Hartz4 / Wohnraum / Kosten Umgangsrecht

Hartz4 / Wohnraum / Kosten Umgangsrecht

Hallo!

Ich habe eine Frage zu Hartz 4 bezüglich angemessen Wohnraums.
Mein Alter 38 Jahre männlich , geschieden und habe 2 Kinder 15 und 13 Jahre ,diese leben bei meiner
Exfrau.

Ich bin nun nach einer längeren Rehamaßnahme auf der suche nach einer Wohnung , zur Zeit habe ich den
Leistungssatz von Hartz 4 zur Verfügung.
Daher steht mir ja als Einzelperson lediglich eine Wohnung mit ca. 50 Quadratmetern zu.
Wie sieht es aber aus , da ich ja das Sorge-und Umgangsrecht für meine Kinder habe und diese mich auch
mindestens 2mal im Monat über das Wochenende besuchen könnten und auch würden ,
habe ich vielleicht deshalb einen Anspruch auf eine größere Wohnung , diese dann Hartz4 auch
bezahlen müsste ?

Vielen Dank für Eure (schnellen) Antworten.

Gruß Marco M.

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Ich denke aber, dass es nur danach geht, wer STÄNDIG dort wohnt und nicht mal ab und zu.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.foerderland.de/293.0.html

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

nein keine chance,eine größere wohnung bekommst du nicht bezahlt.

Vielen Dank für die schnelle Antwort…

nein keine chance,eine größere wohnung bekommst du nicht
bezahlt.

Diese Frage zielt mehr zum Sozialrecht, als zum Umgangsrecht - dabei kann ich keine Informationen beisteuern.
Ich empfehle einen Besuch beim zust. Sozialreferat oder auch der Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichts (kostenfrei)… bzw. die Konsultation eines Anwalts.

Viel Erfolg.

C.

Vielen Dank für die schnelle Antwort…

Ich habe mit Hartz IV leider keinerlei keine Erfahrungen. Sorry.

Trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort…

Ich habe mit Hartz IV leider keinerlei keine Erfahrungen.
Sorry.

Hallo!

Leider kenne ich mich mit Harz4 nicht aus, fürchte aber, dass dies kein Argument beim Amt sein wird…

Nette Grüsse
Simone

Hallo Marco,

stand vor der gleichen Frage wie du. Habe mich damals auch hier erkundigt und die Antwort war: Ja, dir stehen dann mehr Quadratmester - sprich größerer Wohnung zu. Es ist dir/den Kindern nicht zuzumuten, in einem Raum/Bett zusammen zu übernachten. Schon gar nicht, wenn deine Kinder Mädels sind und die schon aus dem Kleinkindalter entwachsen sind. Frag einfach beim Amt nach, wo da die Grenze bei der Größe ist.

Gruß
Ralf

Als einzelfallentscheidung würde ich eine Wohnung mit Kinderzimmer, natürlich eine günstige gewähren, im Notfall sogar Grenze für 2 Personen gewähren, da Sie ihre Kinder nun mal haben, und auch sehen wollen und zu besuch bei sich haben, da können sie diese schlecht in der Badewanne schlafen lassen oder!?

Im notfall widerspruch einlegen!

Ja;

seit diesem jahr sind die umgangskosten auch ein bestandteil des alg2- anspruches;…
die rechtsprechung allerdings, sagt bereits seit weit über 10 jahren, das es diesen zusätzlichen anspruch gibt;…nur haben die argenturen, das wohlweißlich unter den teppich gekehrt und man musste sich sein recht einklagen;

bei nachweis über den rest der elterlichen sorge und vorlage des umgangsbeschlusses, muss die agentur auf antrag von dir, die kosten für angemessenen wohnraum und auch den umzug übernehmen;
angemessen bedeutet in deiner konstellation eine 4 raumwohnung bis 75qm;…
dazu kommen die notwendigen aufwendungen für den umgang selbst, das heist ein tagessatz „umgangsgeld“ dem alter entsprechend pro kind;…
kommen die kids erst zb: freitag nachmittag, wird der freitag nicht eingerechnet, sondern erst ab samstag (24std. regel);fahren sie sonntag nachmittag zurück wird der sonntag voll berechnet;
dazu kommen gegebenfalls auch kosten für die fahrten; wenn die kinder die strecke aufgrund der entfernung nicht selbst bewältigen, werden bahnkosten und /oder kosten für pkw übernommen;
weiterhin kann es aufgrund des rechtsanspruches auf eine angemessene wohnung, zu weiteren ansprüchen auf leistungen kommen;…nämlich ggbfls;…notwendige umzugs und einrichtungsbeihilfen (möbel, betten, wäsche ect.)! bei einem singlehaushalt ist auch denkbar, das es einen anspruch auf zusätzlich notwendigen hausrat zB; Geschirr usw. gibt;

so, ich hoffe das war erstmal ausführlich genug;

immer daran denken, ansprüche können in der regel immer erst ab antragsstellung gewährt werden;…ist allerdings der arge die situation bekannt gewesen und hat es unterlassen auf die eigentlichen ansprüche hin zuweisen, also nicht über den tatsächlichen rechtsanspruch informiert, kann unter umständen auch ein rückwirkender anspruch geltend gemacht werden, der jedoch belegt werden muss; zb;…fahrkarten/benzinquittungen ect.

lg aus le

Vielen Dank für die schnelle Antwort…

Vielen Dank für die schnelle Antwort…

Recht herzlichen Dank für die ausführliche Information,
ich denke damit komme ich etwas weiter…

Hallo, leider kann ich diese Frage nicht beantworten, da sich einiges beim Harz 4 geändert hat.
Es wäre Sinnvoll sich daher an den zuständigen Sachbearbeiter zu wenden.
karli3

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich kann ich Ihre Überlegungen hinsichtlich Wohnungsgröße und Anzahl der Zimmer verstehen.
Die Frage, ob Sie aufgrund des Umgangsrechts einen erhöhten Bedarf an Wohnraum haben, wird man sich im Einzelfall anschauen. Es kommt auf verschiedene Dinge an. Nur das Sie mit Ihrer Frau das gemeinsame Sorgerecht haben, ist ein kleines Teil im Puzzle, aber allein das ist kein entscheidenes Kriterium. Ich will hier nicht zu weit ausholen und langweilen. Ihr Sachbearbeiter wird Sie beraten.

Hallo,

im Streitfall wird das eine Einzelfallentscheidung.
Ggf. kann ein Richter sagen, das 50 qm auch für drei
Personen reichen, weil die Raumaufteilung so ist, das die Kinder ein eigenes Zimmer haben könnten. Das Sorge- und Umgangsrecht alleine rechtfertig keine grössere Wohnfläche. Die Beschaffenheit der Wohnung spielt also auch eine Rolle. In der Rechtsprechung ging man einmal davon aus, das ein Kind den hälftigen Anspruch auf Wohnraum der regional gültigen Wohnbauförderungsbestimmungen haben kann. In Niedersachsen sind das z. B. 10 qm je weiterer Person, also 5 qm pro Kind.

Gruß, RobbiTobbi

Guten Tag,

Hartz4 / Wohnraum / Kosten Umgangsrecht

Hallo!

Ich habe eine Frage zu Hartz 4 bezüglich angemessen Wohnraums.
Mein Alter 38 Jahre männlich , geschieden und habe 2 Kinder 15
und 13 Jahre ,diese leben bei meiner
Exfrau.