Hartz4 Leistubngsbezug

Wieveiel Privatvermögen darf ich als „Hartz4-rer“ haben und was ist, wenn ich beerbt werde?

Hallo Achim,
keine Ahnung, wie Du da auf mich als Experten kommst, ich bin Architekt und kenne mich umfassend in 3D aus, aber Dein Thema…
sorry for that.

Peter Echevers

Wieveiel Privatvermögen darf ich als „Hartz4-rer“ haben und
was ist, wenn ich beerbt werde?

Hallo,
§ 12 SGB II gewährt einen freibetrag für Vermögen in Höhe von 150 euro pro Lebensjahr ( wenn nicht vor 1953??) geboren. Zusätzlich einmalig 750 euro für einmalige anschaffungen.
Gruß Marty

Wieveiel Privatvermögen darf ich als „Hartz4-rer“ haben und
was ist, wenn ich beerbt werde?

Wieveiel Privatvermögen darf ich als „Hartz4-rer“ haben und
was ist, wenn ich beerbt werde?

Das sind 150 Dinger pro Lebensjahr.

Zwotens: Verstehe ich nicht, denn wenn du beerbt wirst, dann biste doch tot.

,Du darfst pro Lebensjahr 120euro behalten, der rest wird auf Hartz angerechnet

Wieveiel Privatvermögen darf ich als „Hartz4-rer“ haben und
was ist, wenn ich beerbt werde?

Hallo,

da reicht ein einfaches googeln mit dem Thema, denn nur Sie kennen den input. Wie Sie ja sicherlich wissen, ist der Freibetrag altersabhängig …

Erbe (ist wie Einkommen) - Freibetrag = Freude beim Amt.

Falls Sie mit Google nicht weiterkommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.foerderland.de/293.0.html

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Hallo,
bei diesem Theam muß ich passen. Keine Ahnung.
Sorry.
thomas

Wieveiel Privatvermögen darf ich als „Hartz4-rer“ haben und
was ist, wenn ich beerbt werde?

Vermögen ist das, was man vor dem Bezug von Hartz IV besitzt. Pro Lebensjahr 150 Euro, mindestens 3.100 Euro.

Wieveiel Privatvermögen darf ich als „Hartz4-rer“ haben und
was ist, wenn ich beerbt werde?

die antwort findest du hier:

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2…

zu dem 2. teil: wenn du beerbt wirst, kann es dir scheissegal sein, weil: dann bist du tot und deiner erben freuen sich über ihr erbe. anders verhält es sich, wenn jemand anders stirbt und du was erbst. ein erbe zählt wie ein einkommen und wird dir auch so angerechnet. also erbst eigentlich nicht du, sondern der staat, weil du erst dein erbe verbrauchen musst, bevor du was vom staat bekommst.

Hallo Achim,

die beiden Links sollten deine Fragen beantworten.

http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

http://www.rechtsanwaltskanzlei-krause.de/index.php?..

Ich hoffe, das hilft dir.

Gruß Caro

Wieveiel Privatvermögen darf ich als „Hartz4-rer“ haben und
was ist, wenn ich beerbt werde?

Hallo achim23

Wieso glaubst du, dass ich eine Antwort darauf habe?
Meine Wissensgebiete liegen doch ganz woanders. Gibt’s da vielleicht ein Problem mit der Suchmaschine von wer-weiss-was, mit vertauschten Wissensgebieten? Bitte um Meldung.

Sers - Maxx

Hi Maxx, weiß auch nicht, was da los war- habe in einer Vorschlagsliste verschiedene Experten angeclickt- vermutl. mein Fehler- ´tschuldige- Gruß Achim

Danke Peter- ich hatte mich auch falsch ausgedrückt, ich werde nicht beerbt, sondern ich erbe natürlich- Merci- Achim

Trotzdem Danke und Alles Gite, Achim-

Hallo Uwe, Herzl. Dank für Deine ausführliche Antwort- ich wollte schlau sein und per wer-weiss-was google umgehen, da man dort oft angesichts der Fülle der Antworten ins Schlingern kommt.- Werde aber die Links alle aufrufen- ich denke ich komme letztendlich dann klar. - Alles Gute, Achim

Hallo,
grundsätzlich gilt die Faustformel bei Vermögen 150,-€/vollendetem Lebensjahr zzgl. einem Einmalbetrag von 750,-€ (Bsp. 23 Jahre alt= 23x150,-€+750,-€= 4.200,-€ geschütztes Vermögen). Bei einem Erbe läßt sich die Faustformel ebenso anwenden. In Bezug auf Geld, auch in Form von Aktien oder Bausparverträgen, Lebensversicherungen etc. gibt es keinen Unterschied. Sollte jedoch eine Immobilie im Spiel sein, so gelten für die Immobilie wieder andere Vorgaben. Hierzu kann ich aber keine pauschale Aussage geben,

Wieveiel Privatvermögen darf ich als „Hartz4-rer“ haben und
was ist, wenn ich beerbt werde?

ich glaube 100€ pro Lebensjahr
Eine Erbschaft ist ein Vermögenszugewinn und wird auf den Bedarf angerechnet
MfG

Wieveiel Privatvermögen darf ich als „Hartz4-rer“ haben und
was ist, wenn ich beerbt werde?