Zu erst einmal, finde ich es ganz toll, dass es diese Art von Hilfe von Ihnen zur verfügung gestellt wird, vielen dank dafür.
Mein Name ist Marco Mokado und ich bin 24 Jahre alt.
ich habe folgendes Anliegen:
Ich wurde zum 1.7.2011 arbeitslos. Da ich über einen Jahr Arbeitsnehmer war bekomme ich jetzt Alg1 in Höhe von 411 euro. zusätzlich habe ich jetzt eine Aufstockung mit alg2 beantragt. Und hier fangen die Probleme an… Ich wohnte zuvor mit meiner Freundin in einer 2zi. Wohnung die sich jedoch, kurz bevor ich arbeitslos wurde von mir getrennt hat. Da wir aber beide im Mietvertrag standen, hat sie eine Verzichtserklärung unterschrieben gehabt. Um den Mietvertrag zu ändern, braucht der Vermieter eine Bestätigung von der arge, dass die Miete übernommen wird. Beim stellen des Antrags auf agl2, hatte ich dies angegeben und die Verzichtserklärung auch beigefügt. trozdem wurde die Lebensunterhaltberechnung für zwei Personen berechnet, sodass ich zu meinen 411€ alg1, 111€ alg2 zusätzlich erhalte. Da die Miete plus Heizkosten, 465€ beträgt, bleibt mir von den 522€ nur 57€, von denen ich Strom und andere nebenkosten zu zahlen habe. Was mir natürlich im Moment unmöglich ist. Dadurch bin ich jetzt in Mietverzug geraten. Als ich daraufhin widersprochen habe, wurde ich abgewiesen, mit der Begründung, dass ich den Mietvertrag nur auf meinen namen haben sollte und erst wenn dies erfolgt ist würden die Kosten übernommen werden, allerdings ab erst ab den neuen Mietvertragsdatum, sodass ich rückwirkend keine zusätzliche Geldmittel bekommen würde. Zu allem Unglück, ist meine Wohnung am 18.08.2011, durch eine Zigarette vom Nachbarn, völlig abgebrannt. Wohne jetzt vorübergehend bei einem Bekannten, solange die Sanierungsarbeiten vorangehen. Als ich dann heute, 20.09.2011 wieder bei der Arge war, sagte man mir, dass es jetzt überhaupt keine Mietkosten übernommen werden, solange ich kein Schreiben vom Vermieter über Mietminderung vorliegen kann. Bisher gab es aber keinerlei Mietminderung, sodass ich jetzt auf den Kosten sitzenbleibe. Ich war jetzt beim Vermieter und bat ihn um ein solches Schreiben und warte nun auf die Antwort, was vermutlich noch dauern wird. Ich frage mich nun ob die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht doch, rückwirkend zum Tag der Antragsstellung, übernommen werden sollen??? Bitte Helfen sie mir.
sie hätten sofort Widerspruch einlegen sollen als die ARGE ihnen den ersten Bescheid zugeschickt hat. ich versthe auch Ihren Vermieter nicht warum der den Mietvertrag nicht auf eine person geändert hat. am besten ist sie suchen sich ne andere Wohnung und stellen neuen HartzIV antrag.solange sie bei dem Bekannten wohnen würde ich auch keine Miete zahlen. sie sollten sich mal diesbezüglich vom fachanwalt beraten lassen. sie haben anrecht auf prozesskostenbeihilfe. Solange sie noch arbeitslos gemeldet sind haben sie auch anspruch auf Wohngeld. Allerdings nicht rückwirkend. Wenn Ihre wohnung abgebrannt ist zahlt da nicht auch ihre Versicherung, falls vorhanden?
Hallo,
na das ist ja ein Problem nach dem anderen!
