Hallo!
Fangen wir mal bei der zweiten Frage an.
Wie stellt sich der Hartz IV Regelsatz zusammen (ALG II Regelsatzberechnung 2013)?
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren …. 132,71 €/ Monat 4,28 €/ Tag
Bekleidung und Schuhe……………………… 34,13 € 1,10 €
Wohnung, Strom……………………………… 26,87 € 0,86 €
Einrichtungsgegenstände, Möbel, …………. .27,77 € 0.89 €
Haushaltsgeräte sowie deren Instandhaltung 000000 0,00 €
Gesundheitspflege…………………………… 13,21 € 0,42 €
Verkehr ÖPNV………………………………. 19,20 € 0,61 €
Nachrichtenübermittlung, Telefon, Post……. 2 0,38 € 0,91 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur……………… . 38,71 € 1,24 €
Beherbergungs- und ………………………… 10,33 € 0,33 €
Gaststättenleistungen 0000000000 0,00 €
Andere Waren und Dienstleistungen………… 21,69 € 0,61 €
Bücher, Zeitschriften, Weiterbildung 00000000000 0,00 €
(Zahlen durch fortlaufende Änderungen ungenau!)
Letzte Änderung am Samstag, 23. März 2013 um 12:50:10 Uhr.
Hier kannst Du Dir Dein Regelsatz ermitteln lassen:
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-…
Erstens:
Stelle für den Umzug einen Antrag auf Kostennübernahme in dem Du den erzwungenen, selbst nichtverschuldeten Umzug begründest. Bekommst Du einen negativen Bescheid, solltest Du einen sofortigen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anstreben.
Hierbei solltest Du unbedingt den Anordnungsanspruch und den Anordnungsgrund herausarbeiten.
Tschüß