Hallöchen,
jemand bezieht Hartz4. Er pflegt den Garten des Elternhauses seines Vaters.
Plus diversen anderen Dingen wie Zimmer streichen/tapezieren u.v.a., was halt so in/an einem Haus anfällt.
Dafür bekommt er monatlich 300 Euro zugesteckt.
Ist das nun schwarz? Trotz der Verwandschaftlichkeit?
Der Grund für meine Anfrage ist, kann der Vater als Hausbesitzer diese Ausgaben bei der Steuer angeben?
Ähem, kann er sicher, ich meine natürlich ohne finanzielle nachteile für den ALG2-Bezieher 
Und gilt dann für den Hartz4-Bezieher das übliche bei Nebenverdiensten, also 100 € o.ä. sind frei (gibt da wohl eine tabelle), der Rest wird anteilig angerechnet und vom Hartz4-Geld abgezogen?
Ist Arbeiten bei engsten Verwandten das Gleiche wie für Fremde?
Danke ^ Gruß
Reinhard
Hallo,
zum einen kann er gegen Rechnungen die Renovierungsarbeiten bei der Steuer mit angeben, ob er sie erstattet bekommt ist eine andere.
zum anderen sollte der H4 seinen Nebenverdienst angeben denn NATÜRLICH hat dieses Konsequenzen für ihn wenn es heraus kommt. Gott sei Dank denn soll der Steuerzahler Dankbar sein das sich jemand die Taschen voll gemacht hat? Es wir Angezeigt und das geld wird zurück gefordert
Und der Zuverdienst liegt aktuell bei 165 Euro.
Sunny
Und der Zuverdienst liegt aktuell bei 165 Euro.
Das stimmt so nicht!
Der Freibetrag liegt nur beim Arbeitslosengeld bei 165€ (+ Werbungskoten).
Beim Arbeitslosengeld II gelten unterschiedliche Freibeträge - nach Art & Höhe des Einkommens.
Gruß
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Hallo,
Danke für die Aufklärung ich dachte das gilt für beide AA Leistungen.
Gruß Sunny
Hallo,
zum einen kann er gegen Rechnungen die Renovierungsarbeiten
bei der Steuer mit angeben, ob er sie erstattet bekommt ist
eine andere.
Da das „Elternhaus“ so klang, als würde es nicht vermietet sondern selbst genutzt, wäre dabei z.B. zu bedenken, das die Aufwendungen nur nach §35a EStG anzusetzen wären. Dabei muss allerdings nicht nur eine Rechnung vorliegen, diese muss auch noch unbar (Überweisung) bezahlt worden sein.
Gruß,
Markus