Hartz4 Familie Rausklagen

Hallo Community,
folgender Sachverhalt:
Eine Wohnung wurde an eine Hartz4 Empfängerin mit 5 Kinder vermietet. Bei der Selbstauskunft hat jedoch die Mieterin gelogen und falsche Angaben zu der Anzahl an Personen gemacht die jetzt in der Wohnung leben. Die Selbstauskunft hat der Makler „verschwinden lassen“.
Leider macht diese Mieterin enorme Probleme mit ihren erwachsenen Kindern. Ruhestörungen,Lärmbelästigungen und Missachtung der Hausordnung. Kein Zeichen von Rücksicht auf die anderen Mieterim 6 Parteienhaus. Es wird seit 2 Jahren Lärmprotokoll geführt. Es ist kein Monat vergangen wo es nicht mind.3 mal zur Lärmbelästigung gekommen ist. 2 mal wurde die Polizei geholt wegen Lärmbelästigung bis spät in die Nacht. Hausverwaltung und Eigentümer wurden 2 mal schriftlich mit einschreiben in Kenntnis gesetzt. Abmahnung erfolgte an die Mieterin per Anwalt vom Eigentümer. Die Lärmbelästigungen gehen jedoch weiter.

Die Mieterin soll unbedingt raus weil auch die Wohnung erheblich geschädigt wird und Nebenkostennachzahlungen im 4stelligen Bereich vom Vermieter vorgezahlt werden müssen jedes Jahr.

Die ARGE ist nun der Meinung dass der Vermieter eine neue Wohnung für die Mieterin beschaffen muss. Zumindest gab die Bearbeiterin so Auskunft an den Vermieter. Stimmt das?

Ist eine Räumungsklage der einzige Weg diese Familie raus zubekommen?
Kann man hier die außerordentliche Kündigung anwenden? Nur bei dieser wird ja die Härtefallregelung ausgehebelt, richtig?( 543 bgb ivm 569 bgb)

Eine Kollektivbeschwerde woran sich die 5 Mietparteien beteiligen ,wo die kündigung mit der Mieterin verlangt wird ist auf dem weg zum eigentümer. Muss die ARGE handeln wenn der vermieter/eigentümer dieses schreiben vorlegt? der eigentümer möchte ja den personenkreis ebenfalls heraushaben. Im Internet finden sich in der Umgebung genug Wohnungen welche den berechtigten wohnraum/Preis für die arbeitslose Familie entsprechen.

Kann es sein das die Bearbeiterin bei der ARGE kein Interesse an diesem Fall wegen der Arbeit hat und sich deswegen quer stellt?
Kann eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die ARGE Bearbeiterin vlt helfen damit diese das tut wofür sie bezahlt wird??

Ich bin für Hilfe sehr dankbar!!!

Hallo,

Kann eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die ARGE Bearbeiterin vlt helfen damit :
diese das tut wofür sie bezahlt wird??

Wehalb beschweren? Die Sachbearbeiterin macht genau ihren Job.
Es geht sie nämlich gar nichts an.
Das JobCenter, so nennt sich jetzt die ARGE, kommt erst ins Spiel, wenn ein Umzug erfolgen soll.
Dann erst ist zu prüfen, ob ein Umzug erforderlich und die neue Wohnung angemessen ist.

Gruß von TrixiMaus

Hi, die Dame vom Amt spinnt! Der VM muss den Mietern keinesfalls eine neue Wohnung beschaffen!
Es gibt mehere Wege:
Räumungsklage = langwierig und kostspielig
Ausserordentliche Kündigung wegen der ausstehenden Nebenkostensumme.
Dies geht aber nur wenn diese Summe durch fortwährende Nichtzahlung der NK entstanden ist. Das heisst, dass die monatlichen NK nicht gezahlt wurden.
Jährliche Nachforderungen fallen nicht darunter.
Zudem kann dem Mieter noch wegen vertragswidrigen Verhaltens infolge einer Abmahnung seitens des VM gekündigt werden:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/anmahn…
MfG ramses90

