Hartz4 und gemeinsame Wohnung

Hallo zusammen,

ich habe da eine Frage die mich schon seit längerem interessiert:

Nehmen wir an: Ein Paar (nicht verheiratet) zieht zusammen in eine gemeinsame Wohnung. Einer hat einen relativ zukunftssicheren Job, der Partner(oder Partnerin) arbeitet mit Monatsverträgen/Praktika, also nicht so zukunftssicher.

Mehrere Fragen:

  1. Wenn letzterer nun irgendwann keinen Job mehr haben sollte und Hartz IV beantragen muss, bekommt diese Person dann weniger HartzIV als wenn sie alleine wohnen würde?
  2. Könnte das Amt dem HartzIV-Partner sagen, er bekomme weniger Geld, da Nicht-HartzIV-Partner ja gut verdient und die Wohnung alleine bezahlen kann?
  3. Wäre es eventuell sinnvoll, im Mietvertrag nur Nicht-HartzIV-Partner anzugeben?
  4. oder gibt es eventuell eine andre Möglichkeit, um ein solches Szenario abzuwenden?

In manchen undetaillierten Gesprächen über HartzIV sind mir Begriffe ans Ohr gedrungen, wie „Bedarfsgemeinschaft“ und eine unterschiedliche Behandlung bei HartzIV als z.B. bei einer WG. Findet das anwendung in meinem theoretischen beispiel von oben?

Danke für sämtliche Infos hierzu :smile:

Hallo

Hallo zusammen,

ich habe da eine Frage die mich schon seit längerem
interessiert:

Nehmen wir an: Ein Paar (nicht verheiratet) zieht zusammen in
eine gemeinsame Wohnung. Einer hat einen relativ
zukunftssicheren Job, der Partner(oder Partnerin) arbeitet mit
Monatsverträgen/Praktika, also nicht so zukunftssicher.

Mehrere Fragen:

  1. Wenn letzterer nun irgendwann keinen Job mehr haben sollte
    und Hartz IV beantragen muss, bekommt diese Person dann
    weniger HartzIV als wenn sie alleine wohnen würde?

bestimmt

  1. Könnte das Amt dem HartzIV-Partner sagen, er bekomme
    weniger Geld, da Nicht-HartzIV-Partner ja gut verdient und die
    Wohnung alleine bezahlen kann?

Wenn betsimmte Verdienstgrenzen überschritten werden, mit Sicherheit. Die Grenze liegt so um die 1100€s bei 2 Nasen :wink:

  1. Wäre es eventuell sinnvoll, im Mietvertrag nur
    Nicht-HartzIV-Partner anzugeben?

Das Amt wird es sehr genau prüfen…

  1. oder gibt es eventuell eine andre Möglichkeit, um ein
    solches Szenario abzuwenden?

garnicht erst zusammenziehen, wenn sowas im Raum steht

In manchen undetaillierten Gesprächen über HartzIV sind mir
Begriffe ans Ohr gedrungen, wie „Bedarfsgemeinschaft“ und eine
unterschiedliche Behandlung bei HartzIV als z.B. bei einer WG.
Findet das anwendung in meinem theoretischen beispiel von
oben?

Die Begriffe finden immer Anwendung…

Danke für sämtliche Infos hierzu :smile:

LG
Mikesch

Hallo

  1. Wenn letzterer nun irgendwann keinen Job mehr haben sollte
    und Hartz IV beantragen muss, bekommt diese Person dann
    weniger HartzIV als wenn sie alleine wohnen würde?

bestimmt

Das stimmt nicht immer. Meines Wissens ist der augenblickliche Stand der Dinge so, dass man von einer eheänlichen Gemeinschaft ausgeht, wenn das Paar mindestens ein Jahr zusammenwohnt, gemeinsame Kinder hat oder gemeinsame Kasse macht. Ansonsten nicht so unbedingt.

Natürlich kann man auch länger mit einem gegengeschlechtlichen Mitbewohner zusammenwohnen, ohne dass es eine eheähnliche Gemeinschaft wäre. Ich vermute aber, dass man eine offizielle Anerkennung dieser Tatsache per Gerichtsverfahren und entsprechendem Aufwand durchsetzen müsste.

  1. Könnte das Amt dem HartzIV-Partner sagen, er bekomme
    weniger Geld, da Nicht-HartzIV-Partner ja gut verdient und die
    Wohnung alleine bezahlen kann?

