HartzIV

Liebe/-r Experte/-in,

ich beziehe HartzIV und bin wegen ARbeit schon mehrere
Mal umgezogen. Aus unverständlichen Gründen will die ARGE
dieses mal nicht die Nebenkostenabrechnung übernehmen.
Deswegen habe beim Sozialgericht gegen die ARGE geklagt.
Nun kam vom Sozialgericht eine Mitteilung der ARGE, dass
sie die Klage abweisen und die Nebenkostenabrechnung
nicht
übernehmen will.
Ich habe, was gerichtliche Dinge angeht Null Ahnung. Was
heißt das nun? Ist damit die Angelegenheit zu meinen
Ungunsten beendet? Soviel ich weiß, bekomme ich einen
kostenlosen Rechtsanwalt. Welche Chance besteht, dass die
ARGE am Ende doch noch zahlen muss?

Vielen Dank und mit freundliche Grüßen,
Coxew

Liebe/-r Experte/-in,

ich beziehe HartzIV und bin wegen ARbeit schon mehrere
Mal umgezogen. Aus unverständlichen Gründen will die ARGE
dieses mal nicht die Nebenkostenabrechnung übernehmen.
Deswegen habe beim Sozialgericht gegen die ARGE geklagt.
Nun kam vom Sozialgericht eine Mitteilung der ARGE, dass
sie die Klage abweisen und die Nebenkostenabrechnung
nicht
übernehmen will.

Vielen Dank und mit freundliche Grüßen,
Coxew

Guten Morgen Karin,

typisch ARGE, denn die wollen ja nie zahlen!

Na ja, so einfach kann man dazu nichts sagen, denn es kommt ganz darauf an, wie die ARGE die diesmalige Ablehnung der Übernahme der Nebenkosten begründet hat.
Die müssen nur „angemessene“ Kosten übernehmen (was irgendwie ein ziemlich dehnbarer Begriff ist).
Wenn Ihnen das Sozialgericht ein Schreiben der ARGE zugeleitet hat, in dem die ARGE Klageabweisung beantragt und erklärt, sie wolle die Nebenkostenabrechnung nicht übernehmen, dann heisst das erst einmal gar nichts. Das Gericht hat Ihnen als Klägerpartei nur eine (schriftliche) Auffassung / Meinung der ARGE mitgeteilt (zur Kenntnis gegeben). Das muss das Gericht tun, da die ARGE als Beklagte alle die Sache betreffenden Äusserungen an/über das Sozialgericht vornehmen muss (im umgekehrten Fall ist dies ebenso, da werden Ihre Erklärungen in einer Kopie an die ARGE zur Kenntnis weitergeleitet). In der Regel weist das Gericht in einem solchen Falle darauf hin, ob es evl., eine Stellungsnahme zu den Darstellungen der Klägerin/Beklagten erwartet oder es das Schreiben nur zur Kenntnisnahme übersendet. Sie können aber in jedem Fall eine Stellungsnahme dazu an das Gericht schicken, auch wenn Sie dazu nicht ausdrücklich aufgefordert werden/worden sind.
Entschieden ist jedenfalls mit einem solchen Gerichtsschreiben, dem eine Anlage beigefügt ist, noch gar nichts. Das Gericht bildet sich seine Meinung auf Grund der ihm schliesslich vorliegenden Gesamtfakten.
Da Sie, wie Sie schreiben, in Gerichtsdingen völlig unerfahren sind: haben Sie in ihrem Verfahren die Gewährung der Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt und/oder die Beiordnung eines Rechtsanwaltes? Wenn nicht, sollten Sie dies unbedingt tun. Sie können dazu einen formlosen Antrag (normales Schreiben) an das Gericht einreichen, dass Sie PKH beantragen und (wenn Sie bereits einen guten Anwalt kennen) Ihnen der und der Rechtsanwalt beigeordet werden solle. Das Gericht sendet Ihnen dann ein Antragsformular, welches Sie ausfüllen und mit den notwendigen Unterlagen (Nachweisen wie darin genannt) an das Gericht zurückschicken. Dann entscheided das Sozialgericht über den Antrag (ob PKH gewährt wird, unter Anwaltsbeiordnung ) oder nicht. Falls nicht, teilt Ihnen das Gericht in dem PKH-Beschluss die Gründe für die Entscheidung mit. Anhand dieser Begründung können Sie auch erkennen, (bei einer Ablehnung) ob das Sozialgericht für Sie Erfolgsaussichten sieht, dass Sie die Klage gegen die ARGE gewinnen, bzw. warum nicht.

