hallo,meine freundin und ich haben uns getrennt und haben ein kind zusammen wofür auch ich unterhalt zahle den wir gemeinsam fest gelegt haben.meine ex bekommt hartz 4 und ich gehe normal arbeiten.nun bekamm ich post vom amt und sollte mein komplette daten mit vermögen und vieles mehr angeben mußte was ich auch alles gemacht habe bis auf eins was ich nicht nachvollziehen kann warum die das brauchen und wollen.meine letzte einkommssteuererklärung.meine letzte liegt im jahre 2007 zurück was ich ihnen rein geschrieben habe das ich zu diesen zeitpunkt mit meiner ex nicht zusammen war und auch nicht zusammen gelebt habe was ich sogar beweisen könnt das es wir zu diesen zeitpunkt nicht zusammen war und gewohnt habe.
nun meine frage muß ich die daten trotzdem offen legen ich bin der meinung nicht weil das ja nicht mit der bedarfgemeinschaft zu tun hatte zu diesem zeitpunkt
danke für antwort
also was früher war denke ich mal haben die keinen Anspruch, aber da gibt es irgendein Gesetz, das du evtl. auch zum Unterhalt für deine Freundin rangezogen werden kannst, wenn sie auf Grund eures gemeinsamen Kindes nicht arbeiten gehen kann, desweiteren müßt ihr den Unterhalt über das Jugenamt festlegen lassen bzw. diese Bescheinigung kann sie dann dem Amt vorlegen, da a der Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu händeln ist, auf alle Fälle keine Daten von dir weiter geben, die dann evtl. als Bedarfsgemeinschaft ausgelegt werden das geht die garnichts an
Hallo tomsen77,
das sehe ich genauso - geht die nichts an. Andererseits kann ich in diesem speziellen Fall keine Antwort finden, die auch rechtlich fundiert ist. Hier hilft am Besten ein Arbeitslosenzentrum in Deiner Nähe (googln) weiter.
LG
Franz57
Ich bin auch der Meinung das eine Steuererklärung, die sechs Jahre zurück liegt irrelevant sein sollte.
Ich vermute es wird euch unterschwellig unterstellt, das du zu wenig zahlst an Unterhalt für das Kind.
Mit der Weitergabe von Daten wäre ich vorsichtig. Ich würde einen Fachmann befragen.
Hallo
wofür auch ich unterhalt zahle den wir gemeinsam fest gelegt haben
Die Behörden interessieren letztlich nur titulierte Unterhalte und keine privaten Absprachen. Das Jobcenter ist allerdings nicht befugt, seinerseits eine Unterhaltspflicht oder -höhe festzusetzen. Das geht rechtskräftig nur über’s Amtsgericht oder (beim Kindesunterhalt) über’s Jugendamt, oder notariell. Insofern kann das Jobcenter zwar Auskünfte anfordern, überprüfen und berechnen - aber keinen zu zahlenden Unterhalt festsetzen.
Sofern/sobald ein UH-Titel vorliegt, hat das Jobcenter ihn zu akzeptieren - der Kindsvater hat aber auf Verlangen der Kindsmutter Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen zu erteilen, soweit es zur Feststellung des Kindesunterhaltsanspruchs erforderlich ist. Und dabei hat er die Höhe seiner Einkünfte zu belegen (wofür z.B. die Vorlage seiner relevanten Steuerbescheide gefordert werden kann). Die Mutter kann alle 2 Jahre sein zugrundeliegendes Einkommen überprüfen (lassen); wenn glaubhaft gemacht wird, dass sich seine Einkommensverhältnisse zwischenzeitlich wesentlich verändert haben, auch früher. UH-Ansprüche sind vorrangig vor Leistungen vom Jobcenter und die Mutter muss sie geltend machen. Tut sie es nicht von sich aus, kann das Jobcenter (aufgrund Anspruchsübergang nach § 33 SGB II) selber tätig werden, wenn die Ansprüche des Kindes nicht (voll) erfüllt werden. Die korrekte Vorgehensweise wäre normalerweise, dass das Jobcenter die Kindsmutter nach § 60 SGB I auffordert, diese Belege vom Vater nach § 1605 Abs. 1 BGB anzufordern und sie dann dem Jobcenter vorzulegen.
(-> siehe zum (Betreuungs-)Unterhalt usw.: http://hartz.info/index.php?topic=4908.0 )
Auskunft erteilen muss der Vater ggf. so oder so - dann kann er damit auch gleich zum Jugendamt gehen und den Unterhalt korrekt titulieren lassen.
einkommssteuererklärung.meine letzte liegt im jahre 2007 zurück was ich ihnen rein geschrieben habe das ich zu diesen zeitpunkt mit meiner ex nicht zusammen war und auch nicht zusammen gelebt habe was ich sogar beweisen könnt das es wir zu diesen zeitpunkt nicht zusammen war und gewohnt habe
Wenn sie zu dem Zeitpunkt schwanger war bzw. das Kind schon da war und ggf. Ansprüche gegenüber dem Kindesvater bestanden, kann sein damaliges Einkommen durchaus noch relevant sein.
LG
hallo,
ja, du musst deine daten(einkünfte) offen legen, weil davon der offizielle unterhaltssatz für das kind festgelegt wird. solche privaten vereinbarungen gelten da nicht. ob du 5 oder 5000 unterhalt zahlst gilt nicht. es gibt offizielle tabellen, nach denen die das dann berechnen.
lg, hansemann.
Hallo, das läuft wahrscheinlich so…Das Amt will Deinen Unterhalt festlegen(Du zahlst vielleicht zu wenig). Also wollen sie wissen, was Du verdienst. Dein Jahresverdienst steht evtl. auf Deinem Lohnstreifen von Dezember 2012(unten). Vielleicht reicht das. Daraus gehen aber nicht Deine Ausgaben für Versicherungen, Webekosten usw hervor. Es kann dadurch geschehen, dass sie Deinen Unterhalt zu hoch ansetzen. 2007 geht das Amt nichts an.
Viel Glück, Wed