hartz4 Wohnung größer als erlaubt

Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich wohne momentan in einer Wohnung, die 245 kalt und 365 warm kostet. Jetzt will ich in eine Wohnung einziehen die 320 kalt und 380 warm kostet also nur 15 Euro mehr insgesamt als die alte Wohnung. Meine Frage nun, was wird das Amt dazu sagen?

Mfg bytedoc

Das kommt ganz drauf an wo du wohnst. Wieviel Kalt- und Warmmiete das Amt übernimmt hängt von jeder Stadt einzeln ab. Das Amt macht keine Probleme, bezahlt aber lediglich den für die Stadt vorgeschriebenen Satz an Miete. LG Conny

Hallo!
Entweder übernimmt das Amt nach schriftlicher Antragstellung die 15 € Kosten oder es sagt, Du mußt Diese selbst tragen.
Tschüß

hallo, also ich weiß ja nicht wo du wohnst und wie teuer eure mieten sein dürfen, aber ich glaube nicht, dass das die arge zahlt, weil 60 nebenkosten sehr wenig sind und es dann wahrscheinlich ist, dass du nebenkosten nachzahlen musst. das würde ja das amt dann für dich übernehmen müssen und dann werden die die wohnung nicht genehmigen. außerdem muss auch ein driftiger grund für einen umzug vorliegen.
lg carolin

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53…

Hallo,

musst du fragen wie hoch der Satz bei euch für eine Wohnung ist.

Gruß

Tja, das ist so eine Frage. Inwieweit ist die alte Wohnung angemessen? Gibt es einen trefflichen Grund, dass du umziehen willst oder ist das „just for fund“? Sehr meine ich, eher schlecht aus.
Aber du kannst ja im Pronzip umziehen, die Kosten dafür selber tragen und auch Mehrkosten selber übernehmen, wenn sie den Rahmen des Erlaubten sprengen.Wenn dem Amt keine KOsten netstehen, könntest du das machen. Aber ob die dir das genehmigen?? Good luck!

hallo bytedoc,
das kann ich dir gleich sagen.
Als erstes wollen die den Grund wissen, warum du aus deiner alten Wohnung ausziehen möchtest.
Und werden sie dir sagen, das das nicht geht, denn du hast eine Wohnung und pasta.
So werden sie dir kommen, habe es am eigenen Laib schon erlebt.
Die haben nämlich auch Angst dir die Umzugskosten bezahlen zu müssen und sogar wenn irgendetwas in der Wohnung noch fehlt oder z.B. die Gardinen zu klein sind das auch noch zu bezahlen.
Ist schade das ich dir nichts anderes Sagen kann, aber so ist eben die Realität bei den Behörden.
MfG qualle 2008

Hallo, sicher müssen Sie sich dafür rechtfertigen, da sie ja umziehen möchten und die Miete steigt.Da helfen triftige Gründe für den Umzug.Es gibt auch bei der Gemeinde Angemessenheitsbescheinigungen, wo man bestätigt bekommt ob die Miethöhe der Wohnung, für die man sich interessiert angemessen ist. Es kann auch darauf hinauslaufen, dass Sie den übersteigenden Betrag aus eigener Tasche zahlen müssen, also die 15 Euro als Kosten bei der ARGE nicht berücksichtiget werden. ich würde mich erst mal dort erkundigen.Genaue Werte kann man so pauschal nicht nennen, sie ändern sich auch etwa jährlich.Da gibt es aber Tabellen anhand der Personenzahl.
Ich hoffe, weitergeholfen zu haben.

Hallo,

das Amt wird eventuell sagen, mach was du willst, aber keine Umzugskosten und eventuell anfallende Nebenkosten zahlen.

Wobei es natürlich einen Versuch wert ist. Durchaus möglich, das 15 Euro sich innerhalb der Toleranzgrenze befinden, wenn ein Amts-Angestellt die hat.

Gruß, DC

hy …

ich denke das wird kein problem sein …da das amt sowiso nur die regelsätze zahlt …alles was drüber ist zahlt du selbst …

viel wichtiger ist das du dem amt vor dem umzug mitteilst das du umziehen willst und vorallem muss es einen driftigen grund für den umzug geben …sonst könnte das amt auch darauf bestehen das du in der alten und günstigeren wohnung wohnen bleiben musst . lieben gruss nancy

Hallo,
leider kann ich dazu keine genauen Angaben machen, da ich nicht weiß, wo des ist und wie da die Enstufung des Mietspiegels ist, Das Amt zahlt nur das was Angemessen ist und gehen nach ihren Mietspiegel, den man sich zeigen lassen kann und man soll sowieso erst vorab wegen einer neuen Wohnung, dies mit den Amt klären und in Form von einer Mietbescheinigung vom Amt bestätigen lassen, ob die Wohnung angemessen ist. Sonst werden nur das bezahlt was angemessen ist und den Rest muss man von den Lebenserhaltungskosten begleichen bzw. bezahlen, die Umzugskosten werden dann auch nicht übernommen.
LG elfie759

Hallo bytedoc,
danke für Deine Anfrage - aber leider weiß ich da auch nicht Bescheid,
frag doch vorher lieber direkt beim Arbeitsamt an, Dein Betreuer muss Dir dann eine korrekte Antwort geben und dann kannst Du immer noch entscheiden, wie Du verfahren willst.
Viel Glück
Puddelchen