Hi,

die Dame vom Amt spinnt! Der VM muss den Mietern
keinesfalls eine neue Wohnung beschaffen!
Es gibt mehere Wege:
Räumungsklage = langwierig und kostspielig
Ausserordentliche Kündigung wegen der ausstehenden
Nebenkostensumme.
[…]
Zudem kann dem Mieter noch wegen vertragswidrigen Verhaltens
infolge einer Abmahnung seitens des VM gekündigt werden:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/anmahn…

Ich kann dem nicht folgen. Mehrere Wege wofür?
Und setzt eine Räumungsklage nicht sowieso erstmal eine Kündigung voraus?

Grüsse
T.

**RE:Hartz4 Familie Rausklagen

Floders forever !..!..!..! °.°**
Es ist doch immer wieder schon zu hören das die arge weiß wo ihr geld hingeht, aber dann so machtlos tut…!

Ich würde gerne sagen wie man dieses problem lösen kann, aber ich fühle mich irgendwie befangen… das heist: ich könnte auch meinen rausschmiss provozieren…

Da ich gerne mal laut musik höre… aber nicht um andere zu belässtigen

Andere Leute würden versuchen diesen RAT auszunutzen, weil wir ,egoisten,/?/,dumm, sind…

Vllt. kennst du ja jemanden beim amt oder du forscht in der vergangheit der bewohner…

Ausserdem solltest du dich beim Markler/Vermieter beschweren…

Allein kämpfen ist zwar Edel ! , hat aber weniger mit gerechtigkeit zu tun…

PS: sry das ich net wirklich helfen konnte

Hallo!

Du brauchst es, mußt auf den Topf gesetzt werden: Was ist eine „Hartz4-Familie“? Ist es die Familie von Herrn und/oder Frau Hartz4? Oder handelt es sich um Menschen, die in Ermangelung ausreichenden Einkommens ihr Recht wahrnehmen, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II zu beziehen? Falls es sich um Bezieher der im Volksmund Hartz4 genannten Hilfeleistung handelt, ändert dieser Umstand nichts daran, daß es ganz normale Mieter sind. Für Probleme im Mietverhältnis sind die Beteiligten zuständig, also Mieter und Vermieter, aber nicht die Arge/das Jobcenter. Die Herabsetzung von Hilfeempfängern als „Hartz4-Familie“ und die Neigung, diese Familie zu drangsalieren, ist ein beliebtes Spiel unter manchen Hohlköpfen, die keine Ahnung haben, wie schnell sie in eine ähnliche Situation geraten können.

Ist eine Räumungsklage der einzige Weg diese Familie raus
zubekommen?

Letzten Endes ist eine Räumungsklage die einzig funktionierende Methode. Das ist auch gut so.

Kann eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die ARGE Bearbeiterin…

Was hat die Arge/das Jobcenter mit der Angelegenheit zu tun? Oder hab’ ich irgendwas falsch verstanden und das Jobcenter ist der Lärm veranstaltende Mieter?

Ich bin für Hilfe sehr dankbar!!!

Wofür wird Hilfe gebraucht? Handfestes für eine Räumungsklage mit Aussicht auf Erfolg liegt offensichtlich nicht vor. Andernfalls gäbe es die Anfrage nicht, die den Verdacht nährt, es geht um Antipathie und deshalb sollen die Leute 'raus aus dem anständigen Haus.

Gruß
Wolfgang

Falsches Brett, Mietrecht
Hallo,

das JC ist bei Mietproblemen oder Nachbarschaftsproblemen rechtlich der falsche Ansprechpartner. Es muß sich nicht um diesbezügliche Angelegenheiten kümmern.

