Hartz4 und eigene Wohnung unter 25

war vor kurzem bei der ARGE und wollte hartz4 beantragen.
ich wohne noch zu hause und bin unter 25, wollte aber eine eigene wohnung. die haben dann gesagt die erziehungsberichtigten muessen mitkommen und den antrag ausfuellen

hat da schon jemand erfahrung und weiss wie des ablaueft bzw. ob der antrag da angenommen wird?

Hallo,
angenommen wird der Antrag auf jeden Fall, nur ob er genehmigt wird ist die andere Frage.

Guten Tag.
Ihre Eltern stellen den Antrag für die ganze Familie, also für sich selbe rund für Sie. Es wird dann das Vermögen iund Einkommen der Eltern berücksichtigt.
Wenn Sie ausziehen, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld 2, da Sie noch unter 25 Jahre alt sind und Sie bei Ihren Eltern hätten wohnen bleiben können.

Diese Frage ist nicht zu beantworten, ohne viel über dich zu wissen. U 25 wird keine eigene Wohnung bewilligt - es sei denn es gibt Gründe, daß du nicht zu Hause bleiben darfst.

Z.B. zu Hause raus geflogen, unzumutbare Zustände usw.

Es komt z.B. drauf an, ob du schon eine Berufsausbildung hast und vieles mehr.

Wenn du es dir erkämpfen willst, rate dich dir, dich zuerst einmal ausgiebig zu informieren z.B. www.elo-forum.org/, sonst fälltst du auf die Nase.
Ich hab schon Jugendlichen geholfen, das durchzusetzen - aber je mehr Fehler ihr vorher macht, umso schwieriger wird es.

Machst du Angaben zur Familie, ist sicher, daß der Antrag abgelehnt wird… weil deine Angehörigen zu viel verdienen, das ist fast immer so… ich spreche aus Erfahrung.

Daß deine Eltern mitkommen müssen, ist totaler Blödsinn: So eine Aussage dient auch nur zum Abwimmeln,damit ihr aufgebt.

Erfahrungen kann ich Dir keine berichten - nur, dass es unter 25 Jahren nicht ganz so leicht ist eine eigene Wohnung vom Amt zu bekommen. Ich denke, dass daher nun auch die Erziehungsberechtigten beim Amt mit dabei sein sollen.

Ich gehe mal davon aus, dass das Amt herausfinden will, wie Eure familiäre Situation zu Hause ist. D. h. sofern irgendwelche familären Differenzen auftauchen wird das Amt eher bereit sein eine eigene Wohnung zu sponsorn, wie bei Leuten, bei denen zu Hause „Friede - Freude - Eierkuchen - Stimmung“ in der Familie herrscht.

Weiß nicht wie alt Du bist, aber ab „Ü-25“ hast Du bessere Chancen beim Amt!

Hallo,

solange man unter 25 Jahren ist und von zu Hause auszieht, kann man in der Regel nicht mit Leistungen der ARGE rechnen, da die Eltern erziehungsberechtigt sind.

Arbeitslosengeld II ist eine Leistung, die aus Steuermitteln finanziert wird und nicht dafür vorgesehen, dass Jugendliche auf Kosten anderer in eine eigene Wohung ziehen.

Gruß

Hallo!

Nachdem viele junge Menschen ausgezogen sind und sich das alles vom Staat finanzieren ließen wurde eine neue Regelung getroffen. U-25-jährige dürfen nur noch in Härtefällen ausziehen.
Zur Zusicherung ist der kommunale Träger nur dann verpflichtet, wenn:

  • der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
  • der Bezug der Wohnung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
  • ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Viele Grüße,
Nicole

Da kann ich leider nicht helfen, aber wenn Du über 18 bist, wieso sollen dann die Eltern mitkommen??? Blödsinn

hallo,
eine eigene wohnung unter 25 jahren wird nur unter bestimmten voraussetzungen gewährt. wie z.b. unzumutbare verhältnisse zu hause, jobbedingt, unzureichender wohnraum usw.
einfach mal antrag stellen, mehr wie ablehnen können sie den ja nicht.

lg
sierra

Hallo,
wenn du unter 25 bist darfst du nicht ohne besonderen Grund bei deinen Eltern ausziehen.
siehe hierzu:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=pla…

l.G.

sorry.kann leider nicht weiter helfen

grundsätzlich hast du keinen anspruch auf eine eigenen wohnung wenn nicht triftige gründe zum auszug vorliegen…
so ist hartz4