Hartz4, Ausbildungsvergütung in die Gemeinschaft

Hallo Zusammen,
ich bin volljährig und im 2en Ausbildungsjahr. Meine Mutter ist leider sehr krank und kann nicht arbeiten. Wir beiden wohnen zusammen.

In der Ausbildung verdiene ich 250€ monatlich, das Amt zahlt meinen Anteil Miete und meiner Mutter werden 120€ monatlich abgezogen.

So, Mutter ist der Ansicht, mein Geld müsste in die Gemeinschaft fließen, und zwar alles. Das Einzige was ich bekommen könnte wäre (laut Mutter) einwenig Taschengeld nach ihrem Ermessen. Ansonsten besteht sie darauf daß ich alles selbst zahle, sollte ich darauf bestehen mein Gehalt einzubehalten. Da ich aber in dem Ausbildungsverhältnis unterschrieben habe, denke ich ich dürfte über mein Geld frei verfügen und mich nicht bevormunden lassen was mit den restlichen 130€ passiert. Kindergeld behält sie ein.

Wie ist die Situation? Muss ich mein gesamtes Gehalt in die Bedarfsgemeinschaft fließen lassen?

ich bin volljährig und im 2en Ausbildungsjahr. Meine Mutter
ist leider sehr krank und kann nicht arbeiten. Wir
In der Ausbildung verdiene ich 250€ monatlich, das Amt
So, Mutter ist der Ansicht, mein Geld müsste in die

Wie ist die Situation? Muss ich mein gesamtes Gehalt in die
Bedarfsgemeinschaft fließen lassen?

Hallo,

wie das rechtlich aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.
Von der Moral…

Ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft und dazu noch eine Familie.
Ich denke schon das ihr alles in einen Topf werfen solltet, aus dem Ihr beide dann schöpft. Das sie das Kindergeld einbehält ist auch ok. Davon sollte Sie dir ja auch Essen und Kleidung kaufen.

Rede aber mit ihr, macht einen plan für was wie geld ausgegeben wird.
So siehst du, was „dein“ und vor allem was „ihr“ taschengeld ist.
So ist es eigentlich die gerechte lösung, oder?

Viele Grüße und viel Glück in der Ausbildung.

Hallo,
natürlich musst du gar nichts in sowas einfließen lassen. Hier geht es mehr um ein privates Problem zwischen dir und deiner Mutter. Option ist das du in eine Wohngemeinschaft ziehst.
Musst wohl mit ihr verhandeln.
Kostgeld wäre wohl angebracht zu zahlen. Miete bekommst du. Ich musste früher die Hälfte meines Geldes abgeben (waren ca. 300 DM von 600 DM. Mutter bekam auch Sozialhilfe). Handy, Anziehsachen und Klamotten sind auch deine Sache. Bleibt nicht mehr so viel übrig. Gibt viele Diskusionen darüber im Netz, aber nichts Gesetzliches.
Vorschlag 50/50. Davon musst du Handy, Klamotten eventuell Fahrkarte zur Arbeit bezahlen. Bleibt auch nicht so viel übrig für dich, aber du kannst selbst wirtschaften, was wichtig ist um irgendwann auf eigenen Beinen zu stehen.

Hallo,
eine einfache Auflistung der Einnahmen und des H4 Satzes bringt dir da vielleicht mehr Aufklärung.

359,00 Mama
287,00 Kind inkl Kindergeld
+_______Miete
= Gesamtbedarf
-120,00 Einkommen *
=_______ Zahlung Arge

*250,00 Einkommen - 100,00 Eigenbehalt + 20% =130,00
Also hast du einen Eigenbehalt von 130,00€.

Wie du den mit deiner Mutter regelst ist eure Sache.Fallen noch Fahrtkosten an? Rechne ihr mal vor was ihr bleibt wenn du nicht mehr bei ihr wohnst. Vielleicht versteht sie dann das man als über 18 jährige/r auch was braucht, weil man andere Ansprüche hat. Hoffentlich hilft es.

Gruß

Normalerweise müsstest du etwas abgeben. Wenn du daheim isst, ist das ja erklärlich, gell? Denn mit dem wenigen was deine Mutter bekommt - nun ja, als Haushaltsvorstand die 359 - ist es nicht mahbar, 2 Personen zu ernähren.
Das Kindergeld wird auf jeden Fall der BG zugerechnet. Das sie das behält ist klar, du isst ja mit und verbrauchst Wasser und magst ein warmes Zimmer.
ABER: sie kann dir nicht das ganze Geld weg nehmen! Unmöglich!
Also ist angesagt, das ihr miteinander sprecht!
Es kann nicht sein, dass sie dir ein Taschengeld ansetzt und basta.
Sie darf sich nicht an dir bereichern! Setzt Euch mal hin und rechnet aus, was sie definitiv durh deine Anwesenheit an mehr Geld bekommt!
Du erstattest ihr ja schon das Geld, das ihr abgezogen wird. Also hat sie 359 plus 120 plus dein Kindergeld. Wie hoch ist das jetzt? Siehst du, auf was ich raus will? Das sind doch auch nochmal gut über 200 Euro.
Rechnen: 679,- Richtig?
Was will sie da, frage ich ehrlich von deinen 130 Euronen?
Dieser Betrag sollte dir zur freien Verfügung zustehen. Sie ist doch deine Mutter!
Sprecht miteinander! Wenn das zu nichts führt, dann denke an, dir selber ein Zimmer zu suchen oder eine kleine Wohnung. Wenn du ergänzendes Hartz4 bekommst, wird dir die angemessene Miete übernommen. Deine Wohnung darf nicht größer als 45 Quadratmter sein. Doch, as Amt muss dir das bewilligen, wenn du ganz klar sagst, dass ihr Euch überworfen habt und nicht mehr unter einem Dach leben könnt!
Sprich bitte auch mit deinen Freunden, was die machen würden! Vielleicht kannst du mit einem/einer als WG zusammen ziehen?
Lass dich nicht entmutigen!
Ich drücke dir die Daumen!
Viele Grüße
zaubermaus

So Traurig wie es Klingt, JA du musst da hat deine Mutter recht, denn wenn sie Arbeiten würde wäre es ja genauso deine Mutter könnte das Geld auch nicht behalten weil ja die Familie leben muss.
Ein Beispiel mein Sohn hatte eine Bäckerlehre verdient im Monat ca.600,00 Euro mein Mann ich ich wurden beide Krank so das , das Geld von meinem Sohn auch alles mit angerechnet wurde.
Dein Taschengeld kannst du einbehalten der Rest gehört der Gemeinschaft.
LG

Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
Alles Gute

Soviel ich weis kannst du ohne ein schlechtes gewissen zuhaben dein Geld für dich behalten da ja die Miete das Amt mit bezahlt.

Hallo,

ja darauf könnte Sie bestehen, da ja das Geld, welches insgesamt gezahlt wird, aufgrund des Lohnes gekürzt wird.

Hallo. Das ist eine blöde Situation. Natürlich kannst Du von Deiner Mutter verlangen, dass Du die restl. 130,- Euro behalten kannst. Allerdings wird dies nicht gut für das Verhältnis zwischen Euch beiden sein.
Ich rate Dir, nochmals in Ruhe mit Deiner Mutter zu sprechen und so zu einer Einigung zu kommen, die für beide Seite zu gelangen. Oder Du erkundigst Dich beim Amt, welche Möglichkeiten es gbt, dass Die eine eigene Wohnung bezahlt wird.

Hallo,

nach meinem Verständnis dürfte das nicht sein, aber leider kenne ich mich da nicht aus. Tut mir leid!

Wünsche dir aber alles gute für die Zukunft und lass dich nicht unterkriegen!

Hallo Zusammen,

ich bin volljährig und im 2en Ausbildungsjahr. Meine Mutter
ist leider sehr krank und kann nicht arbeiten. Wir beiden
wohnen zusammen.

In der Ausbildung verdiene ich 250€ monatlich, das Amt zahlt
meinen Anteil Miete und meiner Mutter werden 120€ monatlich
abgezogen.

So, Mutter ist der Ansicht, mein Geld müsste in die
Gemeinschaft fließen, und zwar alles. Das Einzige was ich
bekommen könnte wäre (laut Mutter) einwenig Taschengeld nach
ihrem Ermessen. Ansonsten besteht sie darauf daß ich alles
selbst zahle, sollte ich darauf bestehen mein Gehalt
einzubehalten. Da ich aber in dem Ausbildungsverhältnis
unterschrieben habe, denke ich ich dürfte über mein Geld frei
verfügen und mich nicht bevormunden lassen was mit den
restlichen 130€ passiert. Kindergeld behält sie ein.

Wie ist die Situation? Muss ich mein gesamtes Gehalt in die
Bedarfsgemeinschaft fließen lassen?