Also: solange Sie - wie zur Zeit - bei einem Freund wohnen, erhalten Sie natürlich keine Miete oder ähnliches von der ARGE, da Sie für diese Zeit auch keine Miete an den Vermieter zahlen müssen. Was hier ein Schreiben über eine Mietminderung soll ist mir rätselhaft?! Oder zahlen Sie etwa noch Miete??? Ich hoffe nicht!
Zu dem anderen Punkt müssen Sie mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag machen, in dem Sie der alleinige Mieter sind. Und dem neuen Mietvertrag muß die ARGE dann erst zustimmen. Nur dann übernimmt die ARGE die Mietkosten in Höhe von ca. 395,-- Euro bei bis zu maximal 45 qm für eine Person. Wenn die Miete höher ist oder die Wohnung größer ist, kann die ARGE verlangen, daß Sie sich eine entsprechende andere Wohnung suchen.
Zum Schluß noch ein gut gemeinter Rat. Kontaktieren Sie zukünftig Ihren ARGE-Berater immer, bevor Sie irgendetwas unternehmen in dieser Richtung (z.B. Mietvertrag ändern/ beim Freund wohnen usw.). Bisher haben Sie immer zuerst gehandelt und dann die ARGE informiert. Das funktioniert meistens nicht und die sehen das garnicht gerne und schalten auf stur!
Dennoch viel Glück wünscht…
siebengebirgler aus Bonn
Viele dank für die schnelle antwort,
zum thema versicherung: leider habe ich nur eine haftpflichtversicherung und keine Hausratversicherung. Die Sanierungskosten für die Wohnung wird von der Gebäudeversicherung übernommen, damit gibt es eigentlich auch keine Probleme. Wer keine Hausratversicherung hat, kann aber auch bei der arge im Falle eines Brandes eine Wohnungserstausstattung und kleidungsgeld bekommen, das ist soweit auch ok…
Eine neue Wohnung könnte ich mir jetzt nicht auf die schnelle finden in Hamburg, was aber auch nicht weiter schlimm ist, denn ich kann bereits in einem Monat wieder einziehen.
ich bin aber der meinung, dass daruch, dass ich die Verzichtserklärung der zweiten person im Mietvertrag, die ich bei der Antragsstellung mit angegeben habe, müsste die arge doch davon aussgehen, dass ich jetzt allein auf den Kosten sitzenbleibe, und der Mietvertrag in kürze geändert wird. Daher müssten die mietkosten, ab den Tag der Verzichtserklärung doch übernommen werden müssen oder etwa nicht? Ich gehe davon aus das der Vermieter jetzt auch den Vertrag ändert, sodass ich alleiniger Mieter bin. den Antrag hate ich ja am 1.7. gestellt, und die wohnung ist erst am 18.08 abgebrannt. Also selbst wenn ich ab den Zeitpunkt des Brandes keine Miete zahlen müsste,(was ich denke auch richtig wäre,)müssten doch die Kosten für den Zeitraum davor übernommen werden. Da der Antrag erst vor zwei wochen bewilligt wurde kann ich immernoch schriftlich widersprechen. (innerhalb eines Monats). Meinen Sie es würde sich lohnen?
Aha ok vielen dank nochma,
ich glaube ich werde jetzt folgendes tun.
Da ich weiterhin Miete bezahlt habe, werde ich dies vom vermieter für den Zeitraum wo ich dort nicht wohne, zurrück verlangen. Nach den Sanierungsarbeiten werde ich aber dort wieder einziehen, denn jeder denn hamburg wohnt weiß, dass es die Hölle auf erden ist sich ne Neue wohnung zu beschaffen, das kann länger dauern. Die ARGE wird zwar darauf bestehen, dass ich umziehe, oder mir einen Untermieter anschaffe, denn die wohnung ist mit 59 m² etwas zu groß, aber einfach rauschmeißen kann sie mich ja auch nicht bis ich eine geeignetere Wohnung finde. Wenn das klappt ist es erstmal eine erleichterung… Und falls ich es doch schaffe für den fehlenden zeitraum die Unterkunftskosten rückwirkend zu erhalten, sage ich euch dann bescheid wie ich es angestellt habe, denn Ich hatte ja wie gesagt die Verzichtserklärung meiner ex freundin, die sich einfach aus den staub gemacht hat, stets mit angegeben… Am besten ich such jetzt erstmal einen rechtsanwalt auf…
Bis dahin, danke Leute.
