hartz4 und zuverdienst

Hallo diedani23,
jeder in der Bedarfsgemeinschaft hat einen Freibetrag von 100 Euro.
Ich würde mit der Arge sprechen und ggf. einen Anwalt einschalten.
Der Nebenjob war hoffentlich angemeldet!?

hallo, die berechnung dürfte stimmen, weil zu berücksichtigen ist, dass ihr kindergeld bezieht, das auch als einkommen gilt. sonst wären nämlich 100 euro im monat anrechnungsfrei
viele grüße andalus

Hallo. Tut mir leid, kann aber darauf leider nicht antworten, da ich es nicht weiß. Ist ja auch schon einige Zeit vergangen und ihr habt sicherlich schon eine Antwort. LG