Man bekomme Hartz4, hat seit sechs Jahren einen Nebenjob. In der ganzen Zeit nicht einmal Urlaub eingefordert, oder krank gewesen. Nun kann man Januar und Februar nicht arbeiten, weil auf der Arbeit die Heizung kaputt ist.
Man hat Ende Dezember schriftlich beantragt, dass man ausnahmsweise im Januar komplettes Hartz4 Geld braucht. Es kam keine Antwort. Nach fünf Wochen und mehreren Anrufen und aufs Band sprechen ging man zu seinem Sachbearbeiter und fragte nach. Er meinte, dann liegt der Antrag wohl noch in der Hauspost. man war ganz baff, das war wie ein Schlag ins Gesicht. Man sagte ihm, dass sei doch dringend.EIn Notfall.
Er habe nur Notfälle, sagte er.
Man ist chronisch krank, das weiss er auch, ist arbeitsunfähig geschrieben. Geht aber trotzdem arbeiten. Man bekam dann einen Termin für die darauffolgende Woche.
Den Termin musste aber am Morgen des Termins abgesagt werden, da es sehr schlecht ging. Durch die chronische Krankheit kämpte man oft mit Übelkeit und ist kaum in der Lage vor die Tür zu gehen. Das sprach man ihm auch aufs Band. Man fragte dann nochmal nach dem Geld und sagte ihm auch, dass man diesen Februar auch noch nicht arbeiten kann.
Kein Rückruf, kein Geld, keine Reaktion.
Wenn man nun wieder ohne Termin hinfährt, wird man wieder fortgeschickt. Fragt man nach dem Geld, sagt er, er hat zuviel zu tun, er hat soo viele Anträge zu bearbeiten.
Was kann man denn nun machen? Man versteht nicht, dass ein schriftlicher Antrag einfach nicht bearbeitet wird. Bzw. wochenlang dauert, dass man immer wieder fortgeschickt wird, dass man nicht zurück gerufen wird.
Wie kann man sich da durchsetzen? Es ist doch wirklich wichtig und dringend. Es kann doch sein, dass man darunter leiden muss, dass die wochenlang keine Anträge bearbeiten. Sogar wochenlang in der Hauspost liegen bleiben.
Gibt es da keine höhere Stelle an die man sich in solchen Notfällen wenden kann?
Wie sieht diese einmalige aus? Eine Beratung? Das wird nicht viel helfen. Denn wenn sie wieder vor ihrem Sachbearbeiter steht lässt er sie wieder auflaufen.
Beim letzen Mal sagte er auch zu ihr: Ich brauche bis zu fünf Wochen um einen Antrag zu lesen. Und je länger sie jetzt mit mir reden,umso länger dauert es, bis ich ihren Antrag gelesen habe.
Was ist das für eine Antwort?
Oft hat man den Eindruck, dass solche Menschen ihren Jahresorgasmus dabei bekommen, wenn sie so mit Menschen umspringen die eh schon verunsichert sind.
Diese Ämtergängerei empfindet sie als Bettelei. Sie geht arbeiten obwohl sie arbeitsunfähig geschrieben ist. Um wenigstens einen Teil zum Lebensunterhalt beitragen zu können. Und damit ihr die Decke nicht auf den Kopf fällt.
Eigentlich ist sie auch selbstbewusst und kann sich verbal auch wehren und ausdrücken. Aber in diesem Fall steht sie dann dort und merkt den Kloß im Hals immer größer werden. Kämpft mit den Tränen und geht dann schnell. Sie will nicht, dass er auch noch mitkriegt, dass sie anfängt zu weinen.
Es wird wirklich eng. Und es macht ihr auch nichts aus mal zwei Tage nichts zu essen. Oder paar Tage nur ein Toast am Tag. Aber auf Dauer geht das doch nicht.
mir würde dann noch der Gang zum Vorgesetzten einfalleun und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Vielleicht hilft dem sachbearbeiter das schon auf die Sprünge.
Es ist der Übergang ins gerichtliche Verfahren. Und dann per Eilantrag.
D.h. die Sache ist durch den Betroffenen mit der ARGE nicht mehr zu lösen und daher wendet sich der Betroffene jetzt ans Sozialgericht.
Es wird wirklich eng. Und es macht ihr auch nichts aus mal
zwei Tage nichts zu essen. Oder paar Tage nur ein Toast am
Tag. Aber auf Dauer geht das doch nicht.
Das ist richtig. Soweit keine finanziellen Rücklagen vorhanden sind, die ein H4 ja durchaus haben kann (Schonvermögen) ist in diesen Fällen Eile geboten. Hilft die ARGE allein nicht ab, ist der Weg zum Sozialgericht die beste Lösung. Da die Mühlen des Gerichts bekanntlich langsam mahlen, wird eben sofortiger Rechtsschutz beantragt, eine sog. einstweilige Verfügung. Der Betroffene beantragt einstweilig zu verfügen, dass die ARGE ihm sofort den Betrag XXX, als Hilfe zum Lebensunterhalt + KdU, ausbezahlt. Das muss natürlich begründet werden.
Der Betroffene sollte sich veilleicht dazu Hilfe holen. Er könnte auch direkt zum SG gehen und dort zu Protokoll erklären, aber die SGe sind ohnehin schon zugepackt mit Fällen.
Danke für Eure Antworten. Wen kann man sich denn zur Hilfe mitnehmen? Sollte man sich vielleicht einen Bekannten mitnehmen? Damit man wenigstens einen Zeugen dabei hat?
Sie hat vor am Montagmorgen hinzufahren. Dann kann sie jemand mitnehmen, da sie kein Geld für die Bahn hat und zu Fuß ist es viel zu weit.
Dann wird sie mit Sicherheit wieder zu hören bekommen, er hat keine Zeit. Der Antrag, nun seit acht Wochen, liege noch in der Hauspost usw.
Sie hat tagelang versucht ihn telefonisch zu erreichen um einen Termin zu bekommen. Denn das kommt ja auch noch dazu. Geht sie Montag zum Amt, dann muss sie erstmal einen Termin machen um das nächste Mal endlich ein Gespräch mit ihm führen zu können.
Wie lange dauert es ungefähr, wenn man beim Sozialgericht beantragt eine sofortige Auszahlung zu bekommen? Hat da jemand eine Ahnung?