Hallo! Ich beziehe Hartz4 und meine Tochter (19)ist in meine Bedarfsgemeinschaft. Meine Tochter hat im Dez 2010 für ein paar stunden (12 stunden auf 3 tage verteilt)in einem Geschäft ausgeholfen (Weihnachtsgeschenke eingepackt).Sie hat 86,- Euro verdient. Heute kam Post vom Arbeitsamt. Meine Tochter muss 23,- Euro und ich 6,23 zurück zahlen.Ist das richtig? Vielen dank für euer Hilfe.
die Dani
warum sollte ich das wissen ?
Hallo!
Habt ihr denn diese Arbeit nicht angemeldet oder seid Ihr freundlicher Weise … worden?
Bitte geht in den Widerspruch, begründet Diesen, lasst Euch das Gesetz zeigen und die dazugehörige richtige Berechnung. Es ist nicht viel Geld aber Ihr habt auch nichts zu verlieren.
Erst einmal nicht zahlen.
Tschüß
P.S.
Bei 400 € Dazuverdienst darf man 160 € und bis 100 € 100 € behalten.
Tschüß, nichts gefallen lassen.
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
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Ja. Prozentual bekommt die ARGE immer vom Zuverdienst etwas ab. Schau, wenn man 400 Euro dazu verdient, bekommt man als Hartz4 - Bezieher nur 160 Euro raus. Davon dann meist noch die Fahrtkosten und die Zusatzkosten für die Haushaltsführung durch die Arbeit. Tja, lohnt es sich dann noch, arbeiten zu gehen, bei diesen Gehältern? Müsst ihr zahlen. Wenn ihr das Geld grad net habt, in Raten abstottern (die Tochter) Du wirst doch 6 Euro über haben?
Alles Gute!
Hallo,
soviel ich weiß darf man bis zu 120€ dazu verdienen,aber es kann sein das dies sich geändert hat am besten bei, gegen Hartz4 oder einen Anwalt erkundigen.
LG E. Aigner
Hallo,
ob es richtig ist weiss ich nicht. Aber es gibt den Betrag von 100,-€ den du abzugsfrei verdienen darfst, du musst es nur vorher mitteilen.
Gruß
vielen dank…
vielen dank…
P.S.
Bei 400 € Dazuverdienst darf man 160 € und bis 100 € 100 €
behalten.
Tschüß, nichts gefallen lassen.
Bitte.
vielen dank…
Danke für die schnelle Antwort. es geht mir nicht um die 6 Euro, ich finde das nur schade das kinder die sich ein klein wenig Taschengeld verdienen wollen,gerade kurz vor weihnachten, auch noch bestraft werden.
ganz liebe grüße
die dani
Dani, hallo. Ich kann das nur zu gut nachempfinden! Wie du schon sagst, die Kinder geben sich Mühe und „Vater“ Staat hält gleich die Hand auf. Enttäuschend und traurig! Aber wir sind klein - wir sind viele - aber passieren tut leider nichts. So freue dich doch (oh - Zynismusfaktor on) Dass die Griechen es wenigstens richtig machen: Jammern auf höchstem Niveau und demonstrieren und kassieren! Wir sind zu einer Bananenrepublik verkommen! Danke an die Ossies und deren Vorturnerin.
Last Euch nicht entmutigen - irgendwann hat wieder das Volk die Macht!
würde in Widerspruch gehe, da soweit wie ich weiß die anrechnungsfreie Grenze bei 100€ liegt.
Ich würde mir einen Termin geben lassen und versuchen es in Ruhe zu klären, wenn alles nicht hilft Widerspruch einlegen.
Bedenke den Dreisatz!!!
Warum ist Das so?
Wo steht das?
Geben Sie mir das schriftlich!
Wünsche viel Erfolg
du musst jeden verdienst beim Amt anzeigen , es ist so das du ca.100,00€uro zu verdienen darfst ohne das es angerechnet wird.Frage bei der Arge nach warum ihr zurück zahlen musst.
Hallo,
für den Hinzuverdient bei Harz4 gibt es genaue Regeln der Anrechnung.
Dabei gilt grundsätzlich: 100€ monatlich sind ein pauschaler Freibetrag…
Schreiben Sie schnell einen Wiederspruch, indem Sie freundlich darauf hinweisen, daß die Tochter für den betreffenden Monat den Freibetrag in Höhe von € 100,- in Anspruch nimmt.
Sollte das Amt daraufhin eine neue Argumentation parat haben, wäre ich gespannt auf deren inhaltliche Begründung!
Da muss ich leider passen, denn wie mir bekannt ist kann man bis 180 EU dazu verdienen ohne das was abgezogen wird.
dazuverdienstkrenze bei harz 4 liegt glaub ich bei 100 €uro…mach dich mal kundig…ganz genau weis ich es nicht…lg.
Hallo,
da kann man so nichts zu sagen bzw. nichts ausrechnen, da von euch beiden nicht sämtliche (!) Einkommen und Bedarfe genannt sind.
Daher nur grundsätzlich:
Bis 25 Jahren gehört deine Tochter solange zu deiner BG, wie sie ihren eigenen Bedarf nicht mit eigenem anrechenbaren Einkommen decken kann.
Ihr Bedarf setzt sich zusammen aus ihrem Regelsatz plus ihren kopfanteiligen Unterkunftskosten (plus ihren evtl. Mehrbedarfen, z.B. bei chronischer Erkrankung).
Ihr anrechenbares (!) Einkommen darf nur auf ihren EIGENEN Bedarf angerechnet werden - nicht auf die Bedarfe der anderen BG-Mitglieder (da Kinder ihren Verwandten gegenüber nicht unterhaltspflichtig sind im SGB II-Rechtsbereich).
Einzige Ausnahme, sofern deine Tochter noch Kindergeld bekommt: Wenn ihr anrechenbares Einkommen höher ist als ihr eigener Bedarf, dann darf der Teil ihres Kindergeldes, den sie NICHT mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt, als Einkommen übertragen werden auf den kindergeldberechtigten Elternteil ihrer BG, und wird dann bei ihm entsprechend als „sonstiges Einkommen“ auf die ALG2-Leistung angerechnet (ggf. mit 30 Euro Freibetrag).
Die „ersten“ 100 Euro Erwerbseinkommen deiner Tochter bleiben anrechnungsfrei (Grundfreibetrag):
Berechnung bei Minijob: http://hartz.info/index.php?topic=1166.0
Falls deine Tochter noch Schülerin an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenen Schulen ist und keine Ausbildungsvergütung erhält, darf sie innerhalb der Schulferien in einem Zeitraum von max. 4 Wochen weitere 1.200 Euro anrechnunsgfrei hinzuverdienen.
Zur Einkommensanrechnung und Freibeträgen allgemein siehe hier:
http://hartz.info/index.php?topic=17.0
Wie gesagt - man kann nichts ausrechnen, da hier Eure Gesamtdaten fehlen. Aber vermutlich (!) ist es so, dass deine Tochter durch eigenes anrechenbares Einkommen (z.B. Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, Jobeinkommen) ihren Bedarf gedeckt hat und zu viel ALG2 bezogen hat (das sie nun zurückerstatten muss) - und dass ihr nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigter Kindergeld-Überhang auf dich übertragen wurde und als Einkommen auf deine ALG2-Leistung angerechnet wurde.
Den Bescheid kann man sich aber beim Jobcenter genau erklären lassen - sie stehen in der Auskunftspflicht.
Ansonsten mal bei einer Erwerbslosen- /Sozialhilfeberatungsstelle nachfragen, oder den Bescheid anonymisiert im Forum „hartz.info“ hochladen und überprüfen lassen.
Falls die Berechnung nicht stimmt und eure Widerspruchsfrist bereits verstrichen sein sollte, könnt Ihr zwar keinen Widerspruch mehr gegen den Bescheid einlegen, aber nachwievor einen „Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X“ stellen (das geht bis 1 Jahr rückwirkend): http://hartz.info/index.php?topic=23.0
LG
Hallo,
vielen lieben dank für deine ausführliche Beantwortung meiner frage. ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen. meine Tochter besuchte zu diesem Zeitpunkt noch das Fachgymnasium. es geht mir nicht allein um die Rückzahlung des Betrages. ich finde das nur traurig wenn sich kinder , gerade in der Weihnachtszeit , nach der schule noch ein bisschen Taschengeld dazu verdienen möchten und dann kommt so etwas bei raus. was ist das für eine Motivierung? also dann doch lieber zuhause bleiben und fernsehen mit der Chipstüte in der Hand oder den ganzen tag vorm Computer sitzen? das kann doch nicht der sinn sein? jedenfalls möchte ich mich noch mal für deine tolle Beantwortung bedanken,
liebe grüße die Dani:smile: