Hartz4 und Krankenversicherung

Hallo,
ich habe von einem Bekannten gehört, daß er demnächst, wenn er inzwischen ein Jahr arbeitslos ist, durch Hartz4 keine Krankenversicherung mehr habe. Er müsse sich dann privat versichern. Dazu ist zu sagen, daß seine Frau Arbeit hat (was sie verdient, weiß ich aber nicht).
Stimmt das und hat sich durch Hartz4 daran gegenüber früher was geändert?

Gruß und danke im Voraus
Axel

mit Hartz IV wird aus der bisherigen Arbeitslosenhilfe (als Anschluss an das eigentliche Arbeitslosengeld = ALG I) das Arbeitslosengeld II (ALG II). Ab 01.01 bekommen auch arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger ALG II, also alle, die mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten können.

Bezieher von ALG II werden Pflichtmitglieder in der GKV (incl. Pflegepflichtvers.). Das gilt auch für bisher PKV-Versicherte (auch über 55!).

Der Beitrag wird vom Bund getragen und beträgt voraussichtlich 139,90€.

Eine Befreiung von der GKV-Pflicht ist möglich, wenn in den letzten 5 Jahren vor Leistungsbeginn keine gesetzliche Krankenversicherung bestand. Soweit sich das ALG II nahtlos an das vorausgehende ALG I anschließt und bereits eine Befreiung von der GKV-Pflicht erfolgt ist, ist ein erneuter Befreiungsantrag nicht erforderlich.

Nicht erwerbsfähige Sozialhilfebezieher und Asylbewerber werden schon jetzt von einer gesetzlichen Krankenversicherung betreut und bekommen eine Versichertenkarte (Chipkarte). Damit sind sie zwar nicht Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse, ihnen stehen jedoch Leistungen offen wie allen anderen gesetzlich Versicherten. Hier ändert sich mit Hartz IV nichts.

Eine Befreiung ist hier ebenfalls möglich.

Also keine Panik!

Danke! So war mir das auch bekannt. (owt)
-nix-