Hartz4 Umzug ohne Zustimmung

Hallo, bereits vor einem guten Jahr wurde ich vom JobCenter Berlin zum Umzug aufgefordert da meine derzeitige Wohnung über dem Satz liegt (1 Person, derzeit 490 warm)

Aufgrund negativer Schufa (aus Selbstständigkeit heraus) ließ sich einfach keine Wohnung finden.
Eine sehr gute Freundin hatte dann die Idee, eine WG zu gründen.
Zum einen aus Kostengründen und zum anderen würde sich ihr weg zur Arbeit halbieren. Sie arbeitet in der Nähe von Schönefeld (Landkreis TF) und wohnt derzeit in Hennigsdorf (Landkreis OHV)
Sehr schnell haben wir im Landkreis TF eine entsprechende Wohnung gefunden in der ich mein eigenes Zimmer haben würde. Die Warmmiete beträgt 650 EUR für 81qm. Mein Mietanteil wäre also 325 EUR

Ich habe auch entsprechende Arbeitsangebote in dieser Region bekommen und es wäre fast perfekt gewesen, weil ich nicht mehr aufs Amt angewiesen wäre.

Doch leider macht mir meine Gesundheit derzeit extrem zu schaffen und ich kann deswegen keinen Arbeitsvertrag unterschreiben, der Mietvertrag ist aber bereits seit 09.2011 unterschrieben. offizieller Einzugstermin ist der 01.01.2012

  • Nun meine Frage : Das JobCenter hat bisher noch keine Kenntnis darüber. Wenn ich das jetzt dem JobCenter mitteile, was für Sanktionen habe ich zu befürchten?

Wir bilden (trotz gemeinsam unterschriebenem Mietvertrag) KEINE Bedarfsgemeinschaft, stehen NICHT für einander ein, ich habe mein eigenes Schlafzimmer.

Muss das „alte“ oder das „neue“ Jobcenter die kosten für die Unterkunft tragen?
Umzug wird durch mich getragen, eine Kaution wurde für mich nicht fällig.

Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann

@LaptopfanBerlin,

Hallo, mehr kann man fast nicht falsch machen und Sanktionen sind nicht einheitlich, weil auch jeder Sachbearbeiter einen Spielraum hat.
Wie in den Link steht, hättest Du vorher mit dem Amt reden sollen. Hinterher eine WG zu begründen ist sehr schwer.
Ich hoffe dir helfen die Links weiter und rede schnellstens mit der Arge.
Im schlimmsten Fall bleibst Du auf deiner Miete sitzen in der neuen Wohnung.

http://www.umzugs-checkliste.de/Ratgeber/Umzug-mit-H…

http://www.hartz-4-empfaenger.de/umzug

WG:
http://www.sozialleistungen.info/foren/wohnung-und-m…

http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic…

Urteil über WG:
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/h…

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ha…

Ich wünsche dir viel Erfolg.

Ein Hinweis allgemeiner Art.

Sollten Zahlungsschwierigkeiten sich abzeichnen, dann sollte man schnellstens das Konto auf ein „P“ Konto umstellen, dann kann nicht alles gepfändet werden.
Wer das vergisst kann ab dem 1.01.2012 sofort alles gepfändet werden was auf dem Konto ist.
mfg falkoo

Hallo,

Umzug melden als WG. Für das Amt muss bei einer Kontrolle der Wohnung ersichtlich sein dass das eine WG ist. Also getrennte Schlafzimmer, eigene Abteilung im Bad, eigene Abteilung im Kühlschrank, am besten mit Namen beschriftet, usw. Einen Umzug wollten sie ja haben. Einzig könnte noch die Unterschrift unter dem Mietvertrag sein.
Ein guter SB wird dich an das neue Jobcenter weiterleiten und keine Probleme machen. Schließlich hat er ja einen Erfolg mit deinem Umzug zu vermelden.

Gruß

Hallo. also eigentlih müßte das Jobcenter die Unterkunft tragen, unbedingt schnellst möglichst dort melden evtl. mit dem Hinweis, das es sich erst kurzfristig ergeben hat, du verringerst ja deine Miete, du hast ja für diesen Monat schon die Leistung bekommen oder? es gibt auch noch die Möglichkeit mit euren Vermieter zu reden und deinen Hälftigen Mietvertrag auf den 1.1. zu datieren, also Sanktionen hast du auf alle Fälle nicht zu befürchten zur Not mußt du in Widerspruch gehen, denn du hast ja die Auflage des AA erfüllt und verringerst die Miete, es wäre nur kompliziert gewesen, wenn du Umzugskosten oder Kaution haben wolltest, da dies nicht anfällt dürfte es also keine Schwierigkeiten geben

Hallo

Erst einmal denke ich das keine Sanktionen zu befürchten sind, warum auch ?
Sie wurden aufgefordert sich einen andere Wohnung zu suchen, dieser Aufforderung sind sie mit der neuen Wohnung nachgekommen.
Für eine Sanktion reicht auch der Umstand das sie bereits 09/2011 den Mietvertrag unterschrieben haben nicht aus. Ist ihre Sache sie wohnen ja erst ab 01/2012 in der neuen Wohnung.

Um jedoch keinen eigenen Nachteil zu haben, würde ich unverzüglich meinen Umzug der ARGE melden.
Beim neuen zuständigen Jobcenter (ARGE) unverzüglich einen Antrag und auch der Wohnungskosten (KDU) stellen.

Für die Umzugskosten ist das Amt zuständig und muss sie auch übernehmen. Und zwar das derzeitige Amt welches sie aufforderte eine neue Wohnung zu suchen.
Kosten ermitteln, ggf. per Kostenvoranschlag und ebenfalls Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.

Also nochmal:

  1. Jetziges Amt schriftlich über Umzug informieren.
  2. Anträge auf Leistungen beim neuen Amt stellen.
  3. Antrag auf Kostenübernahme des Umzuges beim jetzigen Amt stellen.
  4. Derzeitige Wohnung kündigen falls noch nicht geschehen.
  5. Zum 01.01.2012 poliz. Ummelden in neue Wohnung

Wenn sie diese Schritte vollziehen sollte es keine Probleme geben.

Ich hoffe es hilft, wenn sie weitere Fragen haben … wir sind jederzeit für sie da.

Grüße
Monika

Hallo,

Miet- und Heizkosten werden bis zu einem lokal festgelegten Höchstsatz von den zuständigen Argen oder Kommunen übernommen. Da du aufgefordert wurdest, dir eine kleinere oder günstigere Wohnung zu suchen, kann bei Erfolg eigentlich keine Sanktion erfolgen. Wichtig ist nur, das du vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrages die Zustimmung des Jobcenters einholst. Dazu sollst du das Wohnungsangebot mit allen erforderlichen Daten dem Jobcenter vorlegen, welches dann entscheidet, ob der neue Wohnraum angemessen ist, oder nicht. Wenn du jetzt den Zuständigkeitsbereich wechselst, solltest du das ebenfalls beim Jobcenter klären. Meines Wissens muss auch das neu zuständige Jobcenter seine Zustimmung geben. Also schnellstens nachholen und vielleicht nicht gleich verklickern, das du schon unterschrieben hast.

Gruß Caro

da kann ich dir leider nicht helfen. Aber ich glaube du häätest VOR deinem Umzug das Jobcenter über deine neue wohnung informieren müssen. Mein vorschlag wäre das du dich jetzt bei deinem „neuen“ Jobcenter meldest. Da du eine WG gegründet hast mußt du mit Besuch vom Sozialamt rechnen. Die prüfen bei eurer WG ob es sich wirklich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, z.b. ob getrennte Schlafzimmer, getrennte Fächer im Kühlschrank und getrennte Wäsche!!! vorhanden sind

Da Sie die KdU senken, dürfte nichts dagegen stehen. Bitte prüfen Sie die genauen Konditionen, damit Sie nicht als Bedarfsgemeinschaft zählen. Natürlich die entsprechenden Konsequenzen sofort ziehen, damit das Amt nicht auf dumme Gedanken kommt.
_Viel Erfolg, Tempest

Soweit ich informiert bin, hat man als WG - Bewohner Anspruch auf den vollen Regelsatz und anteilige Miete bis zu der Höhe, die man auch bekommen würde, wenn man allein wohnt.
Gruß
Christa

hallo,

ich kann dazu keine rechtsverbindliche auskunft geben, nur meine meinung sagen.

für mich stellt sich das ganze folgenermaßen dar: du ziehst aus privaten gründen (aufforderung des jobcenters wegen anderer wohnung, bessere chancen bei der jobsuche, etc.) in eine andere stadt. du meldest dich bei dem einen jobcenter normal ab und bei dem anderen normal an. falls dem neuen jobcenter dein mietanteil zu hoch sein sollte, wird man dir nur den regelsatz zubilligen, der in dieser gegend für wohnungen gezahlt wird - also eine ortsübliche miete.

was die „wohngemeinschaft“ angeht, wird man ggf. eine überprüfung seitens des jobcenters vornehmen, wobei es durchaus passieren kann, dass 2 mitarbeiter des jobcenters eines tages unangemeldet vor der türe stehen und die wohnung sehen wollen um zu überprüfen, ob es sich tatsächlich „nur“ um eine wohngemeinschaft handelt oder ob getrickst wird.

grundsätzlich gilt: das jobcenter, dass für deinen neuen wohnort zuständig ist, trägt auch die kosten für die unterkunft. sinnvoll wäre, einen umzugszuschuss beim alten jobcenter zu beantragen. schliesslich geschah ja der umzug auf deren ausdrücklichen wunsch.

falls dir diese antwort nicht ausreicht - einfach noch einmal jemand anders befrageen.

viel glück in der neuen wohung und gute besserung !

hansemann

Hallo

Sehr schnell haben wir im Landkreis TF eine entsprechende Wohnung gefunden in der ich mein eigenes Zimmer haben würde. Die Warmmiete beträgt 650 EUR für 81qm. Mein Mietanteil wäre also 325 EUR

Wenn man keine Bedarfsgemeinschaft bildet und als reine WG zusammenlebt, dann steht dir als Leistungsbezieher/in dieselbe angemessene Wohnfläche und max. Miete zu, als würdest du eine eigene Wohnung für 1 Pers. beziehen.
Angemessene Wohnfläche für 1 Person: je nach Bundesland 45-50 qm (Abweichungen nach oben vor Ort möglich): http://hartz.info/index.php?topic=5597.0
Bei einer 81 qm -Whg. liegt dein Anteil an der gemeinsamen Wohnung also allemal im angemessenen Bereich.
Die angemessenen maxim. Unterkunftskosten für 1 Pers. sind ggf. vor Ort beim Jobcenter zu erfragen; ohne Gewähr für Aktualität evtl. auch hier zu finden: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Zu WG -> Urteile des Bundessozialgerichts:

  • Urteil vom 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 61/06 R:
    Bewohnern in Wohngemeinschaften stehen die vollen angemessenen Unterkunftskosten zu. Eine Person hat Anspruch auf die vollen Unterkunftskosten für eine Person, Abzüge sind unzulässig.

  • Urteil vom 23.11.2006, Az. B 11b AS 1/06 R:
    Die Verteilung der Unterkunftskosten erfolgt immer pro Kopf, wenn kein Untermietvertrag vorhanden ist. Dabei ist es absolut unerheblich, ob und welche Personen, die in der Wohnung wohnen, Anspruch auf ALG II haben. Bei vorhandenem Untermietvertrag sind die dort vereinbarten Kosten anzusetzen, diese mindern die Unterkunftskosten des Hauptmieters.

  • Urteil 27.01.2009, AZ:B 14 AS 6/08 R:
    „Auch der in Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln, Reinigungs- und Sanitärartikeln aus einer von allen Mitbewohnern zu gleichen Teilen gespeisten Gemeinschaftskasse begründet noch keine Wirtschaftsgemeinschaft.“ -

Nun meine Frage : Das JobCenter hat bisher noch keine Kenntnis darüber. Wenn ich das jetzt dem JobCenter mitteile, was für Sanktionen habe ich zu befürchten?

Aus dem, was du schreibst, ist keine Grundlage für eine Sanktion (= Leistungskürzung) nach § 31 SGB II erkennbar: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31.html
Zu Sanktionen: http://hartz.info/index.php?topic=20.0

Der einzige Punkt, der evtl. relevant werden könnte, wäre der Umzug ohne Genehmigung. Dazu (und zum Umzug allgemein) dürftest du alles Wichtige hier drin finden:
http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Du musst allerdings natürlich deine Veränderungsmitteilung einreichen bzw. dich zum neuen zuständigen Leistunsgträger ummelden.
Mitteilung über Veränderungen hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

Wir bilden (trotz gemeinsam unterschriebenem Mietvertrag) KEINE Bedarfsgemeinschaft, stehen NICHT für einander ein, ich habe mein eigenes Schlafzimmer.

Dann musst du deinen Mitbewohner entsprechend korrekt angeben - nämlich NICHT als „eine weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft“, sondern als „eine weitere Person in der Wohnung wohnhaft; reine Wohngemeinschaft; keine Verwandtschaft, keine Wirtschaftsgemeinschaft, keine Verantwortungs- u.Einstehensgemeinschaft“.
Es empfiehlt sich (auch im beiderseitigen Interesse, nicht nur zur Vorlage beim Jobcenter) eine privatrechtliche Kostenbeteiligungsvereinbarung abzuschließen:
http://hartz.info/index.php?topic=30027.0

Sollte der Außendienst auftauchen und sich die Wohnverhältnisse anschauen wollen:
Du bist lediglich berechtigt, deinen persönlichen Schlaf-/Wohnraum und die gemeinschaftlichen genutzten Wohnflächen zu zeigen. Es steht dir nicht zu, ohne Einwilligung des Mitbewohners seinen persönl. Wohnbereich zu betreten oder Dritten (z.B. dem Außendienst) Zutritt zu gewähren.
Für alle Fälle sollte man sich das mal durchgelesen haben bzgl. Außendienst: http://hartz.info/dateien/pdf/leitfaden_aussendienst…

Muss das „alte“ oder das „neue“ Jobcenter die kosten für die Unterkunft tragen?

Siehe oben verlinkter Umzugsratgeber.

LG

hallo, am besten so schnell wie möglich termin beim jobcenter und bitte um zustimmung vortragen. das jobcenter muss nicht zustimmen aber bei vortrag aller positiven argumente bestehen gute chanchen

vgiel glück

mfg andalus

Hallo,
Du musst auf alle Fälle zum alten Jobcenter und Deinen Umzug anzeigen. Da Du ja den Umzug selbst zahlst kommen auch keine Kosten auf sie zu. Sie übernehmen ja nur Kosten wenn Du am anderen Ort einen Arbeitsplatz nachweisen kannst.
Du begründest den Umzug einfach damit das Du am anderen Ort eine Partnerin hast und das es eine Zusammenführung ist. Auch wenn sie Dir dann im neuen Jobcenter was wollen gibst Du dort an das es keine Bedarfsgemeinschaft ist. Das erste Jahr zählt eh nicht als Bedarfsgemeinschaft und auch nicht Eheähnlich wenn jeder getrennte Zimmer hat, das musst Du dort aber auch gleich so angeben. Dort könnt Ihr es ja dann als WG anmelden. Dann muss sie aber mit Dir einen Untermietvertrag machen. Aber das erklären sie Dir dann alles im neuen Jobcenter was Du haben musst.
Auf alle Fälle im alten Jobcenter den Umzug genehmigen lassen, ansonsten bekommst Du erst mal für mindestens 1/4 Jahr kein Geld als Sanktion. Ich habe es durch und kam nur durch Kulanz des neuen Bundeslandes an einer Sperre vorbei.
Die Kosten für die neue Wohnung werden von dem neuen Jobcenter erstattet, Du musst Dich aber sofort dort melden und musst Dich dort auch polizeilich ummelden auf dem Rathaus.
Ich hoffe das ich Dir helfen konnte.
Viel Glück weiterhin

Hallo
Soweit ich das aus sehr süddeutschem Luftraum sehe : Du warst bereits zum Umzug aufgefordert. Heisst übrigens, dass deine Umzugskosten auf Antrag übernommen werden.
Also wo ist ds Problem? Du ziehst, wie gewünscht um! Ist deine Erkrankungsdauer absehbar? Dann versuche, das auch der AfA zu sagen. Bislang nur Vorteile!
Die Kosten für Unterkunft trägt das neue Jobcenter.
Aber mal ein ganz schwarzer Gedanke zur Wochenmitte: Was spräche dagegen, einen Job trotz „Autsch“ anzunehmen - und du wirst dann krank? Ist ja nur sone Frage…
Ach ja - und warum du dich/das erst jetzt meldest? Ist doch noch Zeit genug - ich ziehe doch erst zum 1.1.2012. (Wirst ja wohl unschuldig gucken können?)
Meldest es doch. Wie hoch die Zuschüsse sind, für die Wohnung weiß ich hier unten ja nicht - aber das kannst du überblicken. Und wenn die mit den Kosten hin kommst : keine Probleme!
Und wegen dem Job - denk mal drüber nach! Es ist Gold wert, wenn du aus den Klauen der AfA raus kommst - und denk dran - da draussen tobt einKrieg - lass dich nicht verheizen!
Haltet Eure Sachen in der Wohnung (Essen im Vorrats- und Kühlschrank, Schmutzwäsche und Bettwäsche, Seife im Bad und Zahnpasta) deutlich auseinander, sollt eine Kontroletti kommen, dann gucken die auf sowas!
Hängt gut sichtbar einen „Dienstplan“ auf, wer wann was machen muss in der gmeinsamen Wohnung - Treppe putzen, Müll runter , Küche und Bad putzen - na, du weisst schon!
Was bleibt mir?
Euch frohe Weihnachten zu wünschen! Alles Gute!

Guten Tag,
die Frage der Sanktionen muss eine Beratunmgsstelle/Rechtsanwalt mit Beratungsschein klären.
Die neue Miete zahlt das neue Jobcenter.

Gruß
strandperle02

Hallo, konnte Dir leider erst heute antworten.
Mir scheint, Du siehst Probleme, wo keine sind.
Das Jobcenter muss mit Deinem Umzug einverstanden sein, denn Du hast eine auf Dich zutreffende und genehmigungsfähige Wohnung gefunden und angemietet. Da bei der Anmietung davon ausgegangen werden konnte, dass Du eine Arbeitstelle antrittst, bestand auch keine Mitteilungspflicht an das Jobcenter.
Es sind also keinerlei Sanktionen begründbar.
Du solltest schnellstmöglich den Antrag auf Alg II stellen (inkl. Übernahme der Unterkunftskosten).
Grüße aus Bremen