Hartz4, Fahrtkosten des Sohnes

Eine Bekannte (Alleinstehend) von mir ist Hartz4-Empfängerin. Deren Sohn (16, wohnt bei Ihr) hat nun eine Lehre angefangen (Seit vorgestern —> 04.09.´13) Seine Arbeitsstätte liegt aber etliche Kilometer entfernt und er muss daher mit den Öffentlichen (S-Bahn) fahren. (Täglich ca. €8.10 EINFACH)
Nun meine Frage:
Kann meine Bekannte Fahrtkostenübernahme bei der ARGE stellen? (Wenn ja, werden die VOLL bezahlt oder nur BEZUSCHUSST) Wie beantragt Sie die? Gibt´s da ´ne Frist?
,…danke, für jede Antwort

Hallo,

ich bin kein Experte für Arbeitslosengeld II. Ich habe die Vermutung, dass alle Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung (Fahrkosten zur Arbeit und zur Berufsschule, Schulbücher etc.) von der Netto-Ausbildungsvergütung abgezogen werden können.
Nur der Restbetrag wird bei der Berechnung des Alg II berücksichtigt. Vermutlich gibt es beim Jobcenter ein entsprechendes Formular. Ggf. eine Arbeitslosenberatungsstelle vor Ort kontaktieren.

Gruß

RHW

Hallo

Der Antritt der Ausbildungsstelle ist dem Jobcenter nachweislich mitzuteilen und das Azubi-Einkommen muss nachgewiesen werden. BAB/ BaföG sind vorrangig vor Leistungen vom Jobcenter. Schau’ dazu (und für Allgemeines zu Azubis) mal hier rein : http://www.gegen-hartz.de/ausbildung-hartz-iv.php

Ansonsten: Siehe zur Anrechnung des Azubi-Lohns hier den Abschnitt „Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit / Besonderheit für Auszubildende“: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Dass dann ggf. die möglichst kostengünstigste Ticket-Variante zu wählen wäre (z.B. Monatskarte statt Einzelfahrscheine), ist vermutlich klar :wink:

LG

Sorry, in dieser Angelegenheit kenne ich mich leider nicht aus.

nordon

Ist nicht mein Fachgebiet

Hallo,
erst einmal sol er sich eine Monatskarte kaufen, die ist billiger und gilt, wie der Name schon sagt, den ganzen Monat. Dann ist eine Ausbildungsbescheinigung vorzulegen. Wird auch noch mal billiger. Aber ob die Arge zahlt ist eine andere Frage. Die können sagen er hat Einkommen. Oder sie können es in Ihre Berechnung einb eziehen. Das liegt an denen.

Gruß

Hallo,

Ihre Bekannte muss zum Jobcenter gehen und die Fahrkosten für den Sohn beantragen. Sie hätte schon vor Beginn der Ausbildudng dem Jobcenter mitteilen müssen, dass ihr Sohn die Ausbildung beginnt.
In der Regel müssen alle Anträge VOR Beginn der Ausbildung u. ä. gestellt werden.
In welcher Höhe das Jobcenter da was übernimmt, weiß ich leider auch nicht.
Einen Versuch ist es auf jedenfall wert.
Gleich eine Kopie des Ausbildungsvertrages mitnehmen.

Schöne Grüße

Einen Antrag stellen! Sollte dieser abgelehnt werden, legen Sie fristwahrend Widerspruch ein. Zuvor können Sie sich evtl. kundig machen, inwiefern die in der Ablehnung gemachte Begründung zutreffend ist.
Es wird sehr gerne alles abgelehnt, da sich nicht alle wehren und dies für die Behörde straflos ist, im Ggs. zu Ihnen, wenn die Behörde Vergehen Ihrerseits annimmt.

Da sollte sich der Junge mal bei seinem Arbeitgeber erkundigen ob er von ihm keine Fahrtkostenerstattung erhält.
Ansonsten würde ich mich mal im Jobcenter erkundigen wie es ist.
Kann ich jetzt auch nicht genau sagen.

Tut mir leid; dazu weiß ich nichts.