Hallo!
Nehmen wir mal an, eine Frau arbeitet seit Jahren in einer Firma. Nun wird sie schwanger und geht für 2 Jahre in Elternzeit (danach geht sie wieder in ihren Job zurück). Sie ist von vornherein alleinerziehend.
Nach den 14 Monaten Elterngeld, beantragt sie beim Jobcenter Hartz4-Leistungen. Noch bevor der Antrag genehmigt ist, wird sie zu einem Termin geladen.
Kann das Jobcenter trotz Elternzeit verlangen, das sie einer Tätigkeit nachgeht? Auch wenn eine Betreuung erst nach der Elternzeit gesichert ist? Würde sie dies ablehnen, kann aus diesem Grund dann der Antrag auf Leistungen abgelehnt werden?