Hartz4 und Umzug

Hallo,

habe folgende Frage.
Ich habe im Dezember 2010 meine jetzige Wohnung gekündigt zum 31.03.2011 und im Januar eine neue Wohnung gefunden und zugesagt. Diese gilt ab 01.04.2011. Damals war ich noch in Arbeit und wusste auch nichts, das diese bald (13.02.2011) vorbei sein würde.
Ich habe am 14.02.2011 einen Antrag auf ALG2 gestellt und am 04.03.2011 abgegeben (ging nicht eher, da ich so lange auf die Arbeitsbescheinigung warten musste).
Ich bin somit bis 31.03.2011 in meinem jetzigen Landeskreis gemeldet und ziehe aber zum 01.04.2011 in einen anderen Landeskreis und will mich daher dort auch melden und muss den Antrag neu ausfüllen.
Auf dem Amt sagte mir eine Frau das ich eine Bestätigung meiner jetzigen Agentur brauche um mich bei der neuen Anmelden zu können, was auch kein Problem ist, denn ich habe meinen neuen Mietvertag mit einer Begründung zu der Frau gefaxt und sie will ihr OK darunter geben.

Meine Fragen sind nun:

  1. Steht mir für den Zeitraum vom 14.02.2011 bis 31.03.2011 bei meinem aktuellen Arbeitsamt noch Geld zu, da ich ja im Februar noch Lohn in Höhe von 928 Euro von meinem letzten Arbeitgeber bekommen hab und Ende März nochmal für den halben Februar ca. 450 Euro bekomme.

  2. Wann kann ich mich bei meiner neuen Arbeitsegentur melden, das ich ab 01.04.2011 dort gemeldet bin (mein jetziger Antrag ist ja noch in bearbeitung).

  3. Übernimmt dann das neue Amt meine Mietkosten und die Kaution? (Miete: 300 Euro warm, 460 Euro Kaution).

  4. Ist das Amt verpflichtet mir Geld zu zahlen bzw. das neue Amt ab 01.04.2011 meine Miete zu übernehmen?

Das Problem ist eben, das ich derzeit noch eine 70m² Wohnung habe, die ich ja gekündigt habe zum 31.03.2011. Ich habe bis Dezember 2010 mit meiner Ex FReundin darin gewohnt und nach der Trennung sofort gekündigt.
Durch die ganzen hoehen Kosten etc. habe ich jetzt keine Rücklagen mehr und kann aus eigener Tasche die Miete und Kaution für die neue Wohnung nicht zahlen, wenn das jetzige Amt mir den Bescheid vielleicht Ablehnt.

Würd mich freuen, wenn mir jemand antworten kann. Ich hoffe ich habe mich relativ gut ausdrücken können, damit der Sachverhalt verständlich ist.

Liebe Grüße
Renè

  1. Da Sie in Januar noch Gehalt bezogen haben und je nach dem wie viel Sie davon noch auf dem Konto haben gibt es entweder nur einen Teil oder gar nichts. Die Folgemonate darauf gibt es dann was vom alten Amt.

  2. So schnell wie nur möglich dort Anmelden. Immerhin müssen die das ganze auch erst mal bearbeiten und das alles. Nicht das es zu Engpässen mit dem Geld kommt.

  3. Die Miete wird das Amt je nach dem übernehmen. Ich habe nur keine Ahnung ob Sie die vollen 300€ übernehmen oder nur einen Teil. Hier in Thüringen darf die Warmmiete eines Singles nur 275€ Betragen. Ist die Miete höher zahlt man selber drauf. Allerdings übernimmt das Amt für wenige Monate die vollen Mietkosten, allerdings muss man sich dabei nach einer günstigeren Wohnung umschauen und muss das auch beweisen können das man sich bemüht. Ob das Amt die Kaution zahlt bezweifle ich. Allerdings hatte ich bis jetzt nie so ein Fall. Ich sag mal so, kann/ muss aber nicht Übernomen werden.

  4. Ja … wie hoch die Summe aber ist sieht man erst wen man den Bescheid in den Händen hält. Davor ist es nur reine Spekulation.

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Also derzeit zahle ich 450,- Euro warm und die neue Wohnung 300,- Euro warm.
Wie gesagt, ich habe mich bereits wo ich arbeiten war um eine neue Wohnung gekümmert und zugesagt, erst dann wurde ich Arbeitslos.
Bei dem neuen Amt kann ich mich ja noch nicht melden, da ich die Bestätigung von meinem jetzigen Amt noch nicht habe, die Frau sagte, dass ich diese bräuchte, damit die beim neuen Amt wissen, dass ich nur bis 31.03.2011 dort gemeldet bin.

PS: Eine günstigere Wohnung habe ich nicht gefunden und vorallem ist diese bereits komplett renoviert und Einzugsfertig, was ich bei den anderen nicht hatte.

OK, dann bleibt ihnen nichts anderes Übrig als auf ihr altes Amt zu warten. Und mit den Papieren dann fluchs ins neue Amt damit.

da haben Sie wohl recht. ich warte mal bis mitte nächster Woche und wenn noch nichts gekommen ist, ruf ich mal an und frag nach um bissl Druck zu machen.

PS: Hab auf meinem Konto gerade mal noch 130,- Euro!!!

Noch besser wäre es, wenn ich schnell wieder Arbeit finde und ich mir mit dem Amt keine Gedanken mehr machen muss.

Danke für Ihre Hilfe :smile:

Das wäre natürlich die perfekte Lösung :wink:

Nichts zu danken.

Gruß

Hallo, guten Tag
Da kann ich leider nicht helfen.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Guten Tag.

zu 1.) wenn Sie alleinstehend sind, werden Sie im Februar wohl kein oder nur minimales Geld bekommen, in März haben Sie einen geringen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2

zu 2.) den Antrag auf Alg II so shcnell wie möglich stellen, alle anderen Termine erhalten Sie dann von dem zuständigen Jobcenter - Ihren Umzug haben Sie ja scheinbar denen schon mitgeteilt

zu 3.) ist im jeden Jobcenter anders geregelt bezgl. der Kautionsübernahme - einfach nachfragen.
Bei der Berechnung des Alg II wird immer die Miete ganz oder teilweise berücksichtigt.

zu 4.) wenn Sie hilfebedürftig sind, so wird das neue Jobcenter ab 01.04.11 Ihre Miete ganz oder teilweise übernehmen (in angemessener Höhe - ist auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch)

Hallo,

man erhält Leistungen ab dem Datum, an dem man den Antrag abgibt. Wenn einzelne Bescheinigungen fehlen: Egal - es gilt das Datum! Nachreichen kann man immer noch…
Arbeitslos melden muß man sich 3 Monate vor Ende oder wenn kürzer, unmittelbar bei Kenntnisnahme.

Bei der neuen Behörde melden Sie sich sofort - mit
Hinweis auf ihr laufendes Verfahren bei Komune xy (Durchwalh ihrer Sachbearbeiterin).

Sie bekommen im ALG-2 Leistungen zum Lebensunterhalt und Miete (kommt von der Komune), sofern die Whg. angemessen ist. Ist sie das nicht, müssen Sie die Differenz selber bezahlen. Das gilt auch für Nebenkosten außerhalb der Rahmenberechnungen.
Diese Dinge erfragen Sie bei der neuen Komune, da es hier örtliche Unterschiede gibt. Sie bekommen diese Auskunft formlos.
Wegen der Kaution: Können Sie beantragen. Kann aber sein, daß man Ihnen nur ein zinsloses Darlehen gewährt. Was das Sozialgericht dazu sagt, müssten Sie bei unbefriedigendem Verlauf ausprobieren.
Ihr Antrag muß im Groben stattgegeben werden, da Sie wohl noch arbeitsfähig sind. Der Wohnungswechsel erfolgt früher, als Ihre Kündigung. Da Verträge gemacht, bzw. gelöst worden sind, besteht keine Handlungswahl mehr.

Das beste wird jedoch sein, wenn Sie am neuen Ort möglichst bald Arbeit finden. Der Jobmarkt ist am anziehen und Sie sollten gleich checken, welche Firmen es im Umkreis von ca. 50km um den neuen Wohnort gibt.
In Leiharbeit oder Werksverträge müssen sie sich nicht pressen lassen - auch wenn man beim Amt das Gegenteil behauptet.

Grüße!

Hallo. So schnell wie möglich bei dem neuen Amt ALG2 beantragen. Dort auch die Sache mit der Wohnung klären. Kaution bekommst du sicher nicht, hättest du bei dem alten AA sicher auch nicht bekommen. Wenn die Miete in der Bemessungsgrenze liegt, bekommst du sie auch. Anteilmäßig müsstest du noch Geld vom Amt bekommen.
LG Conny

Hallo, tut mir leid, das ist nicht mein Fachgebiet, hier sind ALG2-Vorschriften im Spiel, da kenne ich mich nicht gut genug aus. Trotzdem Viel Erfolg- Gruß- Achim

Hallo,

danke für die Anfrage.

Grundsätzliche müssen Sie bei der neuen Behörde alle Anträge neu stellen und die Dokumentation einreichen.
Verweisen Sie in den Anträgen und dem formlosen Anschreiben zum Antrag darauf, dass Sie bedingt durch den Wohnungswechsel und sich dem daraus ergebenden Behördenwechsel eine Überscheidung mit der anderen Behörde ergeben hat. Benennen Sie die Behörde genau mit Anschrift und Ansprechpartner.

Wenn Sie zu dem Sachverhalt von der ehemaligen Behörde ein entsprechen. Sie sollten jedoch bei beiden Behörden persönlich vorsprechen und klären, wer von beiden jetzt welche Kosten in Form der Kaution usw. übernimmt. Lassen Sie sich alle Zusagen schriftlich geben. Nehmen Sie wenn möglich einen Zeugen zu den Gesprächen mit, damit Sie bei späteren Streitigkeiten eine bessere Ausgangslage gegenüber den Behörden haben.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo, will versuchen ein paar Hinweise zu der komplizierten Sache zu geben. Der 13. Februar ist ein ungewöhnlicher Termin, wenn es eine fristlose Kündigung war, dann gibt es auf jeden Fall Ärger mit Sperrzeit usw. Ansonsten muß erst mal beim AA normales ALG1 beantragt werden, dass steht normalerweise ab dem Tag der Meldung zu, außer bei fristloser K. Zunächst muß die Antragstellung und Leistungsgewährung vom alten AA/Jobcenter erfolgen. Erst mit dem Umzug beginnt die Zuständigkeit der neuen Behörden und damit erneute Beantragung und Bearbeitung. Mehr kann ich leider auch nicht tun. Es erscheint vielleicht überlegenswert, auf die finanzielle Lage hinzuweisen und ein kleines Darlehen zu erbitten? Viel Glück

Danke für die vielen Antworten.
Habe die Bestätigung meines aktuellen Amtes für den Umzug bekommen und beim neuen schon gemeldet. Beim neuen Amt kann ich den Antrag am 01.04.2011 abgeben, eher geht nicht, da ich mich erst 2-3 Tage Ummelden darf, da es ja ein anderer Kreis ist.

Liebe Grüße
Renè