Hartz4 während der Elternzeit

Hallo!

Nehmen wir mal an, eine Frau arbeitet seit Jahren in einer Firma. Nun wird sie schwanger und geht für 2 Jahre in Elternzeit (danach geht sie wieder in ihren Job zurück). Sie ist von vornherein alleinerziehend.
Nach den 14 Monaten Elterngeld, beantragt sie beim Jobcenter Hartz4-Leistungen. Noch bevor der Antrag genehmigt ist, wird sie zu einem Termin geladen.
Kann das Jobcenter trotz Elternzeit verlangen, das sie einer Tätigkeit nachgeht? Auch wenn eine Betreuung erst nach der Elternzeit gesichert ist? Würde sie dies ablehnen, kann aus diesem Grund dann der Antrag auf Leistungen abgelehnt werden?

Vielen Dank für die Antwort! Sehr ausführlich und hilfreich vorallem mit dem Gesetzestext!!!

Vielen Dank für die Antwort! Sehr ausführlich und hilfreich
vorallem mit dem Gesetzestext!!!

Nicht das Gesetz selbst mit den Fachlichen Hinweisen der BA verwechseln, die allerdings die Vermittler faktisch binden, da sie die Rechtsauslegung des Dienstherren darstellen.

Hallo,

Noch bevor der Antrag genehmigt ist, wird
sie zu einem Termin geladen.

Was steht in der Einladung als Begründung? Was steht dort bezüglich der Rechtsfolgen? Bitte wortwörtlich.

Kann das Jobcenter trotz Elternzeit verlangen, das sie einer
Tätigkeit nachgeht?

Nein. Woraus schließt du, dass man das verlangen würde?

Gruß
Otto