Gruß
Otto

Hallo Community,
folgender Sachverhalt:
Eine Wohnung wurde an eine Hartz4 Empfängerin mit 5 Kinder
vermietet. Bei der Selbstauskunft hat jedoch die Mieterin
gelogen und falsche Angaben zu der Anzahl an Personen gemacht
die jetzt in der Wohnung leben. Die Selbstauskunft hat der
Makler „verschwinden lassen“.
Leider macht diese Mieterin enorme Probleme mit ihren
erwachsenen Kindern. Ruhestörungen,Lärmbelästigungen

Bei Ruhestörung kann man das Ordnungsamt einschalten.

und
Missachtung der Hausordnung. Kein Zeichen von Rücksicht auf
die anderen Mieterim 6 Parteienhaus. Es wird seit 2 Jahren
Lärmprotokoll geführt.

Wobei vermutlich nur die eine Familie darin aufgeführt ist.
Alle anderen Familien verhalten sich Mucksmäuschenstill und man merkt gar nicht, dass diese in dem Haus überhaupt wohnen ?

Es ist kein Monat vergangen wo es nicht
mind.3 mal zur Lärmbelästigung gekommen ist. 2 mal wurde die
Polizei geholt wegen Lärmbelästigung bis spät in die Nacht.
Hausverwaltung und Eigentümer wurden 2 mal schriftlich mit
einschreiben in Kenntnis gesetzt. Abmahnung erfolgte an die
Mieterin per Anwalt vom Eigentümer. Die Lärmbelästigungen
gehen jedoch weiter.

Also ist das Ordnungsamt ständig bei euch im Haus ?

Die Mieterin soll unbedingt raus weil auch die Wohnung
erheblich geschädigt wird und Nebenkostennachzahlungen im
4stelligen Bereich vom Vermieter vorgezahlt werden müssen
jedes Jahr.

Wobei man natürlich auch prüfen muss, ob diese Nebenkostennachberechnungen so richtig sind. Im 4-stelligen Bereich liest sich nicht so, als wenn sie berechtigt wären.

Für alles weitere empfehle ich den Weg zu einem Fachanwalt für Mietrecht.

Gruß aus dem Süden.

Bei Ruhestörung kann man das Ordnungsamt einschalten.

Bringt nichts, selbst Schreiben von Behörden und Hausbesuche werden gekonnt ignoriert weil zbsp. mal alter Hausrat in der Natur entsorgt wurde und deswegen das OA zu Besuch da war.

Wobei vermutlich nur die eine Familie darin aufgeführt ist.
Alle anderen Familien verhalten sich Mucksmäuschenstill und man merkt gar nicht, dass diese in dem Haus überhaupt wohnen ?

So ist es! Wir „anderen“ legen sehr viel Wert auf Rücksicht weil einige im Schichtdienst tätig sind.

Also ist das Ordnungsamt ständig bei euch im Haus ?

Nein, dafür aber Polizei.Das Ordnungsamt hat leider nachts halb 1 nicht offen.

Gruß aus dem Süden.
Danke dir!

Was hat die Arge/das Jobcenter mit der Angelegenheit zu tun? Oder hab’ ich irgendwas falsch verstanden und das Jobcenter ist der Lärm veranstaltende Mieter?

Nein, diese verkauft den Wohnungseigentümer aber für dumm, und erzählt Ihm dass er eine neue Wohnung für die Leistungsempfänger finden muss. Weiterhin müsse er sich rechtfertigen weshalb er so viel Wohnraum in seiner eigenen Wohnung benötigt wenn er Eigenbedarf anmeldet. Wie kann es außerdem sein das intern Zugeständnisse an die Mieterin gemacht werden dass sie niemand aus dieser Wohnung bekommt? (Auch Wände haben Ohren)

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Was spielt die Erfordernis für eine Rolle wenn das Mietverhältnis gekündigt wird? Die Mieterin wird bei einer normalen Kündigung natürlich in den Widerspruch gehen und die Probleme gehen weiter. Wieso muss der Eigentümer eine neue Wohnung finden?Weil das JobCenter kein Bock hat? Es sind schon über 3 Jahre Probleme, lasst euch das mal auf der Zunge zergehen…

Ach ja, so wie ich diese Menschen inzwischen kennen gelernt habe, ist für sie Hartz4 eine Lebenseinstellung.