Hallo,
ja das kann sie. Deine Ausbildungsvergütung wird, vom Amt, Deiner Mutter abgezogen. D. h. Deiner Mutter fehlen die 120 EUR.
Mit dem Restgeld das sie zur Verfügung hat, kann sie unmöglich 2 Personen ernähren. Und müsstest Du von Deiner Ausbildungsvergütung Deinen Lebensunterhalt bestreiten, hättest Du am Ende Deines Geldes noch eine ganze Menge Monat übrig.
Ich kann gut verstehen, dass Du Dein verdientes Geld selbst behalten möchtest. Aber wäre es nicht fair, wenn Du nun Deine Mutter unterstüzt. Sie hat ja auch jahrelang für Dich gesorgt.
Setz Dich doch mal mit Deiner Mutter zusammen. Lass Dir zeigen welche Ausgaben Ihr monatlich habt. Was kostet die Miete, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Handy Internet,Essen, Trinken, Kleidung, Schulsachen, Kino, Disco, Geburtstage, Versicherungen, Schwimmbad, Auto, Benutzng öffentl. Verkehrsmittel, Vereinsbeiträge usw.
Zudem ist Deine Mutter krank. Da werden wohl noch einige Behandlungskosten auf sie zukommen.
All das kostet Geld. Viel Geld.
Vielleicht hast Du mehr Verständnis für Deine Mutter und ihre Entscheidung, wenn Du mal die Einnahmen neben den Ausgaben siehst.
Was das Kindergeld betrifft, so bekommt das Deine Mutter, damit sie Dich Ernähren und Einkleiden kann. Obwohl das bisschen Geld noch nie ausgereicht hat, ein Kind einen ganzen Monat zu Ernähren und Einzukleiden.
Was ist eigentlich mit Deinem Vater. Der ist für Dich so lange Unterhaltspflichtig, solange Du noch in der Ausbildung bist. Scheißegal ob Du Volljährig bist oder nicht.
Also rede mit Deiner Mutter. Du hast nun mal das Pech, dass Deine Eltern Dir Deine Ausbildungsvergütung und das Kindergeld nicht überlassen !!KÖNNEN!!
Glaube mir, Deiner Mutter ist diese Entscheidung mit Sicherheit nicht leichtgefallen.
Schöne Grüße
Sprenzpeffer

Hallo,
ich muss da mal was fragen: eigentlich ist es so das „Kinder“ ab dem 18.Lebensjahr eine eigene Bedarfsgemeinschaft sind, sprich einen eigenen AlgII-Antrag stellen, hast du das getan?

Es ist leider so, in einer Bedarfsgemeinschaft wird das Gesamteinkommen berechnet und wenn einer „zuviel“ hat wird’s beim anderen abgezogen.

Allerdings dein Kindergeld steht dir mit 18. zu, heißt du kannst bei der Kindergeldkasse verlangen das Sie dein Kindergeld auf dein Konto überweisen, somit hätte deine Mutter keine Hand habe darüber.

Ich denke du solltest mit deiner Mutter eden, Kostgeld geben alle KInder (eigentlich) zu Hause ab, aber meist so 100-150€, womit deine Mutter die durch den Einbehalt des Kindergeldes schon hätte, versuch so zu argumentieren, vielleicht hilft’s.
Du solltest dir, aber auch mal eure monatlichen Fixkosten sagen lassen, vielleicht verstehst du denn, warum sie das Geld einbehält.

Mfg Jenny

Keine Ahnung

Tut mir leid, mit den vorliegenden Daten ist die Antwort nicht möglich, es müsste alles auf den Tisch-was Sie in diesem Rahmen sicher nicht wollen.

Hallo,

mit so wenigen Informationen kann ich Dir leider keine genaue Antwort geben.

Grundsätzlich ist es in Deutschland zwar so, dass Eltern ihre Kinder während einer Ausbildung finanziell unterstützen müssen, gleichzeitig sieht das Gesetz aber auch vor, dass (volljährige) Kinder ihre Eltern unterstützen müssen, sollten diese finanziell bedürftig sein, auch wenn das Kind noch in der Ausbildung ist.

Grüße
Jeanine

rate, fachlichen rat einzuholen.

moralisch voll fürn popo…
aber laut gesetz hast du deine ma voll zu unterstützen.
doch du hast aufgrund deiner ausbildung keinen anspruch auf jegliche art von leistungen aus dem SGB2 also alles was mit hartz4 zu tun hat
was du machen kannst ist wohngeld beantragen und bafög…
um deine situation zu verbessern.
und schaue ob du nicht ausziehen kannst …