Hallo, wenn jemand eine Eigentumwohnung besitzt (die vermietet ist) und irgenwann einmal in die Lage kommen müsste Hartz 4 oder ähnliches zu beziehen, muss er dann die Wohnung verkaufen?? Oder wie verhält sich dann alles in allem? Vielen Dank
Hallo Pietly,
ich empfehle folgendes zu geneigten Lektüre:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12.html
Grüße
Almut
Danke, die Eigentumswohnung ist vermietet und wir nicht selbst bewohnt?? Was würde dann passieren?? Danke
Hi,
Danke, die Eigentumswohnung ist vermietet und wir nicht selbst
bewohnt?? Was würde dann passieren?? Danke
es wird als Einkommen angerechnet.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…
Kapitel 1.4.3
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/alg-ii-…
Welche Auslagen bei Einkünften aus Vermietung abzusetzen sind, ist weder im SGB II noch in der ALG II -V im Einzelnen geregelt. Mangels besonderer Vorgaben sind die abzugsfähigen notwendigen Auslagen danach grundsätzlich nach den Regelungen des Steuerrechts zu bestimmen (vgl. Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 11 RdNr. 71 und Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 11 RdNr. 160 ff.). Nach § 9 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sind von den Einkunftsarten Werbungskosten abzuziehen, die als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen definiert sind. Zu den Werbungskosten gehören insbesondere Schuldzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, Steuern vom Grundbesitz, öffentliche Abgaben und Versicherungsbeiträge (Hengelhaupt, a. a. O.). Die von der Steuerberatungsgesellschaft des Antragstellers in ihrem Schreiben vom 22. Oktober 2007 aufgeführten „2/3 abzugsfähige Werbungskosten“ in Höhe von 661,89 Euro dürften grundsätzlich anzuerkennen sein. Dies gilt aber nicht für die Ausgabe „Absetzung für Abnutzung (AfA) linear 2 v. H.“ (= 146,00 Euro).
TM
Vielen Dank