Hartz4-Aufstocker, Übungsleiter

Hallo Ihr lieben Wissenden,

nachdem die Freibeträge für ALG2-Aufstocker und besonders die der Übungsleiter seit dem 1.4.2011 kräftig beschnitten wurden, wird es finanziell eng bei mir.

Nun wäre mein Vater bereit, meine jährliche Kfz-Haftpflicht-Versicherung für mich zu zahlen. Wird die Arge das akzeptieren, oder würde dieser Betrag dann wieder als Einnahme gerechnet?

Es wäre klasse, wenn ich fundierte Auskunft bekäme, ich danke bereits im Voraus dafür.

Warum sollte die Arge das was angehen bzw, warum sollte sie dies erfahren? LG Conny

Hi,

das würde nur gehen, wenn das KFZ über den Papa angemeldet werden würde. Sie hätten dann offiziell keinen Wagen mehr und die Sache bräuchte einen Verkaufsvertrag, damit sie wasserdicht wäre…

Hallo

wenn die zweckgebundene Zuwendung eines Dritten nicht demselben Zweck wie die ALG2-Leistungen dient (also wie die Leistungen für den Regelsatz und die Unterkunft), stellt sie kein Einkommen dar, das ALG2- leistungsrelevant wäre. Weder die Zahlung für den Regelsatz noch für die Unterkunft enthält Bedarfsanteile für eine Kfz-Versicherung - das wäre also nicht bedarfsmindernd.

Du vermeidest aber lästige Nachfragen des Jobcenters und unnötigen (Nachweis-) Papierkram, wenn dein Vater den Versicherungsbetrag nicht erst auf dein Konto, sondern direkt an das Konto des Versicherungsunternehmens überweist. So ist es am einfachsten für alle Beteiligten, da das Geld gar nicht erst über deine Hände läuft. -

Wegen Übungsleiter:
Schau mal hier rein, Punkt „Privilegiertes Einkommen“: http://hartz.info/index.php?topic=17.0
und hier in die fachlichen Hinweise der Bundesarbeitsagentur zu § 11 SGB II ,
Randziffer 11.17 ff:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…

LG

Hi Dancedeern,

wenn dein Vater das gleich an die Versicherungs überweist sollte es keine Probleme geben.

Gruß. DC

Hallo, DANKE! (den Gesetztestext kenne ich:smile:

Das ist ja gut wg Kfz-Vers. und die Kontosache ist klar.

Was könnten denn noch zweckgebundene Zuwendungen sein? Ich weiß nur, dass man 100,- pro Jahr geschenkt bekommen darf.
Könnte ein gemeinnütziger Sportverein meine Telefonrechnung oder zB meine Tageszeitung mtl. übernehmen?

Netten Gruß

Hm,
woher nimmst du siese Info?

Also - Daddy hat Pflegestufe 1, ist 92 und ich weiß nicht wirklich, ob ihn eine Kfz-Versicherung annimmt, das werde ich mal abklären.

Andererseits würde ich von zu Hause ohne Auto weder meine Jobs noch das Jobcenter zu den halbjährigen Sinnlosgesprächen erreichen. Und meinen Daddy auch nicht.

Ich denke, ich werde diese Frage dem Amt einfach direkt stellen, ich habe bisher keinerlei negative Erfahrungen dort gemacht. Außer dass die Bescheide häufig falsch sind, ebenso die halbjährlichen abschließenden Abrechnungen. In DEM System ist massiv der Wurm. Aber nun wird es sicher einfacher, weil weniger Freibeträge.
Und hoffentlich gibt es bald mal übersichtliche Bescheide!

Grüßli

Hi auch,

das möchte bezweifeln, denn ohne Auto - geht auf dem Land nichts, weder Job, noch Jobcenter etc.
Ich bin zudem chr. Kardiologie-Patientin, ohne Auto würde ich meinen Arzt noch nicht mal erreichen.

Es wäre gut, wenn solche Aussagen wie deine mit Texten zum Thema belegt würden, nur so „aus dem Ärmel“ ist etwas vage, hm?

LG

Well,

es ist halt so, wie Sie schon selbst vermutet haben: Wenn Ihnen ein Teil an Ihrem auto von jemand Anderem bezahlt wird, handelt es sich um eine Zuwendung.
Und diese Dinger dürfen Sie im Harz4 nicht haben, wenn Sie nicht wollen, daß Sie gekürzt werden.
Mit das Schlimmste bei der ARGE ist es, wenn man Ihnen nachweist, daß Sie vond er Family Kohle gesteckt bekommen. Wenn das passiert, geht´s los mit Verdächtigungen und Investigations…
Belgen? -> Sie habe mich was gefragt, ich hab es Ihne geantwortet. Ich bracuhe keine Beweise, sondern weiß auch so und aus eigener Erfahrung, wie die Behörde tickt!

Hallo

ich würde dir raten, das mal im Forum hartz.info anzufragen, unter Rubrik Leser helfen Leser:
http://hartz.info/index.php#c4

Vor allem „Ottokar“ (Admin.) und wenn ich mich recht entsinne auch „Coolio“ (Mentor) sind bei diesem Thema sehr gut informiert / erfahren und können dir sicherlich etwas Handfestes dazu sagen (wie auch zu allem Anderen bei ALG2).

LG

well,

was ´ne nutzlose Antwort HerrFrau evil-mind, darauf hätte ich gut verzichten können.

Hallo dancedeern,
was ich nicht weiss macht mich nicht heiß.
Alles was Du von Deinem Vater bekommst mußt Du
doch nicht angeben!???

Gruß
Wuddel

Sorry,wohl leider zu spät aber ich möchte dennoch nochmals antworten.Evlt hilft es ja noch.Also,ich habe gemerkt,daß dies natürlich sehr ort im ermessen der Beamten liegt ob und was sie als Einkommen berechnen aber was eigentlich immer hilft ist,sagen Sie es ist nur ein Kredit und lassen Sie im Notfall von Ihrem Vater dies bestätigen.Somit dürfen Sie es nicht als Einnahme berechnen.Ein Kredit aus Geldmangel.LG Hans

ja, ganz genau so hab ich´s gemacht, vielen dank!