„Hallo.ich bin alleinerziehend und erhalte hartz4.ich möchte in naher zukunft mit meinem freund zusammen ziehen.er geht arbeiten,verdient 1,300 netto. was erhalte ich dann noch vom amt?es gibt doch ein probejahr ,oder?
Liebe grüsse“
Hallo,
von einem Probejahr habe ich noch nichts gehört. Wäre den Ämtern auch ein Dorn im Auge
Generell gilt, dass stets das gesamte Einkommen zu teilen ist und jeder für den anderen aufzukommen hat. WENN z. B. deine Kinder arbeiten gehen, müssen sie dich auch unterstüzen, zieht deine Mutter zu dir, ebenso, deine Freundin auch, da kein seperater Mietvertrag mit seperatem Zimmer, Bad, Küche etc nachgewiesen werden.
Kann keine WG nachgewiesen werden, ist von einer Zweckgemeinschaft auszugehen - ohne nach Gefühlen zu fragen.
Sicher kann dir das vor Ort jemand von der Caritas oder anderen Beratungsstelle genau ausrechnen, was deinem Freund angerechnet wird.