Hallo Foristi !
Ein Bekannter erzählt miir gerade, dass ihm das JobCenter 1 Woche Hartz4 abgezogen hat,
mit einer für mich unglaublichen Begründung :
Das monatliche Hartz4 von ca 400 € war nicht per 1.6. überwiesen worden.
Auf seine Rückfrage hin hieß es, es gäbe eine Verzögerung von 1 Woche.
Heute war das Geld mit Verspätung auf seinem Konto, aber nur ca 300 €.
Auf seine Anfrage hin wurde er damit abgefertigt :
Er hat ja 1 Woche „ohne Geld“ leben können
bzw womit hatte er denn seinen Lebensunterhalt bestritten ?
Natürlich sagte er wahrheitsgemäß, dass er sich Geld von Freunden leihen konnte
(und es nicht geklaut hatte) …
Daraufhin ungefähr „Sehnse, das geht doch. Und sonst könnense ja in die Sozialküche.“
Also weil er Freunde hat, die ihm kurzfristig aushelfen, wird ihm sein Anspruch gekürzt ?
Ich kann nicht glauben, dass ein solcher Abzug eine rechtliche Grundlage hat.
Gibt es dafür einen Paragraphen ?
Kann ich ihm mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde helfen ?
Wer weiss was ?
Vielen Dank fürs Lesen und ggf fürs Antworten.
mfg : pit