Das mit der Wohnung spielt keine spezielle Rolle. Entweder wird man als Bedarfsgemeinschaft behandelt oder nicht. Wenn ja, dann wird auch das Einkommen des Partners genauso berechnet wie bei einem ALG-II-Empfänger. Kann sogar sein, dass der sein eventuelles Vermögen einsetzen müsste, das weiß ich aber nicht ganz genau.

Wenn betsimmte Verdienstgrenzen überschritten werden, mit
Sicherheit. Die Grenze liegt so um die 1100€s bei 2 Nasen :wink:

Das kommt aber auf die Höhe der Miete an.
Und das gesamte Einkommen muss auch nicht eingesetzt werden, ein gewisser Prozentsatz von ca. 15 - 20 % darf immer abgesetzt werden, abgesehen von dem Grundfreibetrag von 100,-. Eine Einzelperson bekommt sogar erst bei ca. 1600,- Euro Einkommen gar kein ALG II mehr, habe ich mal gelesen.

  1. Wäre es eventuell sinnvoll, im Mietvertrag nur
    Nicht-HartzIV-Partner anzugeben?

Eventuell wäre es sinnvoll, eine Wohngemeinschaft zu gründen.
Irgendwas Inoffizielles zu tun ist generell nicht sinnvoll, alleine schon wegen des Stresses, den man dadurch hat, und wegen der daraus folgenden Erpressbarkeit.

Wenn der Nicht-HartzIV-Partner definitiv nicht bereit wäre, für den anderen den Lebensunterhalt zu bezahlen, ist meiner Meinung nach keine eheähnliche Gemeinschaft gegeben. Ihre Existenz hängt per Definitionem jedenfalls von der Bereitschaft ab, füreinander einzustehen.

Diese Bereitschaft wird aber pauschal angenommen, wenn: (siehe oben).

Viele Grüße
Simsy

PS: Lebensunterhalt vom Partner kann man ja nicht einklagen. Er ist - solange jedenfalls kein Kind da ist - nicht dazu verpflichtet, für den anderen zu zahlen. Es hängt also von dessen freiem Willen ab, ob er zahlen will oder nicht.

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Hallo Simsy

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Und das gesamte Einkommen muss auch nicht eingesetzt werden,
ein gewisser Prozentsatz von ca. 15 - 20 % darf immer
abgesetzt werden, abgesehen von dem Grundfreibetrag von 100,-.
Eine Einzelperson bekommt sogar erst bei ca. 1600,- Euro
Einkommen gar kein ALG II mehr, habe ich mal gelesen.

Jeder Single unter 1600€s netto hätte demnach Anspruch auf H4 Aufstockung??? Das glaubst du doch wohl selbst nicht :wink:, Der Regelsatz beträgt 347€s + sagen wir mal 300€s an Miete macht 600€s. Jemand mit 1200€s netto ist da schon aber doppelt drüber, nur mal so nebenbei bemerkt

LG
Mikesch

Hallo zusammen,

danke für eure Infos.
Eine kleine generelle Frage hätte ich noch:

Wenn beide im Vertrag stehen und wirklich ein Paar sind, bekommt dann „HartzIV-Partner“ in jedem Fall Geld (mit oben besprochenen Abzügen) oder ab einem bestimmten Verdienst von „Nicht-HartzIV-Partner“ gar keine Zuschüsse mehr?

Wenn ersteres zutrifft: Wie viel bekommt diese Person dann weniger als wenn Sie in einer SingleWohnung leben würde?

Wenn zweiteres zutrifft: Ab welchem Gehalt von „Nicht-HartzIV-Partner“ bekommt „HartzIV-Partner“ garnix mehr?

nabend

Regelsatz 600 + Miete was drüber ist gibts nix mehr …

jeder sollte froh sein, wenn er sich damit nicht rumschlagen muss

Der Kater

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Hallo

Wenn beide im Vertrag stehen und wirklich ein Paar sind,
bekommt dann „HartzIV-Partner“ in jedem Fall Geld (mit oben
besprochenen Abzügen) oder ab einem bestimmten Verdienst von
„Nicht-HartzIV-Partner“ gar keine Zuschüsse mehr?

Wie gesagt, ein Jahr lang können sie bestimmt sagen, dass sie keine eheähnliche Gemeinschaft bilden.

