hartz4 erben

Liebe/-r Experte/-in,
Wenn ich meinen Anteil am Erbe meiner Eltern ( es wären 50% einer ETW im Gesamtwert von etwa 110 000€ ) ablehnen.? Oder verlangt der Staat, dass ich es annehme, um somit zuerst mal dieses Geld für meinen Unterhalt zu verwenden - an Stelle von Hartz4 ?

vielen dank
arnegger frank

hallo, erstmal weist du ja nicht was du erbst. wenn du es annimmst mußt du das angeben es verkaufen und davon leben. siehe zu das das amt das nicht mitbekommt oder lass das erbe auf kinder schwester kumpel oder sonstwen schreiben. tschüßß

Hallo und Guten Morgen,

leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, da ich auf diesem gebiet nicht Expertin bin.

Hoffentlich wird Ihnen von anderer Stelle schnell geholfen.

Ihnen weiterhin alles Gute,
Helga Wachtmeister

Hallo,

das Erbe dürfen Sie nicht ablehnen, da sie sich dann absichtlich verarmen, damit sie SGB II-Leistungen bekommen.
Vor Bezug von SGB II-Leistungen steht die Selbsthilfe.
Sie haben ja auch einen Selbstbehalt. Der darf nicht verwertet werden.

mfg,

Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Erbschaft anrechnet wird und dass das Jobcenter darauf bestehen kann, dass Sie die Erbschaft annehmen. Sie sind verpflichtet, alles zu tunum Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern.

Hallo Frank !

Kann ich leider auch nicht sagen !

Rd

Was ich dazu an Infos habe:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…

hallo, da kenne ich mich nichz aus. aber beim VdK
(60€ jahresbeitrag) wirst du beraten notfalls sogar
rechtlich vertreten, telefonbuch-anrufen und infos anfordern, und deinen fall kurz schildern.
es könnte möglich sein, 100% weis ichs nicht,
das wohneigentum zur altervorsorge zählt und somit
ausen vor bleibt. alles gute für dich, reinhard