderen Jahres, sollte da der Bezug beginnen, anrechnen.


Entschuldige, dass ich jetzt erst antworte - mein PC war mullo kaputto . Ich werde dir aber so schnell als möglich antworten! Und nicht winen - es gibt für alles eine Lösung!
LG zaubermaus

Hallo loggin2!

Erhebe sofort einspruch gegen diesen Bescheid.
Wen ich es richtig verstanden habe, bekommst Du erst ab November Harz4 bezahlt und die Rückzahlung war im Oktober? oder hast du die Rückzahlung im November bekommen?
Wenn du es im Oktober bekommen hast, dann steht dir das Geld zu. Wenn im November, dann wird Dir das Geld als Einkommen angerechnet.
Wann hast du einen Harz4 Antrag gestellt?
Ab wann nekommst du Harz4 voll bezahlt.?
Woher wissen die von der Arge dass du dieses Geld erhalten hast?

Herzliche Grüße
Momo

Hallo
Momo

Die Gutschrift erfolgte am 05.10.09 per Mietverrechnung.
Der Bewilligungszeitraum für ALG2 gilt ab dem 26.10.09
Beantragt wurde ALGII schon 3 Monate vorher.
Die Nebenkostenabrechnung bezieht sich auf den Zeitraum 01.07.2007 - 30.09.2008 erstellt wurde die Rechnung am 12.03. 2009 und zugesand wurde sie am 28.08.09

Hallo loggin!

Leider ist es so, daß das Amt diese Gutschrift als Einkommen bewertet. Da im Monat Oktober die Zahlung für Harz4 beginnt.
Ich frage mich nur woher das Amt dies weiß?
Ist dies auf Kontoauszügen ersichtlich?

Herzliche Grüße
Momo