Hartz4 - JobCenter zieht 1 Woche ab

Hallo Foristi !

Ein Bekannter erzählt miir gerade, dass ihm das JobCenter 1 Woche Hartz4 abgezogen hat,
mit einer für mich unglaublichen Begründung :

Das monatliche Hartz4 von ca 400 € war nicht per 1.6. überwiesen worden.
Auf seine Rückfrage hin hieß es, es gäbe eine Verzögerung von 1 Woche.
Heute war das Geld mit Verspätung auf seinem Konto, aber nur ca 300 €.
Auf seine Anfrage hin wurde er damit abgefertigt :
Er hat ja 1 Woche „ohne Geld“ leben können
bzw womit hatte er denn seinen Lebensunterhalt bestritten ?
Natürlich sagte er wahrheitsgemäß, dass er sich Geld von Freunden leihen konnte
(und es nicht geklaut hatte) …

Daraufhin ungefähr „Sehnse, das geht doch. Und sonst könnense ja in die Sozialküche.“

Also weil er Freunde hat, die ihm kurzfristig aushelfen, wird ihm sein Anspruch gekürzt ?
Ich kann nicht glauben, dass ein solcher Abzug eine rechtliche Grundlage hat.
Gibt es dafür einen Paragraphen ?
Kann ich ihm mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde helfen ?
Wer weiss was ?

Vielen Dank fürs Lesen und ggf fürs Antworten.
mfg : pit

Hallo!

Zahlungen beruhen auf einem vorangegangenen Bescheid. Auch jeder Veränderung dem Grunde oder der Höhe nach geht ein Bescheid voraus.

Auf seine Anfrage hin wurde er damit abgefertigt :
Er hat ja 1 Woche „ohne Geld“ leben können

An der Schilderung kann etwas nicht stimmen, siehe oben Bescheid.

Gruß
Wolfgang

UPDATE :

Der dazu nötige schriftliche Bescheid ist bis heute noch nicht eingetroffen, also nach 6 Wochen noch nicht.

Ein Freund mit Kontakten zum Sozialgericht meint, dass schikanöse Behandlungen der Antragsteller sehr häufig sind - diese können durch einen kostenlosen Prozess beim Sozialgericht zurück gepfiffen werden.

Ich werde vom weiteren Verlauf berichten.

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UPDATE

Auf meinen Rat hin war mein Bekannter persönlich beim Jobcenter und hat auch mit dem „Gruppenleiter“ (?) sprechen können. Dort hat er höflichst einfließen lassen, dass er genügend Zeit hätte für einen kostenlosen Gang vors Sozialgericht mitsamt kostenlosem Anwalt. Damit hatte ich ihn geimpft, nachdem sich mein Freund als frischer Beisitzer beim Sg offenbart und diesen Ratschlag mitgeteilt hat.

Der AbtLeiter sagte „Augenblick mal“ und war 10 Minuten verschwunden.

Dann : „Geht in Ordnung, Sie bekommen die ausstehende Summe noch in dieser Woche.“

  1. Wer sich nicht wehrt , lebt verkehrt.
  2. Mit UnderDogs kann man es ja machen, glaubt so mancher SchreibtischTäter.
  3. Als würde diese Schikanierung irgendwo prämiert werden ?
  4. Naja, bei 10 Fällen pro Woche zu je 100 Euronen und das über ca. 40 Wochen, hätte der Angestellte ja mindestens einen Orden als „… des Jahres“ verdient.

Ich erkläre mir das weitere Geschehen so, dass die hausinterne
Post eine zeitnahe
Bearbeitung innerhalb 4 Wochen nicht erlaubt (verhindert?)
hat.

Die Bearbeitungszeit ist vollkommen bedeutungslos für die Leistungshöhe. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragsabgabe.

Lief die alte Bewilligung bis zum 31.05. hätte er den Antrag auch noch am 30.06 abgeben können, um vom 01.06 an weiter Kohle zu erhalten, da die Antragstellung auf den Monatsersten zurückwirkt.

Die Kürzung lässt sich jedenfalls nicht durch die Bearbeitungszeit erklären.

Das hört sich schlüssig an.

Leider verhindert die ursprüngliche Formulierung
„Entweder verarscht dich dein Bekannter oder du uns.“
mir eine vorurteilslose und besternte Anerkennung ;-(

Der Bekannte sollte jetzt erstmal die Jobcenter schriftlich dazu auffordern, ihm bis zu einem bestimmten Termin (z. B. innerhalb einer Woche) einen schriftlichen Bescheid und das fehlende Geld zukommen zu lassen. Diese schriftliche Aufforderung sollte er abgeben und den Empfang sich bestätigen lassen (mit Name, Vorname, Ort, Datum und Unterschrift der empfangenden Person). Oder per Einwurfeinschreiben da hinschicken.

Entweder verarscht dich dein Bekannter oder du uns.

Sind 400€ bewilligt worden bedarf jede Änderung eines Bescheides, der eine exakte Begründung enthalten muss.

Ist ohne Bescheid und Begründung gekürzt worden, Fach- UND Dienstaufsichtsbeschwerde und ggf. Anzeige wegen Rechtsbeugung, denn für einesolche Kürzung existiert im SGB II keine Rechtsgrundlage.

Aber wie gesagt: dein Bekannter wird dich verarscht - oder nur die Hälfte erzählt - haben.

Hallo Wolfgang !
Vielen Dank für Deine sachliche Antwort.

Mein Bekannter hat berichtet, dass er seinen Antrag alle 6 Monate neu stellen muss,
und dass er den letzten Antrag am 4.5. beim Pförtner des JobCenters abgegeben hat.

Ich erkläre mir das weitere Geschehen so, dass die hausinterne Post eine zeitnahe
Bearbeitung innerhalb 4 Wochen nicht erlaubt (verhindert?) hat.

Ich will mich ja nicht weiter darum kümmern, bin aber der Meinung, dass ein langer
Verwaltungsweg schon mal kritisch infrage gestellt werden dürfte, und dass ein
Widerspruch erfolgreich sein müsste ‽

mfg : pit