Hallo,
angenommen man hat eine Eigentumswohnung deren Wohnfläche die sogenannte angemessene Größe überschreitet und nun muss man Hartz4 beantragen.
Die Abtrennung einer Wohneinheit ist nicht möglich, also wird mann aufgefordert ein Zimmer
unter zu vermieten. Wie lange hat man denn Zeit einen passenden Untermieter zu suchen und was ist wenn man keinen findet?
Hallo!
Würde man denn überhaupt dazu aufgefordert, unterzuvermieten oder gar Wohnung zu verkaufen ?
Nein.
Eigene Wohnung = man bekommt keinen Mietzuschuss. Hat ja auch keine Mietkosten.
Und Nebenkosten werden ja übernommen.
Wo stellt sich also die Frage nach einer Zwangsuntervermietung ? Die mag sich selbst jemand stellen, der mit dem Hartz IV-Geld nicht auskommt. Das ist aber gewollt und sehr verständlich.
MfG
duck313
Traumtänze
Servus,
selbstverständlich würde man aufgefordert, verwertbares Vermögen zu verwerten - oder eben alternativ keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu erhalten. Und eine Eigentumswohnung in nicht angemessener Größe ist verwertbares Vermögen.
Alldieweil man eine Eigentumswohnung nicht scheibchen- oder quadratmeterweise verkaufen kann, besteht hier die Verwertung in der Vermietung eines Zimmers. Der daraus erzielte Ertrag wird nur in tatsächlicher Höhe angerechnet, auch wenn er - wie zu erwarten - gering ist.
Wie Du das machst, ohne Essen zu leben, ist Dein Bier. Der übliche Empfänger von ALG 2 kommt nicht umhin, ab und zu zum Lidl zu gehen. Und dafür braucht er halt ein bissle Geld.
Und nu?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
herzlichen Dank für die Kommentare, aber wo sind denn die Antworten auf meine Fragen?
MfG, Sheiloh