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Hallo!

Was hat die Arge/das Jobcenter mit der Angelegenheit zu tun?
Oder hab’ ich irgendwas falsch verstanden und das Jobcenter
ist der Lärm veranstaltende Mieter?

Nein, diese verkauft den Wohnungseigentümer aber für dumm, und
erzählt Ihm…

Bitte begreife: Das Jobcenter hat mit dem geschilderten Problem nichts zu tun, ist einfach nicht zuständig. Das Jobcenter bzw. die jeweilige Kommune zahlt zwar bis zu bestimmten Grenzen die Kosten von Unterkunft und Heizung, hat aber mit dem Vertragsverhältnis an sich, das zwischen Vermieter und Mieter besteht, überhaupt nichts zu tun, ist nicht Vertragspartei.

Ich verstehe überhaupt nicht, wie jemand auf die seltsame Idee kommen kann, wegen Zwistigkeiten in einem Mietshaus das Jobcenter einzuschalten. Warum nicht die Telefonauskunft oder den Frisör?

dass er eine neue Wohnung für die
Leistungsempfänger finden muss.

Was ohnehin nicht zuständige Jobcenter-Mitarbeiter von sich geben, ist irrelevant.

Gruß
Wolfgang

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Weil das JobCenter kein Bock hat? Es sind schon
über 3 Jahre Probleme, lasst euch das mal auf der Zunge
zergehen…

Dann dauert es halt länger.
Nur, das JobCenter ist nicht dafür da eine Wohnung zu suchen oder zur Verfügung zu stellen.

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Weil das JobCenter kein Bock hat?

du verstehst immer noch nichts, das JC ist dafür nicht zuständig und hat bezüglich Mietvertrag keinen rechtlichen Auftrag. Deshalb ist dein Post hier im falschen Brett.

1 Like

Hallo,

Eine Wohnung wurde an eine Hartz4 Empfängerin mit 5 Kinder vermietet. Bei der Selbstauskunft hat jedoch die Mieterin gelogen und falsche Angaben zu der Anzahl an Personen gemacht die jetzt in der Wohnung leben. Die Selbstauskunft hat der Makler „verschwinden lassen“.

Also wäre dochauch dieser Makler ein Ansprechpartner hinsichtlich irgendwelcher Forderungen?

Leider macht diese Mieterin enorme Probleme mit ihren erwachsenen Kindern. Ruhestörungen,Lärmbelästigungen und Missachtung der Hausordnung. Kein Zeichen von Rücksicht auf die anderen Mieterim 6 Parteienhaus. Es wird seit 2 Jahren Lärmprotokoll geführt. Es ist kein Monat vergangen wo es nicht mind.3 mal zur Lärmbelästigung gekommen ist. 2 mal wurde die Polizei geholt wegen Lärmbelästigung bis spät in die Nacht.
Hausverwaltung und Eigentümer wurden 2 mal schriftlich mit einschreiben in Kenntnis gesetzt. Abmahnung erfolgte an die Mieterin per Anwalt vom Eigentümer. Die Lärmbelästigungen gehen jedoch weiter.
Die Mieterin soll unbedingt raus weil auch die Wohnung erheblich geschädigt wird und Nebenkostennachzahlungen im 4stelligen Bereich vom Vermieter vorgezahlt werden müssen jedes Jahr.

4-stellige Vorauszahlungen? Und nur die werden nicht bezahlt, während die Kaltmiete vom Amt bezahlt wird? Oder wie genau läuft das?

Die ARGE ist nun der Meinung dass der Vermieter eine neue Wohnung für die Mieterin beschaffen muss. Zumindest gab die Bearbeiterin so Auskunft an den Vermieter. Stimmt das?