Danach natürlich ja, genau, ab einem bestimmten Verdienst gibt es nix mehr. Aber wie hoch der sein muss, weiß ich nicht. Kann übrigens gut sein, dass auch die ARGE-Mitarbeiter das nicht so genau wissen. Die HartzIV-Bescheide sind sehr sehr oft fehlerhaft. Übrigens gibt es etliche HartzIV-Rechner im Internet, die aber anscheinend auch zum großen Teil fehlerhaft sind.

Wenn ersteres zutrifft: Wie viel bekommt diese Person dann
weniger als wenn Sie in einer SingleWohnung leben würde?

Das kommt doch auf den Verdienst an! In einer Single-Wohnung bekommt sie, wenn sie kein Nebenverdienst hat, ca. 345,- Euro + Warmmiete incl. Nebenkosten, wenn diese Mietkosten nicht zu hoch sind.

Wenn zweiteres zutrifft: Ab welchem Gehalt von
„Nicht-HartzIV-Partner“ bekommt „HartzIV-Partner“ garnix mehr?

Weiß ich nicht, ist vielleicht recht kompliziert. Ich bin mir auch nicht sicher, ob der ganz genauso behandelt wird wie einer, der selbst HartzIV bekommt. Bitte bei tacheles-sozialhilfe.de nachfragen, da weiß es evtl. irgendjemand, oder auch hier die Spezialisten.

Viele Grüße
Simsy

Danke für die Antort, aber mit dem Satz „Regelsatz 600 + Miete was drüber ist gibts nix mehr …“ kann ich leider nichts anfangen… Bin absolut neu auf dem ganzen Gebiet, alles nur Theorie für mich…

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Danke, ich such mal nach so nem Rechner :smile:
Ich frag mich einfach, ob Person1 kein HartzIV mehr bekommt, wenn Person2 viel Geld (sagen wir über 1700 netto, oder übertrieben: ein paar tausend euro verdient) oder ob Person1 „einfach nur ein bisschen weniger“ HartzIV bekommt…

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Hallo

Danke für die Antort, aber mit dem Satz „Regelsatz 600 + Miete
was drüber ist gibts nix mehr …“ kann ich leider nichts
anfangen…

Das stimmt auch nicht.

Wie es bei Paaren ist, weiß ich nicht ganz so genau, aber der Regelsatz beträgt für eine Person schon ca. 345 Euro (außer die Miete, die wird noch zusätzlich bezahlt). Wenn diese Person 100 Euro im Monat verdient (durch Erwerbsarbeit, nicht durch Zinseinnahmen oder so), hat sie keinerlei Abzüge. Man kann doch wohl annehmen, dass das auch für den verdienenden Partner gilt.

Wenn diese Person 200 Euro verdient, so sind 100 Euro frei, von den weiteren 100 Euro muss sie 80 % für ihren Lebensunterhalt verwenden, die restlichen 20 % bekommt sie weiterhin von der Arge (Ich weiß aber nicht genau, ob ich hier auf dem neuesten Stand bin). Sie bekommt also (außer der Miete) vom Arbeitgeber 200 Euro und von der Arge 345 - 80 = 265 Euro. Bei einem Einkommen von 800 Euro könnten 100 + 700 x 20% = 240 abgesetzt werden, d. h. diesen Betrag würde derjenige noch zusätzlich bekommen Usw.

Von dem, was man über 800,- Euro verdient, muss man 90 % für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen.

Das geht ungefähr so weiter, aber nicht ganz unbegrenzt. Wie gesagt, ich hab als Obergrenze mal 1600 Euro gelesen, aber jetzt auch mal 1200, und wie das bei 2 Personen ist, weiß ich nicht. Im Moment bin ich mir auch nicht sicher, ob man ab einem Einkommen von 800 von dem gesamten Betrag 90 % einsetzen muss, oder ob man die 100 Euro weiterhin absetzen darf, wie auch die 20 % der ersten 800 Euro.

Wenn das so ist, dann wäre es auf jeden Fall ein Fehler, bisschen mehr als 1200 Euro zu verdienen, denn dann hätte man deutlich weniger als wenn man ein bisschen drunter bleibt.

Dass das hier so alles stimmt, bezweifele ich selbst, weil mir einiges merkwürdig vorkommt. Aber vom Prinzip her kann man so einiges an Einkommen haben, bevor man gar kein ALG II mehr bekommt.

Es gibt jedenfalls bestimmt unzählige Personen, die aufstockendes ALG II kriegen könnten, aber nichts davon ahnen.

Viele Grüße
Simsy