Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc

Ich stellte im Januar meinen Folgeantrag,da Ende Februar der Bewilligungszeitraum ausläuft. Dem Folgeantrag legte ich ordnungsgemäß wie immer die Kontoauszüge der vorangegangenen letzten 3 Monate bei.
Am WE nun kam folgendes Schreiben von der Arge,wo ein Ebay Kontoauszug benötigt wird.Gleichzeitig flatterte aber der neue Bewilligungsbescheid mit ein.

Auf meinen Kontoauszügen waren Geldeingänge verbucht von Ebay.Klar. Dazu muss ich folgendes sagen. Die Geldeingänge auf meinem Konto sind von gebrauchten Sachen von mir.

Das verkäuferkonto ist meins,aber das Abbuchungskonto ist von einer Freundin,die darüber auch ihre Sachen mit verkauft.
So, nun wil die Arge ja den Kontoauszug von Ebay.Da tauchen ja nun auch die Sachen meiner Freundin mit auf.

Weiß jemand, wie ich das erklären könnte? Denn das, was da auf dem Kontoauszug von Ebay draufsteht,sind ja nicht MEINE Verdienste…auch wenns mein Ebaynamen Account Namen ist.

MEINE verdienste von meinen Sachen liefen auf mein Konto.Das gab ich direkt nach dem Verkauf dann dem Käufer an. Und das war dann auch für die Arge ersichtlich auf meinen Kontoauszügen.

Porto und so weiter…Ebaygebühren gingen vom Konto meiner Freundin ab,welches bei Ebay hinterlegt ist.

Rechnet die Arge jetzt alles mir zu? Obwol es mir nie gehörte?

Hat Ebay das Recht das Privatkonto meiner Freundin einzusehen?

Muss noch dazu sagen. Das Verkäuferkonto besteht erst seit November.

Vielen Dank mal im Voraus für ev.Antworten.

Hallo,

sorry, weiß auch nicht wirklich wie ihr das klären könnt. Bei ebay sind eigentlich keine geteilten Konten vorgesehen - es sei denn es ist eine Firma.

Passt auch auf, dass ihr diese Grenzen nicht überschreitet, http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay… Unternehmer wider Willen bei eBay – so schnell kann´s gehen

Ein Konto, über das 2 Leute verkaufen, könnte diese Grenzen viel schneller erreichen.

Stephanie

Hallo Stephanie…vielen Dank erstmal.
Nein, es verkaufen keine 2 Leute über das Ebaykonto…nur ich.
Ich hab paar Sachen von mir verkauft u.bissel was für meine Freundin,da sie selber nicht die Möglichkeit dazu hat.
Das Konto für die Käufer und zur Abbuchung für Ebay ist ihr Konto.
Sachen,die ich verkaufte von mir…der Wert ging auf mein Konto,welches ich den Käufern mitteilte nach dem Kauf. Und diese…meine Sachen,sind auch auf meinen Kontoauszügen drauf, die die Arge sah und wo ich mir auch nichts dabei dachte.

Hallo,

wie gesagt weiß ich nicht, wie ihr das für bereits erledigte Verkäufe entwirren könnt. Es sei denn, ihr könnt ganz genau über Quittungen und Kreditkartenbelege nachweisen, wer von euch beiden ursprünglich die Artikel gekauft hatte.

Aber für zukünftige Verkäufe haltet euch getrennte ebay Konten und getrennte Bankkonten.

Wenn du weiterhin im Auftrag für andere verkaufen willst, kannst du deine eigenen Sachen ja von ebay Konto A verkaufen und die Sachen anderer Leute von Konto B. Das macht es dann viel leichter das auszusortieren, falls eine Behörde was nachprüfen will.

Übrigens euch beiden ist klar, dass voller Kontenzugriff großes Vertrauen erfordert? Ich habe schon öfters Fälle gelesen, von lebenslänglich gesperrten ebay Konten weil vergrämte ex Freunde murks damit gemacht haben.

Stephanie

Hallo Pitti_Platsch,

vielen Dank für deine Anfrage.

Es kann dir durchaus passieren, dass die Einnahmen von deinem Ebay-Account dir auch zugeschrieben werden und somit abgezogen werden. Zumal die Sachen ja auch über dein Verkäuferkonto verkauft wurden. Wo die Sachen letztendlich herkommen, bleibt unerheblich. Ob das allerdings rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt.

Ich würde die Geschichte ebay im Zusammenhang mit der ARGE ganz anders aufziehen:
Die Sachen, die deine Freundin verkaufen will, sollte sie über ihren eigenen Account machen. So bekommst du mit der ARGE keine Schwierigkeiten. Des Weiteren würde ich den Zahlungsverkehr komplett über paypal oder ein alternatives Online-Bezahlsystem abwickeln. Dort kann das eingenommene Geld verbleiben und man kann dann wieder damit online einkaufen, die ARGE kriegt dann gar nix mit.

