Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mal ein Paar Fragen zum hartzIV und ich hoffe Sie
haben ein paar Tips für mich.
Ich bin allein mit 3 Kindern,für diese beziehe ich Kindergeld
sowie Unterhaltsvorschuss.Sämtliche dieser Leistungen werden
natürlich (weil die Kinder mit „Ihren“ Einnahmen überzahlt
sind)mit den übersteigenden Beträgen bei meiner Regelleistung
angerechnet.
Mir war mal als gäbe es Möglichkeiten das die
Einnahmen(Kindergeld,Unterhaltsvorschuss) zwecks der
Bedürfnisse der Kinder nicht mehr angerechnet werden dürfen
bzw. man sich dagegen wehren kann??
…
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
Schwarz
Guten Tag Frau Schwarz,
Bei Gott und der ARGE ist kein Ding unmöglich! Aber das sollten Sie ja selbst wissen, wenn Sie auf Hartz4 sind.
Um Ihnen möglichst schnell und auch sac hlich rigit zu helfen, möchte Sie eigentlich an eines der Fachforen im Internet für „gegen Hartz4“ weiterreiche, denn denn Muttis und Kiddis in der Gewalt der ARGE sind nicht so meine Sache (von der Fachkenntnis her.
Ich rege daher an, besuchen Sie einmal eines der beiden nachgenannten Internetseiten, da wird Ihnen garantiert schnell und vor allen Dingen qualifiziert weitergeholfen:
www.gegen-hartz.de/ oder www.elo-forum.net/
llerdings bin ich so ganz aus dem Stegreif schon der Meinung, dass es das nicht sein kann, so wie die ARGE sich das wiedermal vorstellt.
Meiner Ansicht nach war es auch ein Fehler, sich zu einer mtl. Ratenzahlung bei der ARGE in Höhe von gleich (eher horrenden) 50,-- Euro zu verpflichten. Da hätte es auch 10 oder 20 Euro längst getan, denn Sie und ihre beiden Kiddis müssen ja auc h noch von irgend was leben können! Kinderbeihilfen sind nicht dafür gedcht, dass die Eltern davon leben, sondern wie der Namen schon sagt „KINDERgeld“ etc.
Mit Ihren eigenen Hartz-4-Bezügen für den unmittelbaren Lebensunterhalt ohne Miete! darf generell keine anderweitige Bedürftigkeit entstehen. Die Grundleistung Hilfe zum Lebensunterhalt (denn nichts anderes ist der H4-Regelbetrag) besagt schon, dass damit Ihr persönlicher Grundbedarf abgedeckt werden soll (und nicht etwas Schuldenregulierung bei der ARGE betrieben werden soll).
Sie sollten sich also vorrangig darum bemühen, eine niedrigere Ratenzahlung mit der ARGE zu vereinbaren, also 10 oder 20 Euro/mtl. Dabei bezweifele ich auch noch stark, dass dies rechtlich so einwandfrei ist, wie die ARGE das Ihnen vermutlich vorgetragen hat (Sie zur Unterschrift einer solchen Regelung quasi zu zwingen). Vielleicht wären Sie besser dabei gefahren, direkt mit Ihrem Stromlieferanten eine mtl. Teilzahlung von 20 Euro zu vereinbaren.
Aber wie gesagt, damit Sie die umfassend richtigen nfos zu den aktuellen Sachstaänden H4 kriegen, targen Sie Ihr Problem beim ELO-Forum einmal vor (die können Ihnen sogar die jeweils geltende Rechtslage etc. darlegen).
Ich selbst habe ja mit H4 seit gut 2 Jahren nichts mehr direkt zu tun und bin - dank ARGE 100% erwerbsunfähig geworden und - für die ARGE nicht mehr von Nutzen - daher kurzerhand abgeschoben.
Über ein evl. Feedback würde ich mich aber trotzdem Ihrerseits freuen.
Ich wünsche Ihnen erstmal viel Erfolg und kompetente Hilfe vom ELO-Forum.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah