Hallo.
Problem:
2 Personen-Haushalt. Einer ist Verdienender seit Anfang Dezember, der andere Hartz 4-Empfänger. Wie hoch darf das Einkommen sein, damit der Bedürftige weiterhin sein Geld bekommt?
Hallo!
Der Empfänger von ALG II ist verpflichtet, der ARGE das Einkommen des anderen Haushaltsmitglieds unverzüglich mitzuteilen, wenn es sich um eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft handelt.
Die ARGE wird dann unter Berücksichtigung des Einkommens über die Weiterzahlung des ALG II entscheiden.
Gruß, Franz
Hallo
Lösung: Damit der Bedürftige weiter sein Geld bekommt sollte der Verdienende schnellstens damit aufhören. Alles andere führt zu Abzügen beim Bedürftigen…
LG
Mikesch
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Hallo
Hallo.
Problem:
2 Personen-Haushalt. Einer ist Verdienender seit Anfang
Dezember, der andere Hartz 4-Empfänger. Wie hoch darf das
Einkommen sein, damit der Bedürftige weiterhin sein Geld
bekommt?Lösung:
Lösung wofür? hier wurde doch einfach nur nach einem Betrag [€/Monat] gefragt?!
Damit der Bedürftige weiter sein Geld bekommt sollte
„sein Geld“?
der Verdienende schnellstens damit aufhören.
Womit aufhören?
Alles andere führt zu Abzügen beim Bedürftigen…
umfassende staatliche Alimantation ist schließlich ein uneingeschränktes Grundrecht?
Greetz, Bommel
Die sollten estmal feststellen, ob sie eine eheähnliche Gemeinschaft darstellen.
Viele Grüße
Simsy
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hi
2 Personen-Haushalt. Einer ist Verdienender seit Anfang
Dezember, der andere Hartz 4-Empfänger. Wie hoch darf das
Einkommen sein, damit der Bedürftige weiterhin sein Geld
bekommt?
der Bedürftige bekommt immer „SEIN“ Geld - entweder von der ARGE oder von seinem ihm gegenüber unterhaltspflichtigen Lebensgefährten
Gruß H.