Den Kontoauszug von Ebay musst du wohl oder übel vorlegen, da alle Verkäufe ja auch bewertet wurden und die ARGE diese auch einsehen kann.

Was das Sozialrecht angeht, so muss ich sagen, dass dich die ARGE versucht „zu verarschen“, wo es nur geht. So lange dein ebay Account privat ist und der Gesamterlös im kleinen Rahmen bleibt, dürfen die dir gar nichts anrechnen, da du eine Freigrenze hast für den Besitz von Vermögen. Der Geldertrag kommt ja durch den Verkauf von persönlichen Gegenständen zustande und nicht durch unselbständige Tätigkeit oder ähnlichem. Das sind übliche Vorgehensweisen der ARGE, um möglichst wenig Geld zusprechen zu müssen, obwohl die Rechtsprechung was anderes sagt.

Sollte die ARGE den Erlös bei dir abziehen, dann kannst du dagegen Einspruch einlegen und diesen mit dem oben stehenden Argument begründen. Zudem hast du die Möglichkeit, mit dem Hartz-IV-Bescheid und den Unterlagen zum Amtsgericht zu gehen, dir einen Beratungshilfeschein zu holen und dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden (bitte nehme nicht einen aus deiner Stadt, sondern aus der Nachbargemeinde…).

Schau auch mal vorbei unter http://hartzkritik.bplaced.net/ Dort kannst du noch viele Tipps mehr erhalten, wie man mit der ARGE richtig umgeht.

Alle Informationen sind unverbindlich und resultieren aus meinen beruflichen und persönlichen Erfahrungen und stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Anwaltsgesetzes dar. Verbindliche Informationen bekommst du bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo Stephanie… nein, das mit dem Nachweisen funktioniert nicht mehr. Die Klamotten kaufte sie ja irgendwann mal…mitunter vor Jahren.

Mit allem anderen haste natürlich Recht. Ich hab mir echt nix dabei gedacht…und nun.Tja,mal schaun,was das noch wird.

Hallo Pitti_Platsch,

vielen Dank für deine Anfrage.

Hallo gitarrejoern,
vieln Dank für Deine lange Rückantwort erstmal. ich bin wahrscheinlich ganz schön gear…t und hab mir nix dabei gedacht. Wir hatten erst seit Anfang November das so gemacht.Vorher hab ich nie was verkauft.

Es kann dir durchaus passieren, dass die Einnahmen von deinem

Ebay-Account dir auch zugeschrieben werden und somit abgezogen

werden. Zumal die Sachen ja auch über dein Verkäuferkonto
verkauft wurden. Wo die Sachen letztendlich herkommen, bleibt
unerheblich. Ob das allerdings rechtens ist, steht auf einem
anderen Blatt.

Tja,ich werde nun die Ebaykontoauszüge halt vorlegen und ALLES genau erklären…wie was war, wieso,weshalb, etc.etc.Ich kanns nur versuchen.Was am Ende dabei raus kommt…tja,ich werd es dann hinnehmen müssen.

Ich würde die Geschichte ebay im Zusammenhang mit der ARGE
ganz anders aufziehen:

Die Sachen, die deine Freundin verkaufen will, sollte sie
über ihren eigenen Account machen. So bekommst du mit der ARGE
keine Schwierigkeiten. Des Weiteren würde ich den
Zahlungsverkehr komplett über paypal oder ein alternatives
Online-Bezahlsystem abwickeln. Dort kann das eingenommene Geld
verbleiben und man kann dann wieder damit online einkaufen,
die ARGE kriegt dann gar nix mit.

Ja,danke für den Tipp.

Den Kontoauszug von Ebay musst du wohl oder übel vorlegen, da
alle Verkäufe ja auch bewertet wurden und die ARGE diese auch
einsehen kann.

Ja ok,das werd ich auch tun.

Was das Sozialrecht angeht, so muss ich sagen, dass dich die
ARGE versucht „zu verarschen“, wo es nur geht. So lange dein
ebay Account privat ist und der Gesamterlös im kleinen Rahmen
bleibt, dürfen die dir gar nichts anrechnen, da du eine
Freigrenze hast für den Besitz von Vermögen.

Steht das gesetzl.auch irgendwo? Was meinst Du mit Freigrenze? Die 100 Euro,die man dazu verdienen darf?

Der Geldertrag

kommt ja durch den Verkauf von persönlichen Gegenständen
zustande und nicht durch unselbständige Tätigkeit oder
ähnlichem.

Ja, es ist ein Privatverkauf und es sind gebrauchte Kleidungsstücke gewesen.

Das sind übliche Vorgehensweisen der ARGE, um

möglichst wenig Geld zusprechen zu müssen, obwohl die
Rechtsprechung was anderes sagt.

Sollte die ARGE den Erlös bei dir abziehen, dann kannst du
dagegen Einspruch einlegen und diesen mit dem oben stehenden
Argument begründen. Zudem hast du die Möglichkeit, mit dem
Hartz-IV-Bescheid und den Unterlagen zum Amtsgericht zu gehen,
dir einen Beratungshilfeschein zu holen und dich an einen
Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden (bitte nehme nicht einen
aus deiner Stadt, sondern aus der Nachbargemeinde…).

Danke Dir,das werd ich ggf.in Anspruch nehmen. ich habe nur Angst, dass die mir mein monatl.Geld streichen,bis das alles festliegt. Ich meine, von was lebe ich dann? Wovon zahl ich Miete ? ich bin alleinstehend.

Schau auch mal vorbei unter http://hartzkritik.bplaced.net/
Dort kannst du noch viele Tipps mehr erhalten, wie man mit der
ARGE richtig umgeht.

Vielen lieben Dank. Weißt Du zufällig,ob die Arge für zuviel gezahlte Summen eine Rechnung erstellen muss? Oder dürfen die das gleich vom Lebenserhaltungssatz abziehen?
ich meine gehört zu haben,dass ev.auch Ratenzahlungen möglich sind…stimmt das?

Alle Informationen sind unverbindlich und resultieren aus
meinen beruflichen und persönlichen Erfahrungen und stellen
keine Rechtsberatung im Sinne des Anwaltsgesetzes dar.
Verbindliche Informationen bekommst du bei einem Fachanwalt
für Sozialrecht.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Bis denne

gitarrejoern

Vielen Dank nochmal :smile:

Hallo, ich denke das die Geldeingänge auf deinem Konto auch dir gutgeschrieben werden. Weil ja nur du zugriff auf das Geld hast.
Gruß

Hallo blacky,

ja klar…die Geldeingnge auf meinem Konto werden sicher mir gutgeschrieben. Und auf mein Konto habe auch nur ich Zugriff.

Die Verkäufe von meiner Freundin laufen auf ihr Konto,welches bei Ebay hinterlegt ist. Und darauf habe ich keinen Zugriff. Sie hat viel mehr Sachen einstellen lassen von mir,da sie keinen PC besitzt. Die Ebaygebühren und Porto gehen von ihrem Konto ab.

Ich denke nun nur,dass mir die Arge ihre verkauften Sachen mit anrechnet, obwohl ich von den Geldern nichts hatte. Und das alles nur,weil eben alle Verkäufe über meinen Account liefen.

Ich glaub,ich hab die A…karte.

Hallo Pitti_Platsch,

vielen Dank für deine Anfrage.

Ich verkürze mal die Zitate, da ansonsten die Antwort unverhältnismäßig groß würde.

Zitat:".Ich kanns nur versuchen.Was am Ende dabei raus kommt…tja,ich werd es dann hinnehmen müssen."
Nicht unbedingt, wenn die unrechtmäßig entscheiden, kannst du dagegen Widerspruch einlegen. Ob was rechtmäßig ist oder nicht, binden die dir nicht gerade auf die Nase.

Zitat:„Steht das gesetzl.auch irgendwo? Was meinst Du mit Freigrenze? Die 100 Euro,die man dazu verdienen darf?“
Ich meine nicht die Freibeträge, die man hinzuverdienen darf nach § 11 SGB II und § 30 SGB II, sondern ich meine Vermögen. Du darfst eine bestimmte Summe als Geld besitzen, ohne dass dir die ARGE das anrechnet. Das steht in § 12 SGB II. Hier ist der Link dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

Zitat:„ich habe nur Angst, dass die mir mein monatl.Geld streichen,bis das alles festliegt. Ich meine, von was lebe ich dann? Wovon zahl ich Miete ? ich bin alleinstehend.“
Nein, die zahlen nach dem Bescheid erst mal weiter, den die ausgestellt haben, auch wenn ein Widerspruch oder gar eine Klage vor dem Sozialgericht läuft. Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung.

Zitat:„Weißt Du zufällig,ob die Arge für zuviel gezahlte Summen eine Rechnung erstellen muss? Oder dürfen die das gleich vom Lebenserhaltungssatz abziehen?
ich meine gehört zu haben,dass ev.auch Ratenzahlungen möglich sind…stimmt das?“
Forderungen der Sozialagentur ziehen die gerne auf einmal vom Satz ab, den man bekommt. Du kannst aber beantragen, dass die Forderung in 6 Monatsraten aufgesplittet wird. Höhere Forderungen, z.B. ab 200 EUR aufwärts, würde ich beantragen, das auf 12 Monate zu splitten. So bleibst du wenigstens in der Nähe des Existenzminimums.

Alle Informationen sind unverbindlich und resultieren aus meinen beruflichen und persönlichen Erfahrungen und stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Anwaltsgesetzes dar. Verbindliche Informationen bekommst du bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern
[email protected]

Hallo,
wenn das Verkäuferkonto dir, aber das Bankkonto deiner Freundin ist, ist doch an der Kontonummer zu erkennen wer der Kontoinhaber ist. Frage ist ob deine Freundin ihre Kontodaten preisgeben muss. Anhand der Kundenkarte der Bank ist auch ersichtlich wer der Kontoinhaber ist. Versuch einen Auszug von E-bay mit den Kontodaten deiner Freundin zu erhalten, nimm deine 'Freundin mit zur Arge und erkläre dass du nur den E-bay Account hast damit deine Freundin ihre Sachen verkaufen kann. Hoffe dass das funktioniert.

Gruß

Kann ich nichts zu sagen,aber ich denke das geht die Leute vom Amt nichts an was du von deinen Privat Sachen verkaufst du musstest die Sachen die du verkaufst ja auch von deinem Geld zahlen, da haben die auch nicht gefragt wo du das Geld hernimmst.
Aber stelle die Frage mal bei www.gute Frage net.de
da kann dir bestimmt besser geholfen werden.

Hallo gitarrejoern,

vielen lieben Dank nochmals für Deine so prima Antworten. Ich denke,da bin ich schon dadurch etwas schlauer.Ich werde heute erstmal den Wisch aufsetzen mit meiner Erklärung etc.etc. und anhängend die Kontoauszüge von Ebay von November,Dezember u.Januar. Mehr gibt es nicht,da das Verkäuferkonto erst seit 1.11. besteht.Es lief noch bis 15.2…Wir haben alles eingefroren jetzt.
Dann warte ich halt erstmal ab.

Bzw. ich wollte in meine Erklärung noch mit rein schreiben,dass ich um einen Vorsprachetermin bitte,um mich persönlich äußern zu können.

Was denkst Du…macht das Sinn?
Also ich glaube,ja. Da kann man vielleicht besser noch erklären,als schriftlich . Oder sofort Antworten geben,falls denen noch was unklar sein sollte.

Naja, ist jedenfalls ne Geschichte,die mich extrem nervt und mir auf den Magen geht.

Danke nochmals!

Hallo tarnkappe01,

danke für Deine Antwort. Das wäre natürlich auch möglich.

Könnte auch den Kontoauszug bekommen von ihr über die Geldeingänge von Ebay. Ebenso die Ablichtung ihrer Bankkarte.

Sie ist nicht arbeitslos,hat also nix mit der Arge zu tun. Mit dahin gehen mag sie nicht. würde mir die ganzen Sachen mitgeben,falls nötig oder aber auch eine Erklärung schreiben.

Jedenfalls ist uns der Verkauf vergangen über Ebay.

Halo 123bett123,

naja,im Prinzip haste wohl Recht. Stimmt schon, die Sachen habe ich oder sie irgendwann mal gekauft. Und nun sind sie für nen Apfel und nen Ei rausgegangen. manche Sachen davon für 1,00 Euro.
Ähm,der Tipp mit der Seite…danke Dir.Aber die Antworten hier sind konstruktiver…ehrlich.

Lieben Dank!

Hallo,

ebay kann da nichts für. Soll deine Freundin einen Account eröffnen, dann kann sie doch weiter verkaufen. Fürs Amt wünsche ich viel Glück

Gruß

Vielen Dank für die Wünsche. Sobald sie dann mal endlich den Internetzugang hat,wird sie klar selber da verkaufen.
Der ganze Grund,warum wir es so machten,war ja,weil sie den netzugang noch nicht hat und Weihnachten vor der Türe stand. Aber egal wie…nein Ebay kann ja auch nichts dafür. Ich meinte …UNS GEMEINSAM ist der verkauf vergangen.
Wobei ich eben überlegte… na ja,egal wie man es nimmt…ich werde „normal für mich“ auch nichts mehr verkaufen…zumindest solange nicht, bis ich GENAU weiß,wie die Arge die sogenannten „Einkünfte“ dann sieht. Denn wenn es echt so ist,dass das alles abgezogen werden würde, wo wäre da der Sinn des verkaufens.
Danke nochmal.

Du kannst die Kontoauszüge auch an verschiedenen Stellen schwärzen, da du nicht alles der Arge preisgeben muss. Schau mal unter: tacheles.de
nach.

Gruß

Hallo, vielen Dank. Ich bin mir so langsam nicht mehr sicher, was ich darf, was geht etc.
Ich versuch alles,was möglich ist.

Liebe Grüße…

Könntest Du mir noch nen Tipp geben wo genau ich bei tacheless schauen muss ?
Danke!