Hartz4 Plus Selbstständigkeit

  1. Eine Person (Alleinstehend ohne Kind) bezieht Hartz4 und ist Selbstständig. Diese Person erhält 445 € Honorar.
    1.1 Muss diese Person ab 600 € Honorar selbst die Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
    1.2 Falls ja, dann würde die Summe des Sozialversicherungsbeitrages bei dieser Person fehlen. Würde das Jobcenter diesen Fehlbetrag an diese Person aufstocken?
    1.3 Was könnte im schlimmsten Fall geschehen, wenn man sich beim Finanzamt nicht als Selbstständiger eine Steuernummer geholt hat, weil man davon ausgeht, dass man ja weniger als den Steuerfreibetrag im Jahr verdienen wird.

Hallo,
Sozialversicherungsbeiträge müssen immer gezahlt werden und das JC füllt den Fehlbetrag nicht auf. Zu 3.1. würde eine Anzeige wegen Betruges folgen. Danach rechnen die über Jahre hoch bilden den Querschnitt und Du darfst zahlen.
Es sei denn Du weißt, dass in der BRD keine Steuern gezahlt werden müssen. Dann musst Du Dich hierhin wenden: admin (at)Post-reiter.de
Tschüß

Hallo Ehrenamtler…leider kann ich dazu nichts sagen, denn w-w-w nimmt mich nicht als Experte heraus. Aber mich würden die Antworten interessieren. Wenn du verwertbare Infos bekommst wäre es nett wenn du die an mich weiterleitest…Ich möchte mich auch selbständig machen. Deshalb interessiert mich was ich beachten muss um weiterhin Hartz 4 zu beziehen wenn ich auf selbständiger Basis arbeite. Eigentlich hast du ja die Frage gestellt und nun hoffe ich dass du mir weiterhelfen kannst.
Viele Grüße von
Silvia

Tut mir Leid, da kenne ich mich leider nicht aus.

  1. Jobcenter fragen
  2. Finanzamt fragen.

Ich weiß darauf keine Antwort

Hallo Ehrenamtler,

1.1 herzlichen Glückwunsch und gutes Gelingen.

1.2. Du sprichst von der KK etc?! Ich gehe davon aus, das bei „Aufstockern“ (Selbstständig+H4) das gleiche gilt wie bei anderen H4lern. Sprich: fällst Du durch die Abgaben an die KK wieder unter Deinen H4 Anspruch, zahlt das Amt die Diff…sicher bin ich nicht.

1.3. Selbstständig ohne Steuernummer?? Gewerbe aber angemeldet?? Dann kommt die Steuernummer doch quasi automatisch, war zumindest bei mir so.

lg

Leider kann ich dir diese Frage nicht beantworten. Weiter viel Glück!

Hallo

Das Jobcenter errechnet den Bedarf der Person (= Regelsatz + angemessene Unterkunftskosten + eventuelle Mehrbedarfe, z.B. bei bestimmten chronischen Erkrankungen). Dann wird geschaut, über welche anrechenbaren (!) Einkommen die Person verfügt (anrechenbar= Nettoeinkommen minus Absetz- und Freibeträge). Anrechenbare Einkommen verringern den ALG2- Hilfebedarf entsprechend.Solange man seinen errechneten Bedarf nicht mit seinem eigenen anrechenbaren Einkommen (inklusive ALG2-vorrangigen Ansprüchen wie z.B. Wohngeld) decken kann, hat man grundsätzlich Anspruch auf (ergänzendes) ALG2.

Wenn man 445 € Lohn oder Honorar erhält, ist davon nicht der volle Betrag anrechenbares Einkommen. Als Einkommen wird hier der Gewinn berücksichtigt (Gewinn = die Betriebseinnahmen minus notwendige tatsächliche Betriebsausgaben); auf den verbleibenden Betrag fallen dann noch die Absetz-/Freibeträge an.

Zur Berechnung des anrechenbaren Einkommens siehe hier: http://hartz.info/index.php?topic=17.0 (vor allem Abschnitt „Berechnung Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 3 ALG II-V)“)

Wegen Steuernummer bzw. ID-Nr. -> https://www.smartsteuer.de/portal/checkliste-steuern…

LG