Hallo, bin zum ersten mal hier und ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen. Ich bin 38 Jahre und war bis jetzt Selbständig, was ich aber aus diversen Gründe ad acta gelegt habe. Jetzt muss ich morgen ALG2 beantragen. Hatte auch schon diverse Vorstellungsgespräche und bin otimistisch das es mit was neuen in paar Wochen klappt, aber trotzdem will ich mich bei der Arge melden, weil durch die Selbständigkeit nichts übrig geblieben ist was den finanziellen Aspekt angeht. Jetzt meine Frage, mein Vater zahlt mir bisher die Wohnungsmiete, und würde das auch weiterhin machen, kann ich trotzdem Wohnungsgeld beantragen? Oder soll ich ganz drauf verzichten? Wie gehe ich mit der Problematik bei der Arge um? Bin wirklich kein Sozialschmarotzer, aber wie gesagt, auch wenn ich nur 2,3 Wochen Hartze, will ich doch zumindest Sicherheiten haben das bsplw die Krankenkasse bezahlt wird.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Vielen lieben Dank.
Hallo
beim Jobcenter wird dein Bedarf berechnet. Dein Bedarf setzt sich zusammen aus dem Regelsatz (als Single 364 €) , aus den (nach den örtlichen Richtlinien) angemessenen Unterkunftskosten und aus deinen eventuellen Mehrbedarfen (z.B. bei chronischer Erkrankung). Dann wird überprüft, ob bzw. inwieweit du deinen Bedarf selber decken kannst durch anrechenbare Einkommen/ Vermögen bzw. durch Leistungen von Dritten.
Wenn dein anrechenbares Einkommen zusammen mit deinem Wohngeldanspruch deinen Bedarf deckt, erhältst du kein ALG2 (da Wohngeld vorrangig zu beantragen ist). Ansonsten leistet das Jobcenter bis zur Bedarfsdeckung.
Wenn dein Vater dir die Miete bezahlt, ist das leistungsrelevant und muss angegeben werden - und dann besteht natürlich entsprechend auch kein Bedarf an ALG2- Unterkunftsleistungen in ebendieser Höhe mehr. Im SGB II ist dein Vater dir gegenüber (mit 38 Jahren) nicht mehr unterhaltspflichtig. Kann oder will er die Miete nicht mehr übernehmen, stehen dir bei Bedürftigkeit die örtlich angemessenen Unterkunftskosten zu.
Falls du (wieder) Erwerbseinkommen erzielst, wird es (abzüglich Frei- und Absetzbeträgen) entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet, sprich „abgezogen“. http://hartz.info/index.php?topic=17.0
Die „Antragsstellung“ ist deine Willenserklärung, Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen. Diesen Antrag kann man telefonisch, persönlich, per Fax, Email oder formlos schriftlich stellen, sollte ihn aber mit Datum nachweisen können. Die ganzen Formulare sind „nur“ Arbeitshilfen für die Sachbearbeiter, um dann deinen Antrag bearbeiten zu können - sie können auch (möglichst zeitnah) nachgereicht werden.
Alle Formulare und Ausfüllhilfen findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Form…
Falls Unterlagen per Post eingereicht werden, immer mit Rückschein- Einschreiben hinschicken, und immer von allem eine Kopie aufbewahren. Du hast das Recht, zu jedem Termin / Vorsprechen eine Begleitperson als Beistand mitzunehmen (ist anzuraten).
Allgemeine Erstinfos z.B. hier:
http://hartz.info/index.php?topic=43.0
http://hartz.info/index.php?topic=10.0 (v.a.auch Punkt „Antrag auf vorläufige Leistung“)
http://hartz.info/index.php?topic=726.0
http://hartz.info/index.php?topic=11507.0
LG
Zuerst einmal: Gehe bitte morgen noch nicht zum Jobcenter (so nennt sich die ARGE jetzt)
Es reicht, wenn du per Einschreiben den Satz schickst: Hiermit beantrage ich ALG II.
Dann hast du ab 01.05. einen ALG II Anspruch.
Den Antrag kannst du aus dem Internet runter laden und dir schon mal anschauen und die notwendigen Unterlagen zusammen suchen.
Warum nicht hin? Weil du da in Fallen läufst, wenn du dich nicht vorher ausgiebig informiert hat.
Oft wird man sofort zu einem Arbeitsberater geschickt, der einen gleich in eine Sinnlosmaßnahme steckt, einen unter Androhung von Sanktionen/ Nichtbearbeitung des Antrages zu einer Unterschrift unter eine Eingliederugsvereinbarung nötigt usw.
Bitte geh zuerst in ein Arbeitslosenforum wie z.B. das elo-forum.org und lies dich da ein bißchen ein.
Kannst auch deine Situation posten, dann wirst die richtigen Tips erhalten.
Und laß dir nicht sagen, du seist ein Sozialschmarotzer- du hast Anspruch auf Hilfe!
Jeder kann schneller in eine Notlage geraten als man denkt!
Hallo,
die ARGE zahlt neben den Leistungen zum Lebensunterhalt (Alg II) noch die Kosten der Unterkunft, d.h. Miete.
Daher ist es nicht nötig, dass dein Vater die Kosten weiterhin übernimmt.
Gruß
Hallo,
die Hilfegewährung nach dem SGB-II ist nicht mein Spezialgebiet.
Jedoch ist es so, wenn du die Miete nicht selbst zahlst, kannst du die auch nicht vom Jobcenter erhalten. Aber der Regelbetrag (Hilfe zum Lebensunterhalt 364 EUR) und der Krankenkassenbeitrag stehen dir zu, wenn du kein Einkommen hast.
mfg
Hallo,
die Kombination, Wohngeld und Arbeitslosengeld II zusammen zu beziehen, ist gesetzlich nicht möglich. Wenn Ihr Einkommen nur knapp unter dem Bedarf liegen sollte, können Sie Wohngeld beantragen um Leistungen nach dem SGB II zu vermeiden.
Gruß
A. Lüning
Guten Tag.
Sie werden es wahrscheinlich bereits geregelt haben.
es handelt sich ja um zweckgebundene Einnahmen, so Dass Sie auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft verzichten und dadurch nur die Regelleistung beziehen. Dadurch werden Sie dann ja auch krankenversichert.