Sehr geehrter Herr Mokado
Ihre Situation ist sicherlich als sehr verzwickt zu betrachten.
Leider ist die ARGE im Recht wenn sie die Mietkosten nur zu 50% in die Berechnung nimmt, auch eine Verzichtserklärung ändert an dem tatbestand nichts.
Ein Umschreibung der Wohnung auf ihren alleinigen Namen würde das Problem vermutlich schneller lösen. Allerdings bitte entsprechende Wohnungsgröße beachten.
Ich würde ihnen daher raten:
- Unverzüglich mit dem Vermieter wegen der alleinigen Übernahme der Mietwohnung sprechen und entsprechend den Mietvertrag ändern lassen.
- Darauf achten das ihre Ex-Freundin auch ihren Wohnsitz ummeldet.
Weiter würde ich ihnen gerade im Hinblick auf ihre Wohnungskosten (inkl. Nebenkosten) mal nachzurechnen ob sie nicht besser mit dem Antrag auf Mietzuschuss fahren würden.
Ich könnte mir durchaus vorstellen das sie damit bessere Einkünfte mit weniger Auflagen erreichen könnten.
Im Netz gibt es div. Wohngeldrechner.
Mietzuschuss wird gestellt auf ihrer Kreis oder Verbandgemeinde beim Wohngeldamt.
Hoffe es hilft ihnen weiter
Hallo
da laufen anscheinend mehrere Sachen parallel nicht so ganz richtig… und da es zudem auch in den Bereich Mietrecht mit reinspielt, würde ich dir empfehlen, dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu holen (aktuellen ALG2-Bescheid und Personalausweis mitnehmen) und damit einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Mit dem Beratungsschein kostet dich das max. 10 Euro Eigenbeitrag beim Anwalt.
LG
@Hallo Marco Mokado,
danke für das Lob.
Du wirst wahrscvheinlich um einen Anwalt nicht herum kommen. Auf der Gemeinde gibt es dazu für 10€ einen Beratungsschein.
Nun zu dir.
Wie so eine Verzichtserklärung. Sie hätte mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag machen sollen.
Der Vermieter sollte schnellstens mit dir einen Mietvertrag machen. Die Arge bezahlt erst, wenn ein Mietvertrag besteht. Dabei bin ich mir sicher, dass Sie bei einem Prozess zur Zahlung verdonnert werden, weil da deine Gefährtin schon ausgezogen war, sprich ihr euch getrennt habt.
Mache deinem Vermieter klar, dass er nur Geld sehen wird, wenn der Mietvertrag geändert wurde und Du gibst ihm zur Sicherheit eine Abtretung der zu warteten Höhe, die von der Arge bezahlt wird. Damit kann er von der Arge die Mietzahlung anfordern, dass Sie direkt auf sein Konto geht.
Lege Widerspruch ein und reiche zur Sicherheit die Abmeldebescheinigung von der ehemaligen Partnerin nach.
Das geht mehr ins Mietrecht. Dabei muss der Vermieter mit dir keinen Vertrag machen. Ich meine hier sollte der Vermieter schnell reagieren, damit Du nicht solche Schwierigkeiten bekommst. Rede mal ruhig mit ihm.
Sonst Frage hier nochmals nach, da gibt es eine genauere Antwort:
http://hartz.info/index.php?topic=12332.0
mfg falkoo
Hallo,nur keine Panik,es giebt Anwälte die wersen sich um diese Angelegenheit kümmern.Brauchen Sie nicht zu zahlen.Bei der Arge versucht man immer sich um Zahlungen zu drücken.Sie versuchenes aber trotzdem haben es bei mir auch schon versucht,aber nicht mit mir.Viel Glück bis dahin.Gr.Gudrun.
Hi Marco, Dein Fall ist sehr kompliziert und ich würde Dir raten, einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen.
Hast Du gegen die Zurückweisung von wegen das das Amt es nicht anerkannt hat, dass Deine Ex-Freundin eine Verzichtserklärung unterschrieben hat, einen schriftlichen Widerspruch eingelegt? Und hat das Amt diesen Widerspruch schriftlich abgelehnt? Dann wird der Anwalt Dir sicher zur Klage raten. Kann man allein durchziehen, ist aber besser wenn Du keine Ahnung hast, daß dem Anwalt zu überlassen. Das Amt muß die Miete ab dem Zeitpunkt der Antragstellung übernehmen (bzw. Dein ALG I aufstocken)
Das nun auch noch die Wohnung abgebrannt ist, erschwert für mich die Rechtslage und daher rate ich Dir zu einem Anwalt. Kosten fallen ja auch dann an, wenn Du woanders wohnst.
Erstmal liebe Grüße und hoffentlich kriegst Du das zeitnah geregelt. Lass Dich bitte nicht abweisen bzw. unterkriegen
Winnie
Auf jeden Fall lohnt sich ein Widerspruch. Die ARGE geht wahrscheinlich davon aus das Ihre Ex Freundin noch bei ihnen wohnt, dem ist ja nicht so das würde ich mir von dem Vermieter auch schriftlich geben lassen (trotz Verzichtserklärung). Die ARGE muß die Miete entweder ganz, ab dem Tage der Antragstellung also ab dem 01.07. bezhalen oder einen Teil übernehmen + Nebenkosten da sie ja noch ALGI erhalten.
Hier kommt es daruaf an, wer diese Verzögerung zu verantworten hat.
Dass die Wohnung zu groß wäre, würde erst gelten nach Ablauf von 6 Monaten.
Natürlich, dass die Wohnung total abgebrannt ist, ändert alles. Der Vermieter will sein Geld trotzdem, wenn hier die Schuld bei einem Dritten liegt.
Seine Gebäudeversicherung zahlt ihm den Mietausfall un dir evtl eine Unterkunft. Natürlich muss geklärt werden, wer letztlich die Kosten zu tragen hat. Ist der Nachbar ausreichend versichert?
Ob sivch eine Nachzahlung ergäbe. ist wieder eine ganz andere Frage. Es wird nur sicher gestellt, dass du dein Existenzminimum zur Verfügung hast. Bei einer Nachzahlung würde das ja überschritten.
Lieber Marco,
Du hast ja echt Pech. Das tut mir Leid für Dich.
Zu den Fakten:
ALG II besteht aus:
- Angemessene, nachgewiesene Kosten der Unterkunft
- Regelsatz
- Evtl. Mehrbedarfe.
Da deine Freundin mit im Mietvertrag stand, war nicht die gesamte Summe nachgewiesen, sondern eben nur Dein Anteil. Daher kommt auch die Aussage, dass erst wenn der Mietvertrag ausschließlich auf deinen Namen läuft die gesamte Miete anerkannt werden muss. Wie es mit dieser Verzichtserklärung sich verhält kann ich nicht sagen, bitte nimm hier Rechtsberatung in Anspruch.
Strom ist verbrausabhängig und muss vom Regelsatz bestritten werden.
Da ALG II sich immer auf die akutelle Hilfebedürftigkeit bezieht ist es auch nachvollziehbar, dass wenn keine Kosten der Unterkunft entstehen (weil Du bei einem Bekannten untergekommen bist) Dir keine erstattet werden. Dass Du noch andere Verpflichtungen hast - eben den Mietvertrag - interessiert in dem Moment nicht. Allerdings denke ich, dass Du eine Wohnwertminderung von bis zu 100% beim Vermieter geltend machen kannst, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Aber bitte nimm auch hier Rechtsberatung in Anspruch.
Es gibt etlich rechtsberatungsstellen überall im Land. Schau dich bitte um.
Liebe Grüße
R.
Hei Marko,
leider verstehe ich nicht alles, was die Zahlungen betrifft. Theoretisch müßtest du doch den vollen Satz, also 374 Dinger, bekommen. Dann übernimmt das HiobCenter die angemessene Miete, wie es so schön heißt. In Berlin beträgt die für 1 Person 378 Dinger, d.h. auch die kleinsten Löcher werden für diesen Betrag vermietet. Aber das ist eine andere Baustelle.
Jedenfalls habe ich derzeit nen ähnliches Problem. Durch Explosion der Energiekosten beträt meine Miete ab 1.10. 444 EUR! Da ich aber schon über 15 Jahre Mieter bin, bekomme ich nen kleinen Bonus.
Und jetzt zu deinem Problem: Was der Typ vom Aamt gesacht hat, ist natürlich Blödsinn. Aber es gibt folgende Lösung, und zwar soll dir der Vermieter die Nebenkosten herunterrechnen. Dann muß das Aamt eben jedes Jahr 1.000 Dinger oder so nachzahlen. Ich habe mit meinem Vermieter gesprochen. Wir warten ab, was das HiobCenter zahlt, da gibts ja immer einen Ermessensspielraum, und ziehen die Differenz ab. Der Betrag wird dann auf die Betriebskostenabrechnung aufgeschlagen. Notfalls kann man auch noch das Sozialgericht bemühen, das ist die Sprache, die die vom Aamt verstehen…
LG
Martin
So…
heute war ich bei der öffentlichen Rechtsauskunft.
meine probleme gehen in den bereich Sozialrecht und Mietrecht. Es ist halt so, dass das Amt bei mir 291 Regelleistung berechnet hat, was für Personen unter 25J. die im elternhaus leben, oder Pers. unter 25J. die ohne Zustimmung des Amtes umgezogen sind. Bei meinem fall trifft beides nicht zu da, ich damal aus eigenen mitteln umgezogen bin und nix mit dem amt zu tun hatte. Dann haben die mir nur die Hälfte der Miete berechnet, weil meine ex im Mietvertrag noch stand. Wenn die das so sehen, ist es aber eine Bedarfsgemeinschaft von volljährigen Partern, was mit 328€ regelleistung zu berechnen ist. das war fehler nummer eins. Außerdem ist ja bei mir meine ex partnerin ausgezogen, und beim antragstellen habe ich das ja stets angegeben und mit ihrer verzichtserklärung belegt. Das amt bestand aber auf einen mietvertrag der nur auf mich ausgestellt ist damit sie die vollen kosten übernehmen. Dafür benötigte ich aber eine bescheinigung für die unterkunftskostenübernahme vom amt, was man natürlich nur nach der antragsstellung bekommt. Dieses sollte ich beim vermieter vorlegen damit er dann die miete rückwirkend, zum tag der verzichtserklärung ändern kann. Somit musste das Amt eigentlich davon aussgehen, dass ich alleiniger mieter bin, was auch so ist. Das heist also das die mir so oder so die miete rückwirkend nachzahlen müssen. Jetzt habe ich erstmal widerspruch geleistet und warte ab was sie sagen, falls sie wieder auf sturr stellen muss ich klagen, was übrigens für mich kostenlos ist solange ich arbeitslos bin. Und die sache mit dem Brand ist es so, dass man auf keinen fall Miete zahlen muss, wenn man nicht in der wohnung auch tatsächlich wohnt. In diesem fall muss es, soweit möglich vom Vermieter eine ersatzwohnung zur verfügung gestellt. dann müsste es eine Mietminderung geben, aber wenn es keine gibt und mann wei ich anderweitig unterkommen muss, dann zahlt man auch nicht. das heist das das amt auch da recht keine miete zu zahlen. Jedenfalls mal gucken ob ich jetzt den Mietvertrag rückwirkend auf meinen namen geändert bekomme, hoffentlich macht der vermieter jetzt auch kein theater. Ich bin aber zuversichtlich, denn hier bin ich ja im Recht. dann muss ich schauen was das Amt zum widerspruch sagt… sonst muss ich leider Klagen, was für mich nicht schlecht aussgehen wird, aber trozdem vollkommen unnötig ist.
Es ist halt so wenn mann nicht weis, was und wie es einem zusteht, nutzt das amt das schamlos aus. Ich verstehe bloß nicht warum? man sieht, dass es einem schlecht geht und er hilfe braucht und stattdessen streuen die noch salz in die wunde… bin echt sauer da zahlt man die ganze zeit steuern für jeden möglichen scheiß und wenn mann einmal hilfe braucht kommt dann sowas
hallo lieber marco - ihre lage ist ziemlich verstrickt - dadurch macht es sich für mich zu schwierig, eine wirklich helfende antwort zu geben. tut mir leid, trotzdem alles gute!
Danke für die informative Rückmeldung und alles Gute für die Zukunft!
Das ist ja heftig, was da passiert ist.Nach der Beschreibung wäre dies ein Fall von AKTE, einer Verbrauchersendung von SAT 1.
Ich würde ein pers. Gespräch mit dem Leiter der ARGE suchen und um sofortige Klärung bitten.
Wenn das nicht hilft, die AKTE von SAT1 anschreiben-Adresse ist im Internet zu finden, ich glaube: akte.net.Viel Erfolg!
Hallo,
die Leistungsgewährung nach dem SGB II ist leider nicht mein Spezialgebiet.
Nur verstehe ich allerdings persönlich auch nicht, dass du beim Vermieter für die Zeit, in der du die Wohnung nicht nutzen kannst, keine Mietminderung geltend machst.
Dann solltest du beim Vermieter so schnell wie möglich die Änderung des Mietvertages durchsetzen. Hat denn deine Bekannte beim Vermieter schon die Kündigung ausgesprochen? Solange sie mit im Mietvertrag steht, ist sie auch verpflichtet, sich an den Mietkosten zu beteiligen.
mfg
hallo marco,
das ist ja eine ganz vertrackte situation. erstmal tut es mir leid, das du ohne eigene schuld in so eine lage gekommen bist. leider muss ich dir aber sagen, dass ich dir nicht wirklich helfen, sondern nur raten kann. das mit demm mietvertrag muss ganz schnell mit dem vermieter geregelt werden, weil tatsächlioch nur der von dir allein genutzte wohnraum bezahlt wird. also: mietvertrag augenblicklich umschreiben lassen. etwas im nachgang vom arbeitsamt oder jobcenter zu erhalten ist so gut wie unmöglich. einziger tipp meinerseits: wende dich an das „amt für versorgung und soziales“. sowas gibts in jedem bundesland, du kannst danach googeln. ih hoffe wenigstens, dass man dir da helfen kann.
aber etwas anderes: solange die wohnung saniert wird und du nicht drin wohnen kannst, wird dein vermieter keine miete von dir verlangen können, auch wenn er das glaubt. wenn die mietsache nicht bewohnbar ist - keine miete. solltest du deswegen keine einigung mit dem vermietrer erzielen können, würde ich mich an deiner stelle nach einer anderen wohnung umsehen und dann soll dein vermieter mal sehen wo er sein geld herbekommt. vor gericht wird er in jedem fall verlieren, weil eine unbewohnbare wohnung nun mal nicht dem zustand entspricht, die im mietvertrag vereinbart wurde.
ich hoffe, dass es dir ein bisschen weiter hilft und wünsche dir alles gute. du kannst dich auch gerne noch mal melden um zu sagen wie die sache weiter geht - es interessiert mich.
schöne grüße,
hansemann