Hartz4 und Ebay

Ebay- und Kfz-Verkäufe als nicht anrechenbares Einkommen / Vermögensumschichtung
Eine häufige Frage in der Praxis ist, wie Verkäufe z.B. bei ebay und ähnliche Transaktionen hinsichtlich ihrer Bewertungen als anrechenbares Einkommen bei einem ALG II-Bezug einzuordnen sind. Hierzu wird immer wieder behauptet (sowohl von Betroffenen wie auch durch Sachbearbeiter der ARGEN), daß Verkaufserlöse generell als anrechenbares Einkommen anzusehen seien. Ich frage mich was ist denn nun richtig?
Und sind da schon von Gerichten Urteile gefällt worden?
Gruß Frank6238

Habe mir mal die Mühe gemacht und für dich freundlicherweise im Archiv gesucht.

http://www.wer-weiss-was.de/app/search/global?search…

Die Anzahl der Antworten ist überschaubar und zumutbar, sich da durchzukämpfen. Ich weiß, dass da mal ne gute Antwort dabei war. Aber die suche dir bitte schnell selbst raus.

Wenn du dann noch Fragen hast, kannst du dich ja nochmal melden :wink:

ms

Hallo!
Da würde ich mir keine Gedanken machen. Wenn Hausrat verkauft wird, ist das eine Vermögensumnschichtung. Bei diesen Kleinbeträgen gibt es gar nichts zu befürchten.

Urteile habe ich gerade nicht gefunden, aber da gibt es bestimmt was im Netz. Problematisch wird es nur, wenn permanent Verkäufe getätigt werden und vor allem was für Gegenstände. Alles was Gebrauchtartikel eines üblichen Haushaltes betreffen sind eigentlich kein Problem.

Wenn permanent Neuartikel verkauft werden und es auf ein gewerbliches Nebeneinkommen schließen lässt, sieht die Sache anders aus.

An Hand der verkauften Artikel dürfte es nicht schwerfallen zu beweisen, dass es sich um Dinge aus angemessenem Hausrat handelte.

Don’t worry bei diesen Kleinigkeiten.

ms