Hartz4 Bedarfsgemeinschaft ?

Hallo,

ich habe eine kurze Frage zum Hartz4. Ich beziehe Hartz4 seit einem Jahr. Ich bekomme die Miete bezahlt und für meine Tochter Unterstützung. Selbst habe ich noch einen geringfügigen Job. Nun beabsichtige ich mit meinem Lebenspartner zusammen zu ziehen. Dieser hat, aber nach Abzug von Unterhaltsleistungen nur ein Selbstbehalt von 950,00 €. Wenn wir nun zusammen ziehen, erhalte ich dann weiterhin Leistungen ? Ich müsste mich ja sonst selbst Kranken versichern usw.! Sollte dies so sein das ich keinen Anspruch auf irgendwas habe, dann sind zwar beide berufstätig, aber im Prinzip haben wir mit 3 Personen noch nicht mal 600,00 Euro im Monat zum Leben ( Benzinkosten zur Arbeit usw müssten davon auch noch bezahlt werden ).

Hallo!
Für die Hartz 4 Empfänger, die in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) leben, wird der Arbeitslosengeld 2 (ALG-II) Anspruch zusammen ermittelt. Dem gesamten Anspruch aller Personen wird das vorhandene Einkommen und Vermögen aller Personen gegenübergestellt. Die Logik lautet: Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft minus Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ergibt den ALG-II-Zahlbetrag.
Zur Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, „eheähnliche“ (auch gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des Partners).
Den Zusammenzug sollte man sich genau überlegen.
Es sei denn man trennt Kühlschrank, Waschmaschine, Bad u. s. w. strikt voneinander, so das keine Bedarfsgemeinschaft ersichtlich ist.
Hier können Sie mit Ihren Daten Ihren Bezug annähernd errechnen:
http://www.n-heydorn.de/arbeitslosengeld.html
Tschüß

Als Angestellter ist man ja aber nicht automatisch Hartz4 Empfänger. Da aber Unterhalt gezahlt werden muss, ich mich selbst kranken versichern muss und noch sonstige Mehrkosten anfallen, ist das monatliche Budget noch geringer als wenn beide nicht arbeiten würden und auch Hartz4 Empfänger sind. Wird also das Einkommen dann aufgestockt ? Was gibt es noch für Möglichkeiten? Also was man beantragen kann ? Wohngeld etc ?
Vielen Dank übrigens für Ihre Antwort

Hallo!
Einen Antrag auf Hartz IV Leistungen können alle Menschen stellen, die folgende Voraussetzungen erfüllen. Ein Antrag auf Arbeitslosengeld II können Erwerbslose stellen, die keinen Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld I haben. Ferner können auch alle Selbständige einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, deren Einkommen nicht mehr ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern und deren Betrieb „pleite“ gegangen ist. Ferner können auch alle Menschen einen Hartz-IV Antrag stellen, deren Unterhalt nach einer Trennung oder Scheidung nicht mehr zur Lebenssicherung ausreicht sowie alle, die zuvor keinen Anspruch auf das ALG I hatten und über kein Einkommen verfügen. Zusätzliche Hartz-IV Leistungen können Erwerbstätige beantragen, wenn das Einkommen zur Sicherung des Existenzminimums nicht ausreicht.

Einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben alle Menschen die mindestens 15 Jahre sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. ALG II Leistungen bekommt man jedoch nur, wenn man mindestens 3 Stunden pro Tag erwerbsfähig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat (§7, § 7a SGB II). Menschen, die keiner Arbeit nachgehen können, erhalten die Sozialhilfe. Einen Anspruch auf Sozialhilfe haben Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern.

Zur Bedarfsermittlung wird nicht nur das eigene Einkommen sowie das Vermögen (Erspartes, Anlagen, Häuser, Wertgegenständige) berücksichtigt, sondern auch das Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen Lebenspartner, Ehefrau und Ehemann, Eltern und Kinder sowie Stiefkinder.
Menschen, die nicht „erwerbsfähig“ oder noch keine 15 Jahre alt sind, jedoch mit jemanden in der Bedarfsgemeinschaft zusammen leben, der „erwerbsfähig“ im Sinne des § 8 SGB II ist, erhalten das Sozialgeld. Das Sozialgeld erhalten vor allem Kinder in Bedarfsgemeinschaften, deren Eltern Arbeitslosengeld II Leistungen beziehen. Sozialgeld erhalten auch Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten.
Einen Antrag auf Arbeitslosengeld II muß gestellt werden (§37 SGB II). Erst ab dem Tag der Antragstellung hat man einen Anspruch auf Hartz IV. Rückwirkende Ansprüche bestehen nicht. Ein Antrag kann zunächst formlos per Brief gestellt werden, danach wird einem das Formular zugestellt.
Arbeitslosengeld II (§ 29 Abs. 2 – 3 SGB II, Hartz 4)
Eckregelsatz = 100% = 364 EUR
Partner = 90% = 328 EUR
15- bis 17-jährige Angehörige Kinder der Bedarfsgemeinschaft § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II = 287 Euro
18- bis 24-jährige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft (= volljährige Kinder) § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II = 80% = 291 EUR
Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre = 70% = 251 Euro
Kinder bis einschl. 5 Jahre = 60% = 215 Euro
Sozialgeld (§ 28 Abs., 1 SGB II)
364 Euro für Alleinstehende / Alleinerziehende (§ 20 Abs. 2 SGB II)
328 Euro für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (§ 20 Abs. 3 SGB II)
291 EUR Euro für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern (U25 Regelung, § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II / § 20 Abs. 2a SGB II)
287 EUR Euro für Kinder von 15 – 17 Jahren
251 Euro für Kinder von 0 – 14 Jahren
Hartz IV Mehrbedarfe (§ 21/ § 28 SGB II)
Liegt eine besondere Lebenssituation des Betroffenen vor, wie z.B. Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder bei einer chronisch Krankheit eine kostenaufwändige Ernährung wird zusätzlich ein sogenannter „Mehrbedarf" gewährt. Es ist möglich, mehrere Zuschläge gleichzeitig nebeneinander zu beziehen; ihre Höhe darf aber die Höhe des für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebenden Regelbedarfs nicht übersteigen .

Hartz IV Regelsatz:
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren ….132,71 €
Bekleidung und Schuhe……………………… 34,13 €
Wohnung, Strom………………………………… 26,87 €
Einrichtungsgegenstände, Möbel, ……………27,77 €
Haushaltsgeräte sowie deren Instandhaltung
Gesundheitspflege………………………………13,21 €
Verkehr ÖPNV……………………………………19,20 €
Nachrichtenübermittlung, Telefon, Post…….20,38 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur………………….38,71 €
Beherbergungs- und ……………………………10,33 €
Gaststättenleistungen
Andere Waren und Dienstleistungen…………21,69 €
Ab dem 1. April 2011 wird der Arbeitslosengeld II Regelsatz rückwirkend zum Jahresbeginn um fünf Euro angehoben. Ab dem ersten Januar 2012 sollen die Regelleistungen für Erwachsene noch einmal um 3 Euro angehoben werden.
Also sofort beantragen, auch das Wohngeld, da hier das Datum des Antrages zählt.
Tschüß

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort :smile:

Bitte, wenn ich helfen konnte.

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort :smile: