tut mir leid, da kann ich nicht helfen
Hallo,
die ARGE ist verpflichtet, die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen; der Mietvertrag spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Dringend: Sofort zum Rechtsanwalt, kostet 20 Euro (Beratungsschein beim Amtsgericht holen).
Gruß
strandperle02
Hallo,
da deine Wohnung nicht bewohnbar ist, kann der Vermieter keine Miete verlangen.
Besteht die Möglichkeit mit deinem Bekannten einen Untermietvertrag zu machen? Dann könnte die Arge diese Miete übernehmen.
Wie würde es aussehen, wenn du dir eine neue passende Wohnung suchst, natürlich mit Abstimmung der Arge und einhalten der Kündigungsfrist der alten Wohnung?
Angaben ohne Gewähr
Gruß
Franjo
Mich wundert,dass die ARGE nicht geprüft hat, ob die Wohnung jetzt nicht zu groß für dich allein ist. Das Ganze liest sich, als ob die ARGE den Fehler gemacht hat und diesen mal wieder nicht zugeben will. Den Mietvertrag braucht man doch nur richtig zu datieren. Durch deine Mitteilung können die sich auch nicht rausreden von wegen unbekannte Sachstände.
Nach dem du widerspruch eingelegt hast und dieser abgelehnt wurde: In dem Ablehnungsbescheid muss eine Rechtsfolgebelehrung stehen. Meines Wissens muss man dann beim zuständigen Sozialgericht klagen. Das würde ich allerdings nur mit professioneller Hilfe machen.
Warum muss der Vermieter eine Mietminderung bestätigen. Wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist?? Muss nicht der Brandverursacher für die Schäden gerade stehen? Du kannst nur hoffen, dass der Brandverursacher eine Haftpflichtversicherung hat, ansonsten bekommst du wirklich ein Problem und bleibst höchstwarscheinlich auf den Kosten sitzen.
Ich hoffe ich konnte ein paar Denkanstöße geben. Ich würde einmal darüber nachdenken, ob du dich einmal rechtlich beraten läßt.