hartz4 und einbürgerung

hallo zusammen:
ich bin ein nicht EU ausländer, bin fast 8 jahren in deutschland und somit den anspruch auf einbürgerung bald haben werde.ich habe vor kurzem mein job verloren, jetzt meine frage , es ist mir bewusst das ich ohne eigenes einkommen(arbeit) null chance habe die staatsangehörigkeit zu bekommen.wenn ich hartz4 beantrage wird das auch meine einbürgerung gefährden selbst wenn ich danach und zwar zur zeitpunkt der beantragung einen neuen job habe?
oder spielt es nur eine rolle wenn ich die einbürgerung während ich hartz4 beziehe beantrage?
danke schön

Hallo,
für Arbeitslosengeld II ist es zunächst egal,
zunächst muss erstmal geklärt werden wer für Sie zuständig ist.

Wenn Sie länger als 1 Jahr innerhalb von 2 Jahren versicherungpflichtig beschäftigt waren, haben Sie zunächst mal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

oder

das Asylamt ist für Sie zuständig, es kommt darauf an nach welchen §§ Ihr Aufenthaltberechtigung ausgestellt wurde.

MfG

hallo:
ich habe eine niederlassungserlaubnis und habe erst in dezember das arbeiten angefangen dh. leider kein volles jahr…

hallo nochmal also ich habe eine niederlassungserlaubnis §28 Abs. 2 AufenthG in den letzten 2 jahren habe ich nicht als versicherungspflichtig gearbeitet da ich noch studiert habe, konnte ich nur auf 400 euro basis arbeiten.
danke.

Hallo,

leider kann ich keine fundierte Auskunft geben, da ich in dieser Materie leider keine Ahnung habe.

Gruß Beastyboy

Hallo,
ob Sie nun Arbeitslosengeld II beantragen oder nicht, dürfte nicht zum Nachteil einer Einbürgerung sein.

Am besten Sie erkundigen sich beim Ausländeramt, da ich mich leider in der Richtigung nicht richtig auskenne.

Da Sie nicht versicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Sie Grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II, außer Sie haben Anspruch beim Ausländeramt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einwenig weiter helfen.

MfG

wenn ich

hartz4 beantrage wird das auch meine einbürgerung gefährden
selbst wenn ich danach und zwar zur zeitpunkt der beantragung
einen neuen job habe?
oder spielt es nur eine rolle wenn ich die einbürgerung
während ich hartz4 beziehe beantrage?
danke schön

Stelle diese Frage doch mal hier:
www.elo-forum.org

Mit Einbürgerung kenne ich mich leider nicht aus

Hallo, soweit mir bekannt ist gibt es keine starre Regel. Es ist gölaube ich eine Einzelfallentscheidung ob Zeiten der Arbeitslosigkeit zur Ablehnung führen. Für die Entscheidung heranzuziehen wäre sicher die Dauer der Leistungen und der Grund. Ist der Grund selbstverschuldet (z.B. Kündigung durch Fehlzeiten beim Arbeitgeber)oder die Dauer länger als ein paar Monate wäre das sicher ein Ausschlußgrund.
Arbeitslosengeld2 ist eine „Nothilfeleistung“. einmalig 2 Monate unverschuldet (!) in Not geraten zu sein ist vermutlich kein Beinbruch, längere Zeiten führen aber tatsächlich oft zum Ausschluß.

Gruß
D.L.

Hallo. Tut mir leid, auf diese Frage kann ich Ihnen leider keine Antwort geben, da ich davon keine Ahnung habe.

Viel Glück trotzdem!

Mfg

Hallo Makito,

also ich habe auch eine Einbürgerung vor ca. 4 Jahren gemacht und ich wurde nicht nach meinem Gehalt oder beruflichem Wege gefragt. Meiner Meinung nach dürfte dir hier Hartz4 nicht im Wege stehen.

Hallo Tito Makito,
Dein Problem scheint ziemlich speziell zu sein. Aber lies
doch mal hier nach…
Viel Glück, Tina

http://www.migrationsrecht.net/beitraege-zum-auslaen…
und-zuwanderungsgesetz-reformflut-frbeitslose-migranten/seite-3.html

ich glaub du musst ein verdienstnachweis mitbringen, oder vllt ist es so in anderen bundesländer dass mann keinen beweis vorzeigen muss…

Also,bin schon länger nicht mehr in dem Bereich tätig, aber sicher ist, wenn Du arbeitest spielt es für die Eb keine Rolle mehr, wenn du Hartz 4 bezogen hast.

vielen dank! das hat mir echt weiter geholfen…
mfg

Hallo,

bei Hartz IV-Bezug ist eine Einbürgerung nicht möglich. Warte daher mit der Antragstellung, bis du wieder einen Job hast. Tritt während des Einbürgerungsverfahrens ein Hartz IV Bezuge ein, wird die Bearbeitung zurückgestellt, bis du wieder einen Job hast, aber nicht unendlich lange. Hartz IV ist unschädlich, wenn der Leistungsbezug nicht zu vertreten ist. Das musst du aber nachweisen, ebenso wie nachhaltige Bemühungen für einen neuen Job.

[email protected]

Hallo tito doe von dir gestellte Frage geht zu sehr ins Auslän derrecht. Da kenne ichmich nicht so gut aus. Bitte frage andere member.Ich wünsche dir viel Glück!
zaubermaus

Hallo, also wenn der Job vor kurzem verloren ging müßte es ja AGL 1sein. Das ist eigentl. unproblematisch. Hartz4 nur dann, wenn man ohne selbstverschulden da hineingeraten ist. Gut ist, wenn man eindeutige Bemühungen nachweisen kann, einen neuen Job zu finden. Aber eben „KANN“. Der Anspruch auf Einbürgerung nach 8 Jahren besteht nur mit asreichendem Einkommen. Bei uns muss man auch die Probezeit hinter sich haben bei neuem Job. Einfach mal bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde nachfragen.