Ich schlage Ihnen ausserdem vor, sich einmal im Forum: gegen Hartz IV umzusehen (als User anzumelden). Dort finden Sie Antworten auf sehr viele Fragen zu Hartz4 und Sie können dort auch Ihr aktuelles Problem bzw. Ihre Fragen stellen, die Hartz IV betreffen. Die URL (Link) zu diesem Forum lautet:
http://hartz.info/index.php?sid=c80709d18ffde6438c13…
Nach der Registrierung haben Sie vollen Zugriff auf alle Funktionen und können selbst Fragen/Beiträge dort schreiben.
Gerade für unkundige Leidensgenossen in Sachen ARGE ist dies eine sehr hilfreiche Möglichkeit, sich gut zu informieren und auch in gewisser Hinsicht Hilfestellung zu erhalten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einige Fragen zufriedenstellend beantworten.

Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich dessen ungeachtet einen möglichst stressfreien Jahreswechsel nach 2010.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Hallo Coxew,

grundsätzlich ist die ARGE verpflichtet, die Miete samt Nebenkosten zu übernehmen, wenn man Hilfebedürftig ist. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, wenn so eine Ausnahme allerdings auftritt, dann muss sie hinreichend Begründet sein. D.h., Du solltest eigentlich einen entsprechenden Leistungsbescheid erhalten haben, aus dem der Grund hervorgeht, aus dem die Nebenkosten nicht gezahlt werden. Gegen diesen Bescheid solltest Du schließlich auch Deinen Widerspruch gerichtet haben. Wie hat die ARGE also argumentiert? Wenn ich diese Info habe, kann ich auch mehr zu dem Thema schreiben.

Gruß
Horst

Guten Morgen Horst,

vielen Dank für Deine nette Auskunft.

Die ARGE ist der Meinung, dass sie die üblichen
Nebenkosten bezahlt hat und argumentiert nun, dass ich
die Wohnung nicht mehr bewohne, für die diese
Schlussrechnung noch anfällt. Diese Schlussrechnung gilt
aber noch für den Zeitraum, da ich Mieter der Wohnung
war.

Andererseits hat die ARGE (nicht dieselbe) für eine
Wohnung die Nebekostenabschlussrechnung ohne Anstand
übernommen, die ich seit fast 2 Jahren nicht mehr
bewohne.

Ich hab diesen Ablehnungsbescheid eingeklagt und vom
Sozialgericht wurde mir gesagt, dass ich mich um nichts
mehr zu kümmern brauche, falls es zu einem Prozess käme.

Wie geht denn das nun weiter?

Nette Grüße,
Karin

Hallo Coxew,

grundsätzlich ist die ARGE verpflichtet, die Miete samt
Nebenkosten zu übernehmen, wenn man Hilfebedürftig ist.
Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, wenn so eine
Ausnahme allerdings auftritt, dann muss sie hinreichend
Begründet sein. D.h., Du solltest eigentlich einen
entsprechenden Leistungsbescheid erhalten haben, aus

dem der

Grund hervorgeht, aus dem die Nebenkosten nicht gezahlt
werden. Gegen diesen Bescheid solltest Du schließlich

auch

Deinen Widerspruch gerichtet haben. Wie hat die ARGE

also

argumentiert? Wenn ich diese Info habe, kann ich auch

mehr zu

dem Thema schreiben.

Gruß
Horst

Hallo,

die Frage, ob die Nebenkostenabrechnung übernommen wird ist hierbei eigentlich nicht, ob man in der Wohnung zum jetzigen Zeitpunkt wohnt, sondern ob man zu dem Zeitpunkt, an dem die Nebenkosten angefallen sind, im Bezug von ALG II war. Sofern Du also durchgängig im ALG II-Bezug warst, muss die Abrechung von der aktuell zuständigen ARGE übernommen werden. Sofern es zum Verfahren kommt, wirst Du rechtzeitig informiert. Das Verfahren ist grundsätzlich kostenlos für Dich, Kosten für einen Anwalt können allerdings anfallen und werden nicht unbedingt erstattet. Hier ist es z.B. ganz gut erklärt:

http://schraegschrift.de/kosten-im-verfahren-vor-dem…

Ich wünsche alles Gute und viel Erfolg bei Deinem Fall!

Gruß
Horst