Hallo zusammen,
ich habe da eine Frage die mich schon seit längerem interessiert:
Nehmen wir an: Ein Paar (nicht verheiratet) zieht zusammen in eine gemeinsame Wohnung. Einer hat einen relativ zukunftssicheren Job, der Partner(oder Partnerin) arbeitet mit Monatsverträgen/Praktika, also nicht so zukunftssicher.
Mehrere Fragen:
- Wenn letzterer nun irgendwann keinen Job mehr haben sollte und Hartz IV beantragen muss, bekommt diese Person dann weniger HartzIV als wenn sie alleine wohnen würde?
- Könnte das Amt dem HartzIV-Partner sagen, er bekomme weniger Geld, da Nicht-HartzIV-Partner ja gut verdient und die Wohnung alleine bezahlen kann?
- Wäre es eventuell sinnvoll, im Mietvertrag nur Nicht-HartzIV-Partner anzugeben?
- oder gibt es eventuell eine andre Möglichkeit, um ein solches Szenario abzuwenden?
In manchen undetaillierten Gesprächen über HartzIV sind mir Begriffe ans Ohr gedrungen, wie „Bedarfsgemeinschaft“ und eine unterschiedliche Behandlung bei HartzIV als z.B. bei einer WG. Findet das anwendung in meinem theoretischen beispiel von oben?
Danke für sämtliche Infos hierzu 