Was steht denn im Mietvertrag? Was genau war die Formulierung der Bearbeiterin? Hat sich die Aussage auf die Tätigkeit der Behörde bezogen oder war das nur ein allgemeiner rechtlicher Hinweis, den sie da aus Erfahrungen gebracht hat. Möglicherweise hat sie öfter mit gekündigten Kunden zu tun und weiß, wie schwierig das mitunter für den Vermieter sein kann.

Ist eine Räumungsklage der einzige Weg diese Familie raus zubekommen?

Wenn die nicht wollen, dann ist das rechtlich die einzige Möglichkeit.

Kann man hier die außerordentliche Kündigung anwenden? Nur bei dieser wird ja die Härtefallregelung ausgehebelt, richtig?(543 bgb ivm 569 bgb)

Das sollte der Anwalt des Wohnungseigentümers wissen. Ich behaupte mal, es gibt immer eine Ausnahme und noch mindestens eine davon.

Eine Kollektivbeschwerde woran sich die 5 Mietparteien beteiligen ,wo die kündigung mit der Mieterin verlangt wird ist auf dem weg zum eigentümer.

Das hätte für eine Räumungsklage keine Relevanz.

Muss die ARGE handeln wenn der vermieter/eigentümer dieses schreiben vorlegt?

Nein.

Der Eigentümer möchte ja den personenkreis ebenfalls heraushaben. Im Internet finden sich in der Umgebung genug Wohnungen welche den berechtigten wohnraum/Preis für die arbeitslose Familie entsprechen.

Haha, und welcher Eigentümer möchte in Kenntnis der hier beschriebenen Situation an diese Familie vermieten? Wer soll ihn dazu zwingen? Da müsste also nochmal der oben erwähnte Makler in Aktion treten?

Kann es sein das die Bearbeiterin bei der ARGE kein Interesse an diesem Fall wegen der Arbeit hat und sich deswegen querstellt?

Die stellt sich nicht quer. Die ist gar nicht zuständig. Vertragspartner sind Mieter und Vermieter. Bestenfalls kürzt die denen die Leistungen um die Nebenkostenzahlungen. Der Hinweis auf eine alternative Wohnung war sehr wahrscheinlich nur ein inoffizieller Tipp, damit es bei der Räumungsklage schneller geht. Etwas anderes wäre es noch, wenn die ARGE selbst die Wohnung gemietet hätte, um sie an Leistunsgbezieher weiterzuvermieten.

Kann eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die ARGE Bearbeiterin vlt helfen

Nein.

damit diese das tut wofür sie bezahlt wird??

Das macht die bestimmt. Aber eben auch nicht mehr. Für Maklertätigkeiten wird sie sehr wahrscheinlich nicht bezahlt.

Ich bin für Hilfe sehr dankbar!!!

Die gewährt jeder Fachanwalt für Mietrecht, gegen entsprechende Vergütung selbstverständlich. Und nein, die ARGE wird die Anwalts- und Gerichtskosten der unterlegenen Seite nicht übernehmen.

Grüße

Hallo,

dazu mal anmerke,das die ARGE/JOB-Center sehr wohl etwas damit zu tun hat.

Zur Grundsicherung zählt nämlich auch die Sicherung des Wohnraumes und da kann das
Job-Center durchaus „mitreden“.
Und zwar übder das Ordnungsrecht der Kommunen…in einigen Bundesländern gibt es dafür spezielle Ämter,heissen dort Amt für Wohnungswesen…diese können
kraft Gesetzes Wohnungen sogar beschlagnahmen.

Hallo,

also das ist ein ganz schlechter Weg…

Außerdem ist jetzt auch die „Zusammenarbeit“ mit dem Jobcenter getrübt…man hätte anstelle rausklagen doch dort einfach mal nachfragen sollen,was der Dame denn
nach Hartz IV alles bewilligt wurde…denn denkbar wäre zum B.,das die Dame vom Amt die Nebenkostenzahlungen erhalten hat…*wink*…