Hallo zusammen.
Wie ist es eigentlich wenn ein lediger Bezieher von Sozialleistungen zum Lebensunterhalt, verstirbt und das Erbe von allen ausgeschlagen wird.
Wer muss dann die Kosten der Wohnungsräumung übernehmen?
Kommt das Amt dafür auf oder muss der Vermieter die Kosten tragen?
Vielen Dank für die Antworten.
MfG, Frank
Hallo,
Wurden schon mal Fachleute dazu befragt?
( Steuerberater oder ein Fachanwalt für Mietrecht / Sozialrecht …)
Mfg
nutzlos
Hallo Frank,
wenn keiner da ist, der zur Zahlung verpflichtet werden kann, zahlt die „öffentliche Hand“.
Kein Ehepartner, keine Kinder, Verwandtschaft Erbe abgelehnt und nix an Vermögen.
VG Tizia
nein…Fachleute wurden noch nicht befragt.
Kinder, Eltern etc. wurden soweit ermittelt, wollen aber damit nichts
zu tun haben ( traurig aber wahr ).
Hallo,
Je nachdem, was mit der WHG passieren soll und ob der Bewohner einen
besonderen Wunsch bezüglich seiner Wohnungseinrichtung hatte:
Wenn die Wohnung mit Einrichtung in gutem Zustand ist:
Erkundigen, ob sich persönliche Gegenstände des Bewohners entfernen
lassen und ob die WHG möbliert einen Nachmieter finden kann.
Das wären allerdings Sachen, die mit Familie und Behörden / Ämtern
und Vermieter geklärt werden müßten.
Mfg
nutzlos
Hi nutzlos,
Erkundigen, ob sich persönliche Gegenstände des Bewohners
entfernen
lassen
wer soll das tun, wenn keiner der Angehörigen - wie beschrieben, etwas damit zu tun haben will?
und ob die WHG möbliert einen Nachmieter finden kann.
Der Hartz-IV-Empfänger war Mieter, dem Vermieter gehören die Möbel nicht, wie soll das funktionieren? Der Rest s.o.
Das wären allerdings Sachen, die mit Familie und Behörden /
Ämtern
und Vermieter geklärt werden müßten.
Nochmal: die Familie ist nicht interessiert …
*kopfschüttelnd*
Anja
Danke für die Antworten.
Es wird wohl drauf hinaus laufen, dass die Wohnung unter beisein eines
neutralen Zeugen geräumt wird.
Evtl. Wertsachen werden gelistet und verkauft.
Der Erlös soll zur Deckung der entstandenen Unkosten genutzt werden.
Überschüsse kommen einer öffentlichen Einrichtung zu Gute.
MfG
Frank