Hallo,
wenn ein Hartz4- Empfänger in einer Eigentumswohnung zur Miete wohnt und dann die Kündigung bekommt, wer zahlt dann den Umzug?
UND:
Wie hoch ist der Regelbetrag für Nieder- Olm?
Ich hab nach KDU gegoogelt und fand da nur einen Eintrag von 2010, nach dem mir aber dann fast 20€ mtl. fehlen würden.
Ich hoffe, ihr könnt mir qualifizierte Antworten geben, vielen Dank.
Hallo!
Fangen wir mal bei der zweiten Frage an.
Wie stellt sich der Hartz IV Regelsatz zusammen (ALG II Regelsatzberechnung 2013)?
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren …. 132,71 €/ Monat 4,28 €/ Tag
Bekleidung und Schuhe……………………… 34,13 € 1,10 €
Wohnung, Strom……………………………… 26,87 € 0,86 €
Einrichtungsgegenstände, Möbel, …………. .27,77 € 0.89 €
Haushaltsgeräte sowie deren Instandhaltung 000000 0,00 €
Gesundheitspflege…………………………… 13,21 € 0,42 €
Verkehr ÖPNV………………………………. 19,20 € 0,61 €
Nachrichtenübermittlung, Telefon, Post……. 2 0,38 € 0,91 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur……………… . 38,71 € 1,24 €
Beherbergungs- und ………………………… 10,33 € 0,33 €
Gaststättenleistungen 0000000000 0,00 €
Andere Waren und Dienstleistungen………… 21,69 € 0,61 €
Bücher, Zeitschriften, Weiterbildung 00000000000 0,00 €
(Zahlen durch fortlaufende Änderungen ungenau!)
Letzte Änderung am Samstag, 23. März 2013 um 12:50:10 Uhr.
Hier kannst Du Dir Dein Regelsatz ermitteln lassen: http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-…
Erstens:
Stelle für den Umzug einen Antrag auf Kostennübernahme in dem Du den erzwungenen, selbst nichtverschuldeten Umzug begründest. Bekommst Du einen negativen Bescheid, solltest Du einen sofortigen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anstreben.
Hierbei solltest Du unbedingt den Anordnungsanspruch und den Anordnungsgrund herausarbeiten.
Tschüß
wenn ein Hartz4- Empfänger in einer Eigentumswohnung zur Miete wohnt und dann die Kündigung bekommt, wer zahlt dann den Umzug?
Zunächst wäre wohl ggf. abzuklären, ob die Kündigung als solche zulässig ist (-> Mieterverein, ansonsten ggf. Beratungshilfeschein vom Amtsgericht und damit zum Fachanwalt für Mietrecht). -
Was ALG2 betrifft: Das Jobcenter muss die (vorab zu beantragende) Zustimmung zum Umzug erteilen, wenn der Umzug erforderlich ist. Und bei (zulässiger) Kündigung durch den Vermieter ist die Erforderlichkeit eines Umzugs gegeben. Mit erfolgter Umzugszustimmung muss das Jobcenter ggf. auch die notwendigen umzugsbedingten Kosten übernehmen (auf vorherigen Antrag) : http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Was als „örtliche angemessene Kosten der Unterkunft“ gilt, ist von Kommune zu Kommune teils sehr unterschiedlich. Die aktuell gültigen Angemessenheitskriterien bekommt man beim zuständigen Jobcenter (ggf. nachweislich schriftlich anfordern ; -> Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz).
Ohne Gewähr für Aktualität evtl. auch hier : http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html