Hartz4 und Kindergeld

Hallo Leute,
mein Sohn befindet sich in Ausbildung und hat eine eigene Wohnung.
Nun wollte er Kindergeld beantragen, und er hat die auskunft bekommen, das nur die Eltern dies dürfen.Da ich aber ALG2 bekomme hier meine Frage:Wenn ich Kindergeld für meinen Sohn beantrage wird es dann von meinem ALG2 abgezogen,als Einkommen?
Vielen Dank für eure Mühe.

Auch hallo.

mein Sohn befindet sich in Ausbildung und hat eine eigene
Wohnung.
Nun wollte er Kindergeld beantragen, und er hat die auskunft
bekommen, das nur die Eltern dies dürfen(*).Da ich aber ALG2

(*)stimmt

bekomme hier meine Frage:Wenn ich Kindergeld für meinen Sohn
beantrage wird es dann von meinem ALG2 abgezogen,als
Einkommen?

Auch als ALGII-Empfänger(in) kann man einen gewissen Zuverdienst bekommen. Siehe http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/570/37…
oder einen der anderen 42 Beiträge.

HTH
mfg M.L.

Hallo,

Kindergeld stellt keine Einnahme zum Lebensunterhalt dar, dürfte insofern auch nicht angerechnet werden.

Horst

Auch als ALGII-Empfänger(in) kann man einen gewissen
Zuverdienst bekommen.

Kindergeld ist aber kein Zuverdienst.

Gruß
Nelly

Kindergeld stellt keine Einnahme zum Lebensunterhalt dar,
dürfte insofern auch nicht angerechnet werden.

Das ist falsch. Kindergeld wird als Einkommen angerechnet. Näheres siehe meine Antwort an die Fragestellerin.

Gruß
Nelly

Hallo,

Kindergeld wird bei ALG 2 grundsätzlich als Einkommen angerechnet. Bei minderjährigen Kindern wird es als Einkommen des Kindes angerechnet, sofern das Kind das Geld für seinen Lebensunterhalt benötigt. Ansonsten wird es dem Kindergeldberechtigten (i.d.R. Vater oder Mutter)als Einkommen angerechnet.

Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld dem KG-Berechtigten als Einkommen angerechnet, es sei denn, dass es auf Antrag nach § 74 EStG dem Kind ausgezahlt wird.

§ 74 EStG lautet:
Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Kindergeld kann an Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrages, der sich bei entsprechender Anwendung des § 76 ergibt, ausgezahlt werden. Dies gilt auch, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind Unterhalt gewährt.


Das heißt, wenn dein Sohn das Kindergeld für seinen eigenen Lebensunterhalt benötigt, weil seine Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, dann kann er einen Antrag stellen, dass ihm das KG ausgezahlt wird. Den Antrag auf KG musst aber trotzdem DU stellen. Wenn er das KG nachweislich für seinen Lebensunterhalt benötigt, darf es dir auf dein ALG 2 nicht angerechnet werden.

Gruß
Nelly

Hallo,

Kindergeld wird bei ALG 2 grundsätzlich als Einkommen
angerechnet. Bei minderjährigen Kindern wird es als Einkommen
des Kindes angerechnet, sofern das Kind das Geld für seinen
Lebensunterhalt benötigt. Ansonsten wird es dem
Kindergeldberechtigten (i.d.R. Vater oder Mutter)als Einkommen
angerechnet.

Hallo Nelly,

ja, ich glaub dir das gerne. Aber ich hab hier die Einkommenstabelle aus dem SGB. Da steht beim Kindergeld, dass es weder zum Gesamteinkommen noch zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt zählt.
Wieso steht denn da nicht, dass es beim ALG II doch dazu zählt?
Dient das zur allgemeinen Verwirrung?

Horst

Hallo Nelly,

ja, ich glaub dir das gerne. Aber ich hab hier die
Einkommenstabelle aus dem SGB. Da steht beim Kindergeld, dass
es weder zum Gesamteinkommen noch zu den Einnahmen zum
Lebensunterhalt zählt.
Wieso steht denn da nicht, dass es beim ALG II doch dazu
zählt?
Dient das zur allgemeinen Verwirrung?

Horst

Hallo Horst,

  1. Was gilt alles als „Einkommen“?
    Grundsätzlich zählen alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Vorteilen zum Einkommen, z.B.:
    • Einnahmen aus Arbeit (selbstständig oder abhängig)
    • Unterhaltsleistungen
    • Arbeitslosengeld oder Krankengeld
    • Kapital- und Zinserträge
    • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    • Kindergeld

aus: http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/73fra…

73 Fragen und Antworten zu ALG II.

Gruß Rotraut

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