Bekommt man eine Hartz4-Sperre, wenn man vor dem Studienabschluss 400-Euro-Job selbst kündigt?
Da ein 400.-Euro Job nicht versicherungspflichtig ist kann ich ihn jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.Kündigungsbestätigung beim Arbeitsamt vorlegen,damit der Bezug wieder aufgestockt wird.
Bekommt man eine Hartz4-Sperre, wenn man vor dem
Studienabschluss 400-Euro-Job selbst kündigt?
Ich habe das in einem Forum gefunden.
Mir selbst ist nur bekannt, dass man eine dreimonatige Sperre bekommt.
Warum so umständlich, bei Krankheit wird dir der Job gekündigt oder weil schon ein Nachfolger da ist usw.
Ich würde es mit der Arge absprechen und ihre mündliche Zusage schriftlich festhalten.
Zum Beispiel in dem man das gesprochene per Mail bestätigt…
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Das Fazit sollte also sein, dass du
- ALGI beantragst (versäume nicht dich rechtzeitig zu melden!)
- Im antrag angibtst, dass du gekündigt hast weil du ein studium beginnen möchtest und ggf. eine spätere Kündigung nicht möglich ist.
Das kann z.B. sein wenn ein Mitarbeiter der dich ersetzen soll bereits da ist und dein Unternehmen daher einem späteren Aufhebungsvertrag (sollte es einer werden) nicht zustimmt. Das kann passieren, wenn du Kündigungsfristen einhalten muss die so lange sind, dass du z.B. das Studium nicht rechtszeitig beginnen könntest.
Diese Argumentation kann als „wichtiger Grund“ ausgelegt werden. Dann fällt die Sperrfrist weg.
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angibtst dem Arbeitsmarkt zur verfügung zu stehen um eben wenigstens einen Tag ALG1 zu beziehen. Dann besteht offensichtlich ein Anspruch der auflebt wenn du z.B. dein Studium abbrichtst.
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nach einem Tag bezug von ALG1 wieder abmeldest weil du wegen deinen Reisen nicht dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst und daher keinen Anspruch auf bezug hast.
Wenn du das so machst solltest du das haben was du willst: ALG1-Anspruch im Falle eines Studienabbruchst.
Da du keine Leistung beziehst (außer einen Tag) brauchst du dir auch keine Gedanken über unrechtmäßig bezogene Leistungen zu machen.
Wenn die Sperrfrist nicht entfällt, dann musst du fragen ob du trotzdem einen Anspruch hast wenn das Studium abgebrochen wird. Ich weiß es nicht, aber ich würde denken, dass du trotzdem Anspruch hast, auch wenn du wegen einer Sperrfrist nicht einen einzigen Tag vor deinem Studium ALG1 bekommen hast. - Wäre sonst irgendwie komisch. - Aber das kannst du ja beim Amt fragen wenn dieser fall eintritt.
http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?4,…
mfg falkoo
Bekommt man eine Hartz4-Sperre, wenn man vor dem
Studienabschluss 400-Euro-Job selbst kündigt?
Hi Lora,
wenn du unmittelbar vor Beantragung der Transferleistung Deine Hilfebedürftigkeit resp. Leistungsberechtigung mutwillig herbeiführst oder erhöhst kann das eine Sanktion, eine Kürzung der Leistungen i.H.v. 30% der Regelleistung (ca. 120 EUR) zur Folge haben. (§31 Abs 2 Satz 1. SGB II)
Sperre in dem Sinne gibt es bei Hartz IV nicht.
Gruß
R.
Sorry, keine Ahnung, googel doch mal…
Hallo,
während eines Studiums ist man nicht verpflichtet, einer Arbeit nachzugehen.
Sollten Sie Zweifel haben (weil ich den § nicht nenne), wäre ein Grund wie „Sonst hätte ich mein Studium nicht erfolgreich abgeschlossen.“ ein sicherlich überzeugendes Argument.
Mit freundlichen Grüßen
Bekommt man eine Hartz4-Sperre, wenn man vor dem
Studienabschluss 400-Euro-Job selbst kündigt?
Bekommt man eine Hartz4-Sperre, wenn man vor dem
Studienabschluss 400-Euro-Job selbst kündigt?
Tut mir leid, davon habe ich keine Ahnung.
Hallo Lora,
solange man kein AlgII bezieht, kann man auch keine Sperre bekommen. Ohne mehr Infos kann ich leider keine weitere Hilfe geben
Grüße
Almut
Bekommt man eine Hartz4-Sperre, wenn man vor dem
Studienabschluss 400-Euro-Job selbst kündigt?