Hallo Community,
folgender Sachverhalt:
Eine Wohnung wurde an eine Hartz4 Empfängerin mit 5 Kinder vermietet. Bei der Selbstauskunft hat jedoch die Mieterin gelogen und falsche Angaben zu der Anzahl an Personen gemacht die jetzt in der Wohnung leben. Die Selbstauskunft hat der Makler „verschwinden lassen“.
Leider macht diese Mieterin enorme Probleme mit ihren erwachsenen Kindern. Ruhestörungen,Lärmbelästigungen und Missachtung der Hausordnung. Kein Zeichen von Rücksicht auf die anderen Mieterim 6 Parteienhaus. Es wird seit 2 Jahren Lärmprotokoll geführt. Es ist kein Monat vergangen wo es nicht mind.3 mal zur Lärmbelästigung gekommen ist. 2 mal wurde die Polizei geholt wegen Lärmbelästigung bis spät in die Nacht. Hausverwaltung und Eigentümer wurden 2 mal schriftlich mit einschreiben in Kenntnis gesetzt. Abmahnung erfolgte an die Mieterin per Anwalt vom Eigentümer. Die Lärmbelästigungen gehen jedoch weiter.
Die Mieterin soll unbedingt raus weil auch die Wohnung erheblich geschädigt wird und Nebenkostennachzahlungen im 4stelligen Bereich vom Vermieter vorgezahlt werden müssen jedes Jahr.
Die ARGE ist nun der Meinung dass der Vermieter eine neue Wohnung für die Mieterin beschaffen muss. Zumindest gab die Bearbeiterin so Auskunft an den Vermieter. Stimmt das?
Ist eine Räumungsklage der einzige Weg diese Familie raus zubekommen?
Kann man hier die außerordentliche Kündigung anwenden? Nur bei dieser wird ja die Härtefallregelung ausgehebelt, richtig?( 543 bgb ivm 569 bgb)
Eine Kollektivbeschwerde woran sich die 5 Mietparteien beteiligen ,wo die kündigung mit der Mieterin verlangt wird ist auf dem weg zum eigentümer. Muss die ARGE handeln wenn der vermieter/eigentümer dieses schreiben vorlegt? der eigentümer möchte ja den personenkreis ebenfalls heraushaben. Im Internet finden sich in der Umgebung genug Wohnungen welche den berechtigten wohnraum/Preis für die arbeitslose Familie entsprechen.
Kann es sein das die Bearbeiterin bei der ARGE kein Interesse an diesem Fall wegen der Arbeit hat und sich deswegen quer stellt?
Kann eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die ARGE Bearbeiterin vlt helfen damit diese das tut wofür sie bezahlt wird??
Ich bin für Hilfe sehr dankbar!!!