Hallo Pitti_Platsch,
vielen Dank für deine Anfrage.
Hallo gitarrejoern,
vieln Dank für Deine lange Rückantwort erstmal. ich bin wahrscheinlich ganz schön gear…t und hab mir nix dabei gedacht. Wir hatten erst seit Anfang November das so gemacht.Vorher hab ich nie was verkauft.
Es kann dir durchaus passieren, dass die Einnahmen von deinem
Ebay-Account dir auch zugeschrieben werden und somit abgezogen
werden. Zumal die Sachen ja auch über dein Verkäuferkonto
verkauft wurden. Wo die Sachen letztendlich herkommen, bleibt
unerheblich. Ob das allerdings rechtens ist, steht auf einem
anderen Blatt.
Tja,ich werde nun die Ebaykontoauszüge halt vorlegen und ALLES genau erklären…wie was war, wieso,weshalb, etc.etc.Ich kanns nur versuchen.Was am Ende dabei raus kommt…tja,ich werd es dann hinnehmen müssen.
Ich würde die Geschichte ebay im Zusammenhang mit der ARGE
ganz anders aufziehen:
Die Sachen, die deine Freundin verkaufen will, sollte sie
über ihren eigenen Account machen. So bekommst du mit der ARGE
keine Schwierigkeiten. Des Weiteren würde ich den
Zahlungsverkehr komplett über paypal oder ein alternatives
Online-Bezahlsystem abwickeln. Dort kann das eingenommene Geld
verbleiben und man kann dann wieder damit online einkaufen,
die ARGE kriegt dann gar nix mit.
Ja,danke für den Tipp.
Den Kontoauszug von Ebay musst du wohl oder übel vorlegen, da
alle Verkäufe ja auch bewertet wurden und die ARGE diese auch
einsehen kann.
Ja ok,das werd ich auch tun.
Was das Sozialrecht angeht, so muss ich sagen, dass dich die
ARGE versucht „zu verarschen“, wo es nur geht. So lange dein
ebay Account privat ist und der Gesamterlös im kleinen Rahmen
bleibt, dürfen die dir gar nichts anrechnen, da du eine
Freigrenze hast für den Besitz von Vermögen.
Steht das gesetzl.auch irgendwo? Was meinst Du mit Freigrenze? Die 100 Euro,die man dazu verdienen darf?
Der Geldertrag
kommt ja durch den Verkauf von persönlichen Gegenständen
zustande und nicht durch unselbständige Tätigkeit oder
ähnlichem.
Ja, es ist ein Privatverkauf und es sind gebrauchte Kleidungsstücke gewesen.
Das sind übliche Vorgehensweisen der ARGE, um
möglichst wenig Geld zusprechen zu müssen, obwohl die
Rechtsprechung was anderes sagt.
Sollte die ARGE den Erlös bei dir abziehen, dann kannst du
dagegen Einspruch einlegen und diesen mit dem oben stehenden
Argument begründen. Zudem hast du die Möglichkeit, mit dem
Hartz-IV-Bescheid und den Unterlagen zum Amtsgericht zu gehen,
dir einen Beratungshilfeschein zu holen und dich an einen
Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden (bitte nehme nicht einen
aus deiner Stadt, sondern aus der Nachbargemeinde…).
Danke Dir,das werd ich ggf.in Anspruch nehmen. ich habe nur Angst, dass die mir mein monatl.Geld streichen,bis das alles festliegt. Ich meine, von was lebe ich dann? Wovon zahl ich Miete ? ich bin alleinstehend.
Schau auch mal vorbei unter http://hartzkritik.bplaced.net/
Dort kannst du noch viele Tipps mehr erhalten, wie man mit der
ARGE richtig umgeht.
Vielen lieben Dank. Weißt Du zufällig,ob die Arge für zuviel gezahlte Summen eine Rechnung erstellen muss? Oder dürfen die das gleich vom Lebenserhaltungssatz abziehen?
ich meine gehört zu haben,dass ev.auch Ratenzahlungen möglich sind…stimmt das?
Alle Informationen sind unverbindlich und resultieren aus
meinen beruflichen und persönlichen Erfahrungen und stellen
keine Rechtsberatung im Sinne des Anwaltsgesetzes dar.
Verbindliche Informationen bekommst du bei einem Fachanwalt
für Sozialrecht.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Bis denne
gitarrejoern
Vielen Dank nochmal 