Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
habe HartzIV beantragt. Nun waren zwei Frauen da und haben meine Lebensituation begutachtet, ob ich wirklich getrennt lebe. Das ist aber sehr schwer. Ich habe zwar ein eigenes Zimmer, eigenes Bad und eigen Haustür, aber ich teile den Rest des Hauses noch mit Kind und Kegel. Habe ich dennoch Anspruch? Ich glaube die beiden Damen sehen das anders - kann ich dann wieder Einspruch erheben?
Selbstverständlich kannst Du dagegen Widerspruch erheben. Schau mal in die Rubrik BSG-Urteile, dort sind bzgl. dieser Thematik erst neue Gesetze verabschiedet worden. MfG M.T.
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