Hartz4 der Eltern und Schulden

Liebe Experten,

meine Eltern haben sich vor mehreren Jahren ein Haus gekauft, welches bis heute noch nicht abgezahlt ist. Vergangenes Jahr verstarb meine Mutter und mein Vater wurde mit 58 Jahren gekündigt.
Aus seiner Abfindung heraus konnte er einen gewissen Teil der Schulden decken, jedoch ist das Haus immer noch stark mit Hyptheken belastet.
Die kommenden 2 Jahre erhält er ALG2 und nach dieser Zeit weitere 2 Jahre Harzt4 bis er das Rentenalter erreicht hat. Bis zu seinem Eintritt in die Rente wird das Haus weiterhin belastet sein.

Meine Schwester und ich leben nicht mit ihm zusammen unter einem Dach.

Meine Frage nun an euch :
Inwieweit sind wir als Töchter verpflichtet für die Schulden unseres Vaters aufzukommen, wenn er Hartz4 erhält oder zahlungsunfähig wird ?
Sind wir ihm unterhaltspflichtig ?
Und wenn ja in welcher Weise ?

Zudem hätte ich noch einer weitere Frage :
Inwieweit wird die Große Witwerrente und sonstige Renten, die mein Vater seit dem Tod meiner Mutter erhält, auf Hartz4 angerechnet ?

Ich würde mich sehr sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder ihr mit evtl. sagen könnt, wo ich entsprechende Informationen einholen kann.

Vielen Dank schonmal im Voraus :smile:
und ein schönes Wochenende
Silke

Hallo, Silke

im Rechtsbereich des SGB II (um den es bei ALG2 /„Hartz IV“ geht), sind Kinder ihren Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig… unabhängig davon, ob Ihr mit dem Vater zusammenlebt oder nicht. Auch zusammenlebend dürfte Euer Einkommen nur auf Euren EIGENEN Lebensbedarf angerechnet werden - aber nicht auf die Bedarfe des Vaters (oder der Geschwister).
Etwas Anderes wäre es unter Umständen, wenn er vom Sozialamt Grundsicherung („Sozialhilfe“) nach SGB XII bekäme - da gelten ggf. andere Regelungen . (Aber auch da wäre für verwandte Normalverdiener in der Regel nicht mit allzu viel Belastung zu rechnen - wenn überhaupt-, da man ja für sich selbst einen Selbstbehalt und diverse Einkommens- Absetzmöglichkeiten hat).-

Häufig aber schreiben bei ALG2-Antrag die Sachbearbeiter beim Jobcenter nichtsdestotrotz (pflicht- und rechtswidrig) den Hilfebedürftigen an bzw. seine Angehörigen und fordern die Vorlage von Einkommens- und Vermögensnachweisen von den Kindern/ Angehörigen - und drohen damit, dass ihm ansonsten keine Leistungen gewährt werden würden.
In dem Fall sollte man (nachweislich +schriftlich) am Besten einfach nur eine kurze Erklärung abgeben, dass man den hilfebedürftigen Verwandten weder finanziell noch wirtschaftlich unterstützt, dass man (in Eurem Fall) mit ihm weder in Bedarfs- noch in Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt, dass ihm gegenüber keine Unterhaltspflicht vorliegt und dass man deshalb mangels Rechtsgrundlage weder dem Verwandten noch dem Jobcenter irgendwelche Auskünfte zum eigenen Vermögen oder Einkommen erteilen wird.
Falls das Jobcenter dennoch Probleme machen sollte: direkt den Landesdatenschutzbeauftragten kontaktieren, dann ist das in der Regel ruckzuck vom Tisch :wink:

Was die Einkommensanrechnung angeht:
NICHT auf den ALG2-Bedarf angerechnet werden dürfen privilegierte Einkommen, wie z.B. Grundrenten für Witwen und Waisen (Hinterbliebenenrente) nach dem Bundesversorgungsgesetz (!).
Andere Renten werden als „sonstige Einkommen“ auf den Bedarf angerechnet, d.h.sie verringern die ALG2-Hilfebedüftigkeit und damit den Leistungsbetrag des Jobcenters.
Zur Anrechnung von sonstigen Einkommen/ Absetzbeträgen schau mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Wegen des Hauses, siehe hier , Punkt „Unterkunftskosten selbst genutzter Eigenheime/Eigentumswohnungen“: http://hartz.info/index.php?topic=15.0

LG

Hallo Lara…

Vielen lieben Dank für die super schnelle und sehr hilfreiche Antwort.
Damit hast Du uns ein großes Stück weitergeholfen :smile:

Liebe Grüße und ein sonniges Wochenende
Silke

Hallo,

wenn Sie konkrete Auskunft haben möchten, würde ich mich direkt an die zuständige ARGE wenden.
Unterhaltsverpflichtet für Ihren Vater sind Sie nicht.

Wenn Ihr Vater Witwenrente erhält, wird diese auf SGB II-Leistungen angerechnet.

Aber wie gesagt, ich würde mich direkt bei der ARGE informieren.

mfg,

Dazu kann ich leider